Es begann mit einem anonymen Hinweis. In einem Privatanwesen in der Oberallgäuer Gemeinde Blaichach, hieß es, würden illegal Schlangen gehalten. Und tatsächlich fanden die Behörden bei anschließenden Kontrollen im Frühjahr 2024 neun hochgiftige Tiere, darunter Lanzenottern, Klapperschlangen und Mangroven-Nachtbaumnattern. Da der Mann sie nicht halten durfte, wurden sie beschlagnahmt und kamen in eine Auffangstation in München. Beendet war die Angelegenheit damit aber nicht. Im Gegenteil: Sie fing gerade erst an – und fand nun, nach zahlreichen Wendungen, ein vorläufiges, unerwartetes Ende.
Die monatelange Unterbringung der Giftschlangen in der Auffangstation kostete insgesamt 113.000 Euro. Die Gemeinde Blaichach streckte das Geld vor, wollte es sich anschließend aber vom Mann zurückholen, bei dem die Tiere gefunden worden waren. Doch der bestritt, rechtmäßiger Halter der Tiere zu sein. Vielmehr habe er sie für einen Bekannten vorübergehend aufbewahrt. Es kam zum Streit, der Fall landete im Frühjahr erstmals vor dem Verwaltungsgericht Augsburg.
Fund von Giftschlangen in Blaichach: Gemeinde bleibt auf 100.000 Euro sitzen
Dort zeichnete sich zunächst eine Lösung ab. Ein Vergleich zwischen beiden Seiten sah vor: Der Mann zahlt 15.000 Euro, die Gemeinde bleibt zähneknirschend auf dem Rest der Summe sitzen. Der Gemeinderat Blaichach musste dieser Einigung zustimmen, um sie wirksam werden zu lassen. Und die Gemeinderäte? Lehnten ab. Ihrer Entscheidung zufolge sollte der Mann die Kosten tragen. Doch der erhob dagegen wiederum Klage. Der Fall landete also erneut vor dem Verwaltungsgericht Augsburg – mit bitterem Ende für die Gemeinde.
Wie das Verwaltungsgericht nun mitteilte, muss die Gemeinde die komplette Summe tragen. Sie bleibt also auf mehr als 100.000 Euro sitzen. Warum? Ein Gerichtssprecher erklärt auf Anfrage, nach Auffassung des Gerichts hätte die Gemeinde nach Beschlagnahmung der Tiere auch andere Maßnahmen treffen können, als diese direkt in die Auffangstation zu bringen und sie dort über Monate hinweg ohne weiteres dazutun zu lassen. Es habe andere, kostengünstigere Optionen gegeben, auf die die Gemeinde nicht zurückgegriffen habe. Dadurch seien unnötig hohe Kosten entstanden. Die Einwände des Mannes gegen den Kostenbescheid seien deshalb berechtigt.
Haltungsverbot nach Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg
Und das auch unabhängig von der Frage, ob der Mann tatsächlich Eigentümer der Schlangen war. Er bestritt dies zwar, das Gericht hielt diese Version jedoch für unglaubwürdig. Ein Haltungsverbot für Schlangen, das die Gemeinde ebenfalls erließ, ist deshalb laut Gericht rechtmäßig. Erhebt eine der Parteien Widerspruch, könnte der Fall in der nächsten Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof landen.
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