Die Anklage, die Oberstaatsanwalt David Rademacher verliest, versucht all das Leid auf zwölf eng bedruckten Seiten in nüchterne Worte zu fassen. Das getötete Kleinkind und seine tote Mutter. Die 44 weiteren Opfer mit ihren gebrochenen Knochen, den schweren Verletzungen an Kopf und Körper, den tiefen seelischen Wunden. Als der Jurist vorträgt, sitzen die meisten Zuschauerinnen und Zuschauer im Verhandlungssaal des Münchner Oberlandesgerichts wie erstarrt auf ihren Stühlen. Einige haben Tränen in den Augen, als sie an den Terrorakt erinnert werden, der sich vor knapp einem Jahr nur wenige hundert Meter vom Gericht entfernt abgespielt hat.
Am 13. Februar 2025, gegen 10.30 Uhr, fährt der damals 24-jährige Farhad N. mit seinem Mini absichtlich und zielgerichtet in eine Menschenmenge. Die Gruppe besteht aus 1400 Männern und Frauen, die im Münchner Stadtbezirk Maxvorstadt friedlich für bessere Arbeitsbedingungen demonstrieren. Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Reihen der Gewerkschaft Verdi haben ihre Kinder dabei.
Der Prozess gegen den Amokfahrer von München hat begonnen
Das Ende des Demonstrationszugs bilden fünf Polizeiautos sowie ein Unfallhilfewagen der Münchner Verkehrsgesellschaft. Sie fahren in zwei Reihen versetzt hinter der Menge und bremsen den nachfolgenden Verkehr auf Schrittgeschwindigkeit herunter. Doch davon lässt sich Farhad N. laut Anklage nicht stoppen. Demnach schlängelt er sich mit noch mäßiger Geschwindigkeit durch die Lücke zwischen den Begleitfahrzeugen. Dann gibt er Gas und steuert sein Auto mitten in die Menschenmenge.
Claudia Weber ist zu diesem Zeitpunkt schon auf dem mondänen Münchner Königsplatz. Die Geschäftsführerin des Verdi-Bezirks München und Region bereitet alles für die Kundgebung vor, die nach dem Demonstrationszug dort stattfinden soll. Alles soll perfekt sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes sollen an diesem Tag Wertschätzung spüren: städtische Kita-Kräfte, Bademeister, Menschen, die dafür sorgen, dass täglich Strom und Trinkwasser fließen. Dann erreicht Weber die Nachricht von der Amokfahrt. „Diesen Tag wird von uns niemand vergessen“, sagt sie am Nachmittag vor dem Prozessbeginn unserer Redaktion.
Auch sie ist am Freitagvormittag unter den Zuschauerinnen und Zuschauern, als Farhad N. in den Gerichtssaal geführt wird. Die Verhandlung vor dem Staatsschutz-Senat beginnt wegen der strengen Sicherheitskontrollen am Einlass mit einer Dreiviertelstunde Verspätung. Ein Dutzend Fotografen und Kameraleute versucht jede Regung des Mannes einzufangen, der unter seinem grünen Parka offenbar Gefängniskleidung trägt. N. hält sich einen roten Schnellhefter vors Gesicht und macht wiederholt eine provokante Geste. Erst zögernd, dann immer deutlicher reckt er den rechten Zeigefinger in Richtung der Kameras. Der sogenannte Tauhid-Finger ist im Islam eigentlich eine Geste der Dankbarkeit. Doch Extremisten wie der Islamische Staat missbrauchen ihn als Erkennungszeichen. Anis Amri, der auf dem Berliner Breitscheidplatz vor fast zehn Jahren mit einem Lastwagen 13 Menschen tötete, zeigte den „Islamistenfinger“ nach seiner Tat in eine Überwachungskamera.
