Startseite
Icon Pfeil nach unten
Dillingen
Icon Pfeil nach unten
Dillingen
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Dillingen: Mit Kurzarbeitergeld die Corona-Krise meistern

Landkreis Dillingen

Mit Kurzarbeitergeld die Corona-Krise meistern

  • |
  • |
  • |
    Die Agentur für Arbeit informiert über Kurtarbeit.
    Die Agentur für Arbeit informiert über Kurtarbeit.

    Kurzarbeitergeld sichert Beschäftigung und vermeidet dadurch Arbeitslosigkeit. Es soll den Verdienstausfall zumindest teilweise wieder ausgleichen. Darauf weist Richard Paul, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Donauwörth, hin. Er informiert über die Voraussetzungen: „Es muss ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen, der zu einem Entgeltausfall führt. Dieser Arbeitsausfall muss auf wirtschaftliche Gründe oder ein unabwendbares Ereignis beruhen.“

    Wirtschaftliche Gründe können zum Beispiel fehlende Folgeaufträge, Rohstoff- oder Absatzmangel sein. Ein Beispiel für ein unabwendbares Ereignis sei Hochwasser. Im Fall des Corona-Virus können aber auch staatliche Schutzmaßnahmen (Anordnung des Gesundheitsamtes) dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird und dadurch ein Entgeltausfall für die Arbeitnehmer entsteht. Paul erläutert: „Der Arbeitsausfall muss unvermeidbar und von vorübergehender Natur sein. Der Entgeltausfall muss jeweils mehr als zehn Prozent des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts betragen.“

    Auch Zeitarbeiter können Kurzarbeitsgeld bekommen

    Das Kurzarbeitergeld kann laut Mitteilung für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, egal ob Vollzeit oder Teilzeit, und – neu – auch für die Zeitarbeiter übernommen werden. Für Auszubildende und geringfügig Beschäftigte kann dagegen kein Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Der Gesetzgeber habe den Bezug von Kurzarbeitergeld vergangene Woche erleichtert. Zu den wichtigsten Neuerungen zähle, dass nicht mehr wie bisher ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent des monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein muss. Dieser Anteil sei auf bis zu zehn Prozent der Beschäftigten gesenkt worden. Die vollen Sozialversicherungsbeiträge werden künftig ebenfalls durch die Arbeitsagenturen erstattet, erläutert Paul in der Pressemitteilung.

    Der Agenturleiter betont: „Ganz wichtig dabei ist, dass die Kurzarbeit vor einem Arbeitsausfall vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit angezeigt wird, wo auch der Betriebssitz ist.“ Idealerweise erfolge die Anzeige über den E-Service auf der Website der Agentur unter www.arbeitsagentur.de.

    Das Kurzarbeitergeld beträgt etwa 60 Prozent des Nettoentgelts

    Das Kurzarbeitergeld beträgt laut Paul etwa 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, mache das Kurzarbeitergeld etwa 67 Prozent aus. Paul versichert: „Wir setzen alles daran, die Antragstellung und Antragsbearbeitung so schnell und unbürokratisch wie möglich abzuwickeln. Mehr als 50 Mitarbeiter sind derzeit in der Arbeitgeber-Telefonie und beraten die Unternehmen.“

    Bei der aktuellen Erreichbarkeit der Agentur gebe es derzeit leider noch Einschränkungen. Persönliche Vorsprachen seien zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden und zum Erhalt der Betriebsfähigkeit vorsorglich nicht möglich. (pm)

    Weiter Infos zum Kurzarbeitergeld gibt es im Netz unter arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld – Unternehmen, die Information und Beratung zum Thema Kurzarbeitergeld benötigen, erreichen die Agentur für Arbeit über ihre bekannten Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service, unter Telefon 0800/4555520 (Service-Hotline für Arbeitgeber) sowie per E-Mail unter Donauwoerth.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden