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Wahlrechtsreform
18.03.2023

CSU-Vorstand beschließt Verfassungsbeschwerde gegen Wahlrechtsreform

Mit der neuen Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene deutsche Bundestag dauerhaft auf 630 Mandate verkleinert werden. Die CSU sieht sich benachteiligt.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Die CSU sieht sich von der eben durch die Ampel-Parteien beschlossenen Wahlrechtsreform benachteiligt. Die Partei bringt nun eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg.

Einen Tag nach dem Bundestagsbeschluss zur Wahlrechtsreform hat die CSU beschlossen, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Der Beschluss in einer Schalte des CSU-Vorstands am Samstag erfolgte einstimmig, wie aus Teilnehmerkreisen verlautete. Die Verfassungsbeschwerde solle - wie auch eine Klage der bayerischen Staatsregierung - noch vor der Sommerpause eingereicht werden, kündigte CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder an.

Wahlkreis-Gewinner ziehen nicht mehr in jedem Fall in den Bundestag ein

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP hatten die Wahlrechtsreform am Freitag mit ihrer Mehrheit im Bundestag durchgesetzt - gegen den erbitterten Widerstand insbesondere von CSU und Linkspartei.

Mit der Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl 2025 dauerhaft auf 630 Mandate schrumpfen. Erreicht werden soll das, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate verzichtet wird. Diese sorgten bislang für eine immer stärkere Aufblähung des Bundestags. Nach den neuen Regeln könnte es künftig vorkommen, dass ein Bewerber zwar seinen Wahlkreis direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Das erzürnt vor allem die CSU.

Durch die Wahlrechtsreform könnten CSU und Linke aus dem Bundestag fliegen

Zudem soll eine strikte Fünf-Prozent-Klausel gelten. Die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei. Der Wegfall der Klausel könnte, je nach Wahlergebnis, auch Konsequenzen für die CSU haben, deren Direktkandidaten in Bayern traditionell die meisten Wahlkreise gewinnen. Sollte sie bundesweit unter fünf Prozent fallen, würde sie aus dem Bundestag fliegen. (dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

19.03.2023

Schon bitter in diesem Kommentar ! Warum kann man nicht einmal die Kosten und die Kosteneinsparung erwähnen ? Bei jeder TV-Übertragung fallen die leeren Stuhlreihen im Bundestag auf . Darf man auch einmal an das eigennützige Gebaren der jetzigen Lautsprecher erinnern ? Aber bezahlen muss der "Michel" , nicht der Söder !