In München steht der Attentäter vor Gericht, der vor fast einem Jahr mit seinem Auto in einen Münchner Demonstrationszug gerast ist. An vier von fünf Werktagen wird diese Woche verhandelt. Farhad N., der nach seiner Amokfahrt noch vor Ort festgenommen wurde, schweigt zu den Vorwürfen. Er soll sich mit seinem Mini Cooper an den Polizeiautos vorbeigeschlängelt haben, die den Zug mit 1400 Teilnehmenden sicherten. Eine 37-Jährige und ihre Tochter starben. So haben sich die Sicherheitsvorkehrungen nach der Amokfahrt geändert.
Wie war die Demonstration am 13. Februar 2025 geschützt?
Der Protestzug für bessere Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Dienst, der durch die Innenstadt zum Königsplatz führen sollte, wurde von fünf Polizeifahrzeugen und einem Unfallwagen eskortiert, die das Ende des Zuges sicherten und den nachfolgenden Verkehr auf Schrittgeschwindigkeit herunter bremsten. Zusätzlich begleiteten Polizeibeamte zu Fuß die Demonstrierenden. Doch es half nichts: Farhad H. näherte sich über eine Seitenstraße, fand offensichtlich eine Lücke zwischen den Polizeifahrzeugen und gab Gas.
Wer ist für den Schutz von öffentlichen Veranstaltungen zuständig?
In München arbeitet die Stadt, in diesem Fall das Kreisverwaltungsreferat, eng mit den Veranstaltern und der Polizei zusammen. Um ein Schutzkonzept entwickeln zu können, muss jede Versammlung im öffentlichen Raum angemeldet werden. Das können – gerade am Wochenende – mehrere Dutzend sein. Am vergangenen Samstag zum Beispiel waren 17 Veranstaltungen angemeldet – vom Cannabisverband Bayern über die Omas gegen Rechts bis hin zu einer Politkundgebung der Partei Volt.
Wurde nach der Amokfahrt das Sicherheitskonzept in München verändert?
Ja. Der Stadtrat hat die Mittel zum Schutz von Menschenmengen in diesem Jahr aufgestockt, ein Ampelsystem wurde entwickelt. Je nach Anzahl der Teilnehmenden, dem Veranstaltungsort, den Zufahrtswegen und auch der Symbolkraft und Brisanz einer Veranstaltung wird der Schutzbedarf bewertet. Grün heißt kein besonderer Schutz, bei Gelb wird ein Zufahrtsschutz intensiv geprüft und bei Rot werden Sperren aufgebaut. „Bereits vor dem Anschlag haben die Sicherheitsbehörden bestimmte Veranstaltungen mit mobilen Fahrsicherheitsbarrieren – umgangssprachlich: Überfahrschutz – geschützt“, heißt es aus dem Kreisverwaltungsreferat. Man habe im Jahr 2025 Veranstaltungen „hinsichtlich der Absicherung gegen Überfahrtaten erneut geprüft und sie, soweit erforderlich, weiter verbessert“. Die Landeshauptstadt hat weitere mobile Sperren angeschafft. Auch die Gewerkschaft Verdi betont auf Anfrage unserer Redaktion: „Wir haben unsere Sicherheitskonzepte, gerade bei Demonstrationen, kritisch überprüft. In enger Abstimmung mit den Behörden werden unter anderem Gefährdungslagen genauer bewertet, Ordnerkonzepte angepasst, An- und Abfahrtswege stärker berücksichtigt und auch unsere Ordnerinnen und Ordner verstärkt sensibilisiert und geschult.“
Kann die Stadt eingreifen, wenn die Gefahr einer Amokfahrt zu groß ist?
Die Landeshauptstadt prüft laut Kreisverwaltungsreferat immer, „ob eine Versammlung im Hinblick auf Überfahr-Taten besonders schutzbedürftig ist“. Wenn nötig, wird mit Veranstaltern nach Möglichkeiten gesucht, den Schutz vor solchen Taten zu verbessern. Letztlich kann die Behörde aber Versammlungen nur dann beschränken und auf einen sicheren Platz verlegen, wenn eine unmittelbare Gefahr vorliegt. Wenn also tatsächlich Anhaltspunkte für eine Amokfahrt gegeben sind. Aus dem Prozess gegen Farhad N. erhofft sich die Stadt „weitere Erkenntnisse, um den öffentlichen Raum noch besser zu schützen“.
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