Münchner Amokfahrer-Prozess: Angeklagter provoziert mit „Islamistenfinger“
Ob Farhad N. in den kommenden Wochen erklären wird, warum er das Zeichen der Mörder benutzt hat? Ob er sagen wird, warum er vor fast einem Jahr in München mit bis zu 40 Kilometern pro Stunde in eine Menge argloser Menschen fuhr? Es sieht nicht danach aus. Über seine Verteidiger Ömer Sahinci und Johann Bund hat er ausrichten lassen, dass er sich weder zur Sache noch zu seiner Person erklären wolle. Neben N. sitzt zur Sicherheit ein Dolmetscher, doch der 25-Jährige kann der auf Deutsch geführten Verhandlung gut folgen. Einige Fragen des Vorsitzenden Richters Michael Höhne beantwortet er kurz und knapp. Als ihn Höhne fragt, wie es ihm heute gehe, sagt der Angeklagte: „Gut.“
Die Bundesanwaltschaft hat den in der afghanischen Hauptstadt Kabul geborenen Mann wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 44 Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung und eines schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt. Das Urteil wird für Ende Juni erwartet, das Gericht hat fast 40 Verhandlungstage angesetzt. Trotz Bedenken der Polizei soll auch in den Tagen der Münchner Sicherheitskonferenz verhandelt werden. Selbst am Jahrestag des Anschlags will das Gericht tagen, dann aber keine Augenzeugen aufrufen, damit diese an den geplanten Gedenkfeiern teilnehmen können.
Amokfahrer-Prozess: Die Opfer leiden bis heute
„Meine Hoffnung ist, dass viele, die den Anschlag bis heute nicht verarbeiten konnten, mit einem Urteil abschließen können“, sagt Gewerkschafterin Weber. Dennoch, die nächsten Monate werden für die Betroffenen auch eine Belastungsprobe sein. „Wir hoffen, dass der Prozess zügig durchgeführt wird, dass so bald wie möglich das Urteil fällt.“ Verdi ist es wichtig, „dass die Perspektive der Betroffenen ernst genommen wird“. 17 von ihnen nehmen als Nebenkläger am Prozess teil, acht sind bei der Eröffnung des Verfahrens persönlich da und können Farhad N. ins Gesicht schauen. Er selbst blickt meist zum Richter und zu den Staatsanwälten und verfolgt das Geschehen weitgehend regungslos. Manchmal hebt er ruckartig den Kopf, blinzelt stark.
Egal, wie der Prozess ausgeht: „Demokratie, Meinungs- und Versammlungsfreiheit dürfen nicht durch Gewalt eingeschüchtert werden“, betont Weber. „Wir werden mit unserer Arbeit weitermachen, im Sinne von Amel. Sie war ein toller Mensch, sie hat sich für Gerechtigkeit eingesetzt.“
Die 37-jährige Amel, angestellt als Ingenieurin bei den Abwasserbetrieben der Stadt München, geht damals bei der Demo ganz hinten, direkt vor den Polizeiautos. Da, wo es ihr am sichersten erscheint. Sie hat ihre zweijährige Tochter Hafsa im Kinderwagen dabei. Der weiße Kleinwagen des Amokfahrers erfasst beide zuerst. Sie werden durch die Luft geschleudert und erleiden so schwere Verletzungen, dass sie einige Tage später sterben. Insgesamt 23 Meter pflügt das Auto durch die wehrlose Menschenmenge. Manche werden verletzt, weil vom Auto getroffene Opfer auf sie geschleudert werden. Der schwarze, zerdrückte Kinderwagen, der nach der Tat auf der Straße zurückbleibt und auf vielen Bildern zu sehen ist, ist bis heute zu einem Symbol ihres Leids geworden.
Der Terrorfahrer wird am Anschlagstag vor Ort überwältigt und festgenommen. Sein Auto konnte offenbar nicht mehr weiterfahren, weil so viele Verletzte darunter eingeklemmt waren. Auch als die Räder den Boden nicht mehr berührten, gab er noch Gas.
Mehrere schreckliche Taten im Umfeld der Bundestagswahl
„Es gibt auch ein Jahr später noch Betroffene, die körperlich und seelisch nicht gesund sind“, sagt die Münchner Verdi-Geschäftsführerin. Sie denkt zum Beispiel an die Ersthelfer am Unfallort. Schon einen Tag nach dem Angriff baut die Gewerkschaft ein Netzwerk auf, organisiert psychologische Hilfe. In den Monaten danach kommt die Bürokratie dazu. Anträge auf Schmerzensgeld müssen ausgefüllt, der Austausch mit den Arbeitgebern übernommen werden. Auch bei der rechtlichen Unterstützung der Opfer hilft die Gewerkschaft. Seit Freitag ist die Justiz in der Pflicht.
