Verborgenes ans Licht bringen – kritisch, tiefgründig, hartnäckig: Das Investigativ-Team der Augsburger Allgemeinen berichtet regelmäßig über gesellschaftlich relevante Missstände, Konflikte und Skandale in Schwaben, Bayern und Süddeutschland. Für exklusive Recherchen zum Missbrauchsskandal in der JVA Augsburg-Gablingen erhielt es zuletzt renommierte Auszeichnungen wie den Stern-Preis und den Deutschen Lokaljournalistenpreis der Konrad-Adenauer-Stiftung. Die Berichterstattung erscheint auf www.augsburger-allgemeine.de, in der gedruckten Zeitung, in Podcasts und Videos.
Bei dieser Arbeit sind wir auf Tippgeber und Informanten, sogenannte Whistleblower, angewiesen. Haben Sie Informationen, vertrauliche Daten oder Dokumente, die für die Arbeit des Investigativ-Teams und die Öffentlichkeit wichtig sein könnten? Dann melden Sie sich bei uns, auch anonym und unverbindlich. Wir sind derzeit per Mail, Messenger, telefonisch und postalisch zu erreichen. Schreiben Sie uns am besten zunächst grob, worum es geht. In einem nächsten Schritt würden wir ein Gespräch – per Telefon, Video-Call oder in einem persönlichen Treffen – vereinbaren. Gerne erklären wir dann noch einmal in Ruhe, wie wir arbeiten und wie wir mit Ihren Informationen oder Unterlagen umgehen.
Holger Sabinsky-Wolf (Koordination): holger.sabinsky-wolf@augsburger-allgemeine.de oder auf Signal unter AZ_Investigativ.01; Telefon: 0821 777 2088
Max Kramer: maximilian.kramer@augsburger-allgemeine.de oder auf Signal AZ_Investigativ.02; Telefon: 0821 777 2225
Ina Marks: ina.marks@augsburger-allgemeine.de; Telefon: 0821 777 2212
Jan Kandzora: jan.kandzora@augsburger-allgemeine.de oder auf Signal AZ_Investigativ.03; Telefon: 0821 777 2208
Post und Telefon
Augsburger Allgemeine Zentrale Curt-Frenzel-Str. 2 86167 Augsburg 0821-777-0
Standort Innenstadt: Maximilianstraße 3 86150 Augsburg 0821/777-2201
Kann ich mich auch anonym melden?
Ja. Für uns sind anonym zugesandte Informationen jedoch immer schwieriger zu verarbeiten, als wenn wir den Absender oder die Absenderin kennen: So haben wir meist keine Möglichkeit für Nachfragen und der Wahrheitsgehalt lässt sich mitunter schwieriger verifizieren.
Welches Material ist für die Recherche relevant?
Nach einem ersten Hinweis auf ein Thema ist alles, was Vorwürfe stützt oder Missstände belegt, für uns relevant. Das können Dokumente in Papierform, Screenshots von Chats, Fotos oder Videos, aber auch Sprachnachrichten sein. Auch weitere Zeuginnen und Zeugen sind hilfreich.
Was passiert mit meinen Informationen oder Unterlagen?
Wir werten das Material aus und prüfen es unabhängig. Im Verlauf der Recherche werden wir weitere Personen kontaktieren müssen. Das geschieht aber in Absprache mit Ihnen. So wägen wir zum Beispiel gemeinsam ab, welches Risiko die Arbeit mit Ihren Informationen für Sie hat: Hatten nur Sie und eine weitere Person Zugriff auf ein bestimmtes Dokument – oder eine ganze Abteilung? Fielen relevante Aussagen hinter verschlossenen Türen – oder in der Öffentlichkeit?
Ihre Informationen sind vom Redaktionsgeheimnis geschützt. Was bedeutet das?
Der Begriff umfasst mehrere Aspekte: So haben Journalistinnen und Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht; es umfasst die Identität von Informantinnen und Informanten und bezieht sich auf alles, was diese der Redaktion mitgeteilt haben.
Das Redaktionsgeheimnis bedeutet auch, dass Justizbehörden oder Polizei die Redaktionsräume nicht nach Unterlagen durchsuchen oder Dokumente, die sich im Besitz von Journalisten befinden, beschlagnahmen dürfen.
Was bedeutet Quellen- beziehungsweise Informantenschutz?
Wollen Sie als Informant oder Informantin unerkannt bleiben, schützen wir Sie als Quelle. Das heißt, dass wir weder während der Recherche im Gespräch mit Dritten, noch in der späteren Berichterstattung Ihren Namen nennen oder Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Dabei sprechen wir die genauen Formulierungen gegebenenfalls mit Ihnen ab („Ein hoher Beamter der Justizbehörde sagte...“, „Wie die Redaktion aus Parteikreisen erfuhr...“, „Recherchen der Redaktion ergaben...“).
Der Informantenschutz gilt auch, wenn beispielsweise Polizei, Staatsanwaltschaft oder von der Berichterstattung Betroffene die Redaktion nach ihren Quellen fragen. Hier machen wir von unserem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Werden Telefonate von der Redaktion aufgezeichnet?
Nein. Sollte die Aufzeichnung eines Gesprächs an einem bestimmten Punkt der Recherche aus unserer Sicht hilfreich sein, werden wir erst mit Ihnen darüber sprechen. Nur wenn Sie ausdrücklich zustimmen, wird das Gespräch dann aufgezeichnet.
Erfahre ich, ob die Redaktion meine Informationen für eine Recherche aufgreift?
Ja. Sie bekommen in jedem Fall eine Rückmeldung, ob wir in die Recherche einsteigen oder nicht. Und Sie bekommen auch Bescheid, wenn eine Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht.
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