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Schwimmabzeichenpflicht für Kinder und Jugendliche ist keine Lösung

Kommentar

Kein Freibadbesuch für schlechte Schwimmer? Das verschlimmert die Lage nur

Julia Motschmann
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    2017 konnten noch zehn Prozent der sechs- bis zehnjährigen Kinder nicht schwimmen. 2022 waren es bereits 20 Prozent.
    2017 konnten noch zehn Prozent der sechs- bis zehnjährigen Kinder nicht schwimmen. 2022 waren es bereits 20 Prozent. Foto: Frank May, dpa (Symbolbild)

    In einigen Freibädern in Nordrhein-Westfalen erhalten Kinder und Jugendliche ohne Aufsichtsperson neuerdings nur noch Eintritt, wenn sie bereits das Bronzeabzeichen gemacht haben. Ein weiterer Ausschluss für Menschen, die wenig Geld zur Verfügung, einen alleinerziehenden Elternteil oder Schwimmen vom Onkel statt der ausgebildeten Trainerin gelernt haben. Die Betreibenden versuchen, sich durch Verbote von einer Verantwortung freizusprechen, die ohnehin anderswo platziert werden sollte – etwa bei den Ländern. Statt der Abzeichen-Abfrage bräuchte es sinnvolle Förderungen für Schwimmkursgebühren.

    Weniger Kinder aus einkommensschwachen Familien können schwimmen

    Für Schwimmkurse müssen Familien vielerorts um die 200 Euro bezahlen. Bis vor Kurzem unterstützte der Freistaat dabei mit einem 50-Euro-Gutschein – allerdings war dieser nur ein Jahr gültig. Bis Eltern einen freien Platz für ihr Kind gefunden hatten, war der Gutschein oft schon verfallen. Noch dazu nahmen von Jahr zu Jahr weniger Schwimmkurs-Anbieter die Gutscheine an, weil die Abrechnung so kompliziert war. Von den 837.000 Gutscheinen, die in den vergangenen fünf Jahren an Vorschulkinder und Erstklässler gingen, wurden schließlich nur 127.000 genutzt. Das Resultat: Die Förderung wird zum September 2026 eingestellt.

    Aber die Frage ist doch: Hätten stattdessen nicht eher bürokratische Hürden abgebaut oder Gutschein-Ablauffristen verlängert werden können? Die Familien bleiben weiterhin selbst auf den Kosten sitzen und das Kernproblem bleibt bestehen: Immer weniger Kinder können schwimmen. Dass Geld dabei eine entscheidende Rolle spielt, zeigt eine repräsentative Bevölkerungsbefragung aus dem Jahr 2022. „Die Hälfte (49 Prozent) der Kinder aus Haushalten mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 2500 Euro kann nicht schwimmen“, teilt die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) mit. Bei Kindern aus Familien mit einem Haushaltsnettoeinkommen über 4000 Euro sind es hingegen zwölf Prozent.

    Schwimmabzeichenpflicht schützt Kinder nicht wirksam

    „Schwimmen darf keine Frage des Geldes sein“, so die DLRG-Präsidentin Ute Vogt. Richtig. Denn schwimmen zu können, bedeutet nicht nur Sport, Bewegung und frische Luft. Schwimmen bedeutet soziale Teilhabe. Diese sollte für alle offenstehen – und für alle sicher sein. Eine Schwimmabzeichenpflicht in Freibädern wird aber keinen Schutz für Kinder und Jugendliche bedeuten, sondern nur eine rechtliche Absicherung für die Betreibenden. Nichtschwimmer und Nichtschwimmerinnen aus den Becken zu verbannen, wird sie zu Seen und Weihern treiben, wo sie erst recht auf sich allein gestellt sind. Dabei könnten dies genau die Orte sein, an denen sie soziale Teilhabe erfahren, ohne dass es sie etwas kostet.

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