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Rechtsstreit
06.07.2017

Entschädigungssumme: Was wird aus Kohls Million?

Die „Kohl-Protokolle“: Um dieses Buch ging es in dem Streit. „Mich macht es fertig, dass wir uns nicht mehr aussprechen konnten.“
Foto: dpa

Der Autor Heribert Schwan lieferte sich einen wüsten Streit mit dem Altkanzler – und verlor. Bekommt nun die Witwe eine Entschädigung?

Augsburg Helmut Kohl vertraut ihm. Hunderte Stunden sitzt er mit Heribert Schwan im Hobbykeller seines Oggersheimer Bungalows. Die beiden quatschen über Gott und die Welt. Eine Welt, die der Altkanzler strikt in Freund und Feind aufgeteilt hat. Mit den Lebensjahren wird die Liste der Guten in Kohls Erinnerungen immer kürzer, das Misstrauen größer. In erstaunlicher Offenheit plaudert er über alte Weggefährten und Rivalen. Das Tonband läuft.

Später gehen die beiden Herren gerne noch im Lieblingsrestaurant des CDU-Patriarchen essen. Im "Deidesheimer Hof" vermischen sich Privates und Berufliches. Nicht alles, was da beim Schoppen Wein so geredet wird, ist druckreif. Zu später Stunde vergreift sich der Politiker schon mal im Ton, zieht nicht nur über seine Gegner her, sondern auch über Leute, die in der Freund-Feind-Liste eigentlich auf der Seite der Guten stehen müssten. Schwan kann gut zuhören. Das Material aus den Gesprächen in den Jahren 2001 und 2002 soll der Journalist eines Tages für ein Buch über den Kanzler der Einheit verwenden. Am Ende wird es stattdessen zum Gegenstand jahrelanger erbitterter juristischer Auseinandersetzungen.

Schwan glaubt nicht, dass Kohl den Kontakt abbrechen wollte

Wie es zum großen Bruch zwischen den beiden Männern kam, werden wir wohl nie erfahren. Jetzt, da Kohl tot ist, hadert Schwan mit der verpassten Chance. "Mich macht es fertig, dass wir uns nicht mehr aussprechen konnten", sagt er in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Kohl sei ihm als väterlicher Freund sehr ans Herz gewachsen. Er kann bis heute nicht glauben, dass der Altkanzler den Kontakt aus freien Stücken abgebrochen hat. "Das geht mir nicht mehr aus dem Hirn", sagt Schwan, der Kohls zweite Ehefrau Maike Kohl-Richter dahinter vermutet. Beweisen kann er das nicht.

Nachdem die CDU-Ikone ab 2009 nichts mehr mit ihm zu tun haben will, begeht Schwan einen Vertrauensbruch, der ihn teuer zu stehen kommen soll. Er hat ja noch die Tonbänder und veröffentlicht später gegen den Willen seines einstigen Freundes die brisanten "Kohl-Protokolle". Es folgen mediale Aufregung und ein jahrelanger Rechtsstreit. Im April dieses Jahres spricht das Landgericht Köln dem Altkanzler die Rekord-Entschädigung von einer Million Euro zu. Bezahlt haben Schwan und sein Co-Autor Tilman Jens noch nichts, sie gehen in Berufung. Keine zwei Monate später stirbt Kohl. Was wird nun aus dem Geld?

Erbt die Witwe das Geld?

Kohls Anwälte gehen davon aus, dass die Ansprüche auf dessen Witwe übergegangen sind. Doch unter Juristen ist das umstritten. Als Anhaltspunkt könnte der Fall Peter Alexander dienen. Der Sohn des 2011 gestorbenen Entertainers wollte eine Klage seines Vaters gegen Boulevard-Medien fortführen – und scheiterte. Ansprüche aus dem Persönlichkeitsrecht gälten nicht über den Tod hinaus und könnten daher auch nicht vererbt werden, lautete die Begründung. Entscheidender Unterschied: Anders als im Streit zwischen Kohl und Schwan gab es zum Zeitpunkt von Peter Alexanders Tod kein Urteil. Und noch aus einem anderen Grund sind die Anwälte des Altkanzlers siegessicher: "Helmut Kohl ist eine Person der Geschichte." Für so einen gälten ganz andere Maßstäbe. mit dpa

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