Die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) wurden zum 1. Januar um drei Jahre verlängert und inhaltlich erweitert. Das teilt Landtagsabgeordneter Manuel Knoll (CSU) in einer Pressemitteilung mit. „Mit der Überarbeitung kann nun die Generalsanierