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Würzburg: Prozess gegen Daniel Halemba: Staatsanwaltschaft Würzburg fordert Geldstrafe von 51.600 Euro

Würzburg

Prozess gegen Daniel Halemba: Staatsanwaltschaft Würzburg fordert Geldstrafe von 51.600 Euro

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    Im Prozess gegen Daniel Halemba fordert die Staatsanwaltschaft eine hohe Geldstrafe. Der AfD-Abgeordnete und sein Anwalt Dubravko Mandic (rechts) richteten derweil schwere Vorwürfe gegen die Justiz.
    Im Prozess gegen Daniel Halemba fordert die Staatsanwaltschaft eine hohe Geldstrafe. Der AfD-Abgeordnete und sein Anwalt Dubravko Mandic (rechts) richteten derweil schwere Vorwürfe gegen die Justiz. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Geht es nach der Staatsanwaltschaft Würzburg, wird der AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba wegen Volksverhetzung, Geldwäsche und Nötigung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch forderte an diesem Donnerstag in seinem Plädoyer ein Strafmaß von 240 Tagessätzen à 215 Euro – insgesamt 51.600 Euro.

    Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen würde der 24-jährige Halemba als vorbestraft gelten. Für den wegen Nötigung mitangeklagten 29-jährigen Parteifreund Halembas forderte die Staatsanwaltschaft 170 Tagessätze je 70 Euro, also 11.900 Euro.

    „Aufgebauschte“ Vorwürfe: Verteidiger prangern Justiz an

    Die Verteidiger der beiden Angeklagten plädierten vor dem Jugendschöffengericht in Würzburg auf Freispruch. Sie sprachen von „aufgebauschten“ Vorwürfen, „Spekulationen“ und „parteiinternen Machtkämpfen, die man nicht so ernst nehmen darf und die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt“ seien.

    Vor allem das Plädoyer von Halembas Anwalt Dubravko Mandic geriet zu einem politischen Vortrag. Er schimpfte auf die Justiz, die Vorwürfe konstruiert habe, um Halemba „einknasten“ zu können, bevor dieser in den Landtag einzog. Mit Blick auf die Ermittlungen sprach Mandic von „Verhältnissen, wie man sie sonst nur aus Bananenrepubliken kennt“. In Deutschland bekomme man „nichts mehr auf die Reihe“ – nicht einmal die winterlichen Straßen würden gestreut.

    Letztes Wort: Angeklagter Halemba spricht erstmals im Prozess

    Halemba selbst hatte die Vorwürfe gegen ihn im Vorfeld des Prozesses zurückgewiesen, sich an den zurückliegenden sechs Verhandlungstagen aber nicht zur Sache geäußert. Dieser Linie blieb der 24-Jährige auch in seinem rund 20-minütigen Schlusswort treu, in dem er die Ermittler scharf kritisierte. Er sprach von einer „Hexenjagd“. Bei dem Verfahren gehe es darum, ihn „mit Schmutz“ zu bewerfen und „eine Nähe zum Nationalsozialismus zu konstruieren“.

    Halemba steht seit 7. Januar wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung, versuchter Nötigung und Sachbeschädigung vor Gericht. Die Sachbeschädigung durch mutmaßliche Tritte gegen die Kanzleitür des Anwalts und AfD-Politikers Thomas Bayer sei nicht nachzuweisen, die anderen Vorwürfe sieht Oberstaatsanwalt Kostuch indes als belegt an.

    So zeigten „atypische Zahlungen“, dass Halemba sein Konto einem Betrüger zur Verfügung gestellt habe, sagte Kostuch. Damit habe er sich der „leichtfertigen Geldwäsche“ schuldig gemacht. Dokumente aus Halembas Burschenschaft Teutonia Prag würden beweisen, dass er in der Nacht, in der aus dem Haus volksverhetzende Musik drang, vor Ort gewesen sei. Als ranghöchstes anwesendes Mitglied hätte er einschreiten müssen, als Musik der verbotenen Gruppe „Landser“ gespielt wurde. Kostuch spricht hier von „Volksverhetzung durch Unterlassen“.

    Staatsanwaltschaft: Nötigung war Angriff auf ein Justizverfahren

    Mit Blick auf den Vorwurf der versuchten Nötigung sieht es der Staatsanwalt als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten mit Bekannten gegen den Willen des befreundeten Juristen Bayer in dessen Kanzlei eindringen wollten. Sie hätten den Anwalt, der im Prozess als Verteidiger des 29-jährigen Mitangeklagten auftrat, eine halbe Stunde lang lautstark und mit Tritten gegen die Tür bedrängt.

    Schließlich ist die Staatsanwaltschaft auch überzeugt, dass die Angeklagten einen Studenten nötigten, im Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Volksverhetzung nicht gegen Halemba auszusagen. Der Student ist wie Halemba und der Mitangeklagte Mitglied der Burschenschaft und der AfD.

    Letztlich habe der 24-jährige mutmaßlich Genötigte zwar mit Polizei und Staatsanwaltschaft gesprochen, sagt Kostuch. Aber: „Wir wissen nicht, was er gesagt hätte, wenn nicht dieser Druck ausgeübt worden wäre.“ Das sei ein Angriff auf ein Justizverfahren gewesen und wiege schwer.

    Das Jugendschöffengericht will am kommenden Montag, 2. Februar, ein Urteil sprechen.

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