Die Ermittler gehen von einem islamistischen Terroranschlag aus. Laut Anklage wollte Farhad N. möglichst viele Menschen töten. Er soll sich Hasspredigten im Internet angeschaut haben. Zudem soll er „Allahu Akbar“ („Gott ist groß“) gerufen und nach der Tat gebetet haben.
Der Anschlag von München gehört zu einer ganzen Reihe von Schreckenstaten, die in den Wochen und Monaten rund um die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 die Menschen verunsicherten und die Stimmung aufheizten. Einen Monat vor der Wahl attackierte in Aschaffenburg ein damals 28-Jähriger aus Afghanistan eine Kita-Gruppe in einem Park, erstach ein Kleinkind und einen Erwachsenen, verletzte weitere Menschen schwer. Der offenbar unter Wahnvorstellungen leidende Mann gilt nach einem Gerichtsurteil als schuldunfähig und landete in der Psychiatrie.
Dorthin ließ ein Gericht auch den Amokfahrer von Mannheim bringen. Der 40-jährige Deutsche tötete am Rosenmontag (3. März) vergangenen Jahres in der Fußgängerzone zwei Menschen mit seinem Auto und verletzte 14 weitere schwer. Auch diese Tat hielt das Landgericht in Mannheim nur vor dem Hintergrund einer psychischen Erkrankung für erklärbar. Der Anschlag mit den meisten Todesopfern in dieser Reihe ist der auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024. Sechs Menschenleben hat der Todesfahrer Taleb A. auf dem Gewissen, Hunderte hat er verletzt. Derzeit läuft auch gegen ihn der Strafprozess, bei dem er den Medienberichten zufolge einen wirren Eindruck hinterlässt.
Gutachten hält Amokfahrer von München für schuldfähig
Auch in München wird es möglicherweise darum gehen, inwieweit der heute 25-jährige Angeklagte zur Tatzeit schuldfähig war. Er war zwischenzeitlich in der psychiatrischen Abteilung des Gefängnisses in Straubing untergebracht. Als Grund nennt ein Gerichtssprecher „Auffälligkeiten“. Ein vorläufiges Gutachten im Auftrag der Bundesanwaltschaft hält den Angeklagten für schuldfähig. Das Gericht wird – das hat der Vorsitzende Richter bereits angekündigt – sich zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich mit dieser Frage beschäftigen. Dabei dürfte es auch um die bisherige Biografie des Angeklagten gehen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Asylantrag des Afghanen, der 2016 als minderjähriger und unbegleiteter Flüchtling eingereist war, abgelehnt. Farhad N. klagte dagegen, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht München. Im Oktober 2020 bestätigte das Gericht die Ablehnung. Wenige Monate später erhielt Farhad N. eine Duldung. Damit war die Abschiebung nach Afghanistan, wo die Taliban inzwischen die Macht übernommen hatten, faktisch ausgesetzt. Im Oktober 2021 bekam er eine bis April 2025 gültige Aufenthaltserlaubnis. Der Mann arbeitete in München als Ladendetektiv und war für Sicherheitsfirmen tätig. Im Internet postete er regelmäßig Videos seines Kraftsport-Trainings, präsentierte seinen muskulösen Körper und posierte vor Autos. Als Bodybuilder nahm er an Wettkämpfen teil. Wie wurde aus ihm ein Extremist, der wahllos Menschen umbringen will?
Farhad N., kurze dunkle Haare, schütterer Vollbart, verabschiedet sich am Ende des ersten Verhandlungstages von seinen Verteidigern mit Handschlag. Man sieht sich spätestens am Montag wieder. An Amel und Hafsa, die den Anschlag nicht überlebten, erinnern ein Jahr später nicht nur Gedanken und Gespräche derer, die sie kannten. Auch eine Parkbank ist ihnen gewidmet. Nicht am Unglücksort, das wollte ihre Familie nicht, der Ehemann, der seine beiden liebsten Menschen verloren hat. Auf einem Schild an der Lehne der Bank sind ihre Namen eingraviert, darunter zwei Sterne. Die Bank steht am Flaucher, dem beliebten Naturgebiet an der Isar. Er war Amels Lieblingsplatz in München.
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