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Verteidiger werfen Justizministerium Kontrollversagen in JVA Gablingen vor

Justizskandal

Nach Anklage zur Skandal-JVA Gablingen: Verteidiger attackieren Justizministerium

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    Die Anwälte der früheren stellvertretenden Leiterin der JVA Gablingen, Alexander Stevens, Holm Putzke und Thomas Krimmel (von links), erheben schwere Vorwürfe gegen das bayerische Justizministerium.
    Die Anwälte der früheren stellvertretenden Leiterin der JVA Gablingen, Alexander Stevens, Holm Putzke und Thomas Krimmel (von links), erheben schwere Vorwürfe gegen das bayerische Justizministerium. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Die Anklage der Augsburger Staatsanwaltschaft im Fall der Skandal-JVA Gablingen ist gerade mal einen Tag raus, da holen die ersten Anwälte schon zum großen Gegenschlag aus. Die Verteidiger der ehemaligen stellvertretenden Gefängnischefin greifen das bayerische Justizministerium scharf an. Die bisherige Fokussierung auf einzelne Führungspersonen der JVA Augsburg‑Gablingen sei „ein politisch durchschaubares Manöver, um das Versagen der tatsächlich Verantwortlichen auszublenden“, teilten die Anwälte Alexander Stevens, Holm Putzke und Thomas Krimmel am Dienstag mit.

    Die Staatsanwaltschaft erhebt in ihrer Anklage schwere Vorwürfe gegen die frühere Führungsspitze des Gefängnisses. Der ehemaligen JVA-Leiterin Zoraida Maldonado de Landauer (63), ihrer Stellvertreterin Susanne B. und einem Mitglied der Sicherungsgruppe werden unter anderem vorsätzliche beziehungsweise gefährliche Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung vorgeworfen. Hauptbeschuldigte ist die ehemalige Vizechefin. Susanne B. (38) soll laut Staatsanwaltschaft in der JVA Gablingen ein „System der Willkür etabliert“ haben, in dem Gefangene schikaniert und zum Teil körperlich misshandelt worden seien.

    Anklage: Frühere Vizechefin der JVA Gablingen etablierte ein „System der Willkür“

    Konkret geht es vor allem um das Einsperren von Häftlingen in den sogenannten besonders gesicherten Hafträumen – Spezialzellen, die in Ausnahmesituationen als ultima ratio genutzt werden, zum Beispiel, wenn Gefangene sich selbst oder andere gefährden. Die damalige Stellvertreterin soll die Zellen bewusst missbräuchlich, zu oft oder zu lange mit Häftlingen belegt haben, die oft nackt dort verharren mussten. Dies sei teilweise sogar geschehen, um die Insassen zu schikanieren oder zu disziplinieren.

    B.s Verteidiger weisen die Vorwürfe gegen ihre Mandantin entschieden zurück. Sie sehen die Verantwortung für den mutmaßlichen Misshandlungsskandal im Ministerium. In der Vielzahl der jetzt angeklagten Fälle sei das bayerische Justizministerium als unmittelbare Kontrollinstanz sowohl über die Gründe als auch über die Dauer der Unterbringung in den besonders gesicherten Hafträumen informiert gewesen. „Es gab weder Nachfragen noch wurde etwas unternommen“, sagen die Verteidiger.

    Anwälte zum Fall Gablingen: Ministerium versucht, strukturelles Behördenversagen zu kaschieren

    Sollten sich die von der Staatsanwaltschaft behaupteten Missstände tatsächlich über Jahre hinweg so ereignet haben, sei es „denklogisch ausgeschlossen, dass dies der unmittelbaren Dienst- und Fachaufsicht des bayerischen Justizministeriums verborgen geblieben ist“, betonen Stevens, Putzke und Krimmel. Dann aber, so folgern die Anwälte, liege das „Kernproblem“ bei denen, die die Kontrolle haben. „Wer informiert ist, aber nicht einschreitet, trägt Verantwortung.“ Stattdessen werde aber versucht, „strukturelles Behördenversagen durch die Personalisierung strafrechtlicher Vorwürfe einzelner nachgeordneter Funktionsträger zu kaschieren“.

    Die Verteidiger kündigen bereits jetzt an, dass die frühere stellvertretende Leiterin der JVA Gablingen mit ihrer Ansicht zum Justizministerium nicht hinter dem Berg halten wird: „Unsere Mandantin wird diese Verantwortung klar benennen – im Verfahren wie auch in der öffentlichen Debatte.“ Das Ministerium selbst äußert sich auf Anfrage zu den Vorwürfen der Anwälte nicht. Eine Sprecherin teilt lediglich mit, es sei Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Gericht, Auskünfte zu „strafrechtlichen Einzelfällen“ zu erteilen.

    Die Anwälte der suspendierten stellvertretenden Leiterin der JVA Gablingen, Thomas Krimmel (l-r), Alexander Stevens und Holm Putzke, gaben im November 2024 in einem Münchner Hotel eine Pressekonferenz, um die Unschuld ihrer Mandantin aufzuzeigen. Bereits damals erhoben sie schwere Vorwürfe gegen das bayerische Justizministerium.
    Die Anwälte der suspendierten stellvertretenden Leiterin der JVA Gablingen, Thomas Krimmel (l-r), Alexander Stevens und Holm Putzke, gaben im November 2024 in einem Münchner Hotel eine Pressekonferenz, um die Unschuld ihrer Mandantin aufzuzeigen. Bereits damals erhoben sie schwere Vorwürfe gegen das bayerische Justizministerium. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Alexander Stevens, Holm Putzke und Thomas Krimmel hatten bereits kurz nach Bekanntwerden des Skandals im Herbst 2024 eigens eine Pressekonferenz in einem Münchner Hotel einberufen, um die aus ihrer Sicht bestehende Unschuld ihrer Mandantin aufzuzeigen. Zu Anfragen unserer Redaktion hatten sie sich zuletzt nicht mehr geäußert. Allerdings hat sich Strafverteidiger Alexander Stevens in seinem eigenen True-Crime-Podcast Anfang des Jahres optimistisch gezeigt, dass sehr viele Vorwürfe gegen seine Mandantin, wenn nicht sogar alle, entkräftet werden könnten.

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