Der Bürgermeister von Reichling, einem Dorf im Landkreis Landsberg, steht unter Verdacht, seine Sekretärin ausspioniert zu haben. Johannes Hintersberger, 36, soll dazu eine Minikamera benutzt haben. Beamte der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck hatten am vergangenen Freitag in den frühen Morgenstunden mehrere Diensträume im Reichlinger Rathaus sowie Hintersbergers Privaträume durchsucht. Ziel, so das Polizeipräsidium Oberbayern Nord, war dabei das Auffinden von Beweismitteln in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. So formuliert es der Polizeisprecher Andreas Aichele. In der offiziellen Pressemeldung der Polizei ist lediglich die Rede davon, dass sich der Tatverdacht gegen einen 36-Jährigen richte.
Minikamera soll unter dem Schreibtisch angebracht gewesen sein
Laut Polizei konnten elektronische Geräte und Datenträger sichergestellt werden, die nun kriminaltechnisch ausgewertet werden. Nach Informationen unserer Zeitung soll auch eine Minikamera, die unter dem Schreibtisch angebracht und auf die Bürotür ausgerichtet war, mit dabei gewesen sein. Auch das Handy des Bürgermeisters soll in dessen Privathaushalt beschlagnahmt worden sein.
Der Bürgermeister ist derzeit erkrankt. Die Amtsgeschäfte hat vorübergehend sein Stellvertreter Bernhard Pössinger übernommen. Zu den Vorwürfen gegen Hintersberger erklärte Pössinger auf Anfrage unserer Zeitung: „Ich weiß davon nichts.“ Daher könne er auch zu den Vorwürfen nichts sagen, gab der Vizebürgermeister zu verstehen. Hintersberger selbst ist nicht erreichbar. Sein Anwalt Markus Becker aus Landsberg schreibt. „Seitens des Herrn Bürgermeister erfolgt keine Stellungnahme. Es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren. Von weiteren Anfragen und Nachfragen bitte ich Abstand zu nehmen. Im Übrigen darf ich ergänzend auf die offizielle Pressemitteilung der Polizei Bayern verweisen.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Reichlinger Bürgermeister hat Demonstranten als „Terroristen“ bezeichnet
Die Gemeinde Reichling stand zuletzt aufgrund der umstrittenen Probebohrungen nach Erdgas überregional in den Schlagzeilen. Ein Vorfall landete vor Gericht: Im Vorfeld einer Demonstration gegen die Gasbohrungen im Mai hatte Bürgermeister Johannes Hintersberger, der für eine Wähler-Gemeinschaft angetreten war, die Teilnehmenden im Gemeindeblatt als „Terroristen“ bezeichnet. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Nun könnte es drastischere Folgen geben. Im Strafgesetzbuch steht unter Paragraf 201: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt.“
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