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Steppach bei Augsburg: Unfall mit Rettungswagen an Kreuzung Ulmer Straße

Steppach bei Augsburg

Rettungswagen stark beschädigt: Frau missachtet Vorfahrt und verursacht Unfall

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    Bei einem Unfall zwischen einem Pkw und einem Rettungswagen sind drei Personen leicht verletzt worden.
    Bei einem Unfall zwischen einem Pkw und einem Rettungswagen sind drei Personen leicht verletzt worden. Foto: Christoph Bruder

    Ein Pkw ist am Samstag, 21. März, an einer Kreuzung im Bereich Steppach bei Augsburg gegen einen Rettungswagen gestoßen. Das bestätigte das Polizeipräsidium Schwaben Nord auf Nachfrage unserer Redaktion. Demnach habe die Fahrerin des Pkw die Vorfahrt des Rettungswagens missachtet. Beide Fahrzeuge mussten anschließend abgeschleppt werden.

    Steppach bei Augsburg: Frau missachtet Vorfahrt und fährt gegen Rettungswagen

    Wie das Polizeipräsidium bestätigte, ereignete sich der Unfall am Samstagabend gegen 21.30 Uhr auf der Ulmer Landstraße im Bereich Steppach bei Augsburg. Demnach bog eine Frau mit ihrem Pkw ab, übersah dabei allerdings einen Rettungswagen des Roten Kreuzes.

    Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Rettungswagen zwar nicht auf einem Einsatz, dennoch hatte er an der Kreuzung Vorfahrt. Die Frau prallte gegen die rechte Beifahrerseite des Rettungswagens.

    Pkw stößt mit Rettungswagen zusammen: Drei Leichtverletzte bei Unfall am Abend

    Bei dem Unfall wurden sowohl die 30 Jahre alte Fahrerin des Pkw als auch die zweiköpfige Besatzung des Rettungswagens leicht verletzt. Darin saßen ein 29- und ein 32-Jähriger. Da sich der Rettungswagen nicht auf einem Einsatz befand, war auch kein Patient zum Zeitpunkt des Unfalls im Wagen. Nach Aussagen eines Polizeisprechers löste im Rettungswagen der Airbag aus.

    Beide beteiligten Fahrzeuge waren nach dem Zusammenstoß nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Deswegen war ein Abschleppdienst war vor Ort. Die Polizei rechnet mit einem Sachschaden im fünfstelligen Bereich.

    Gegen die 30-jährige Frau ermittelt die Polizei jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung und eines Verstoßes nach der Straßenverkehrsordnung.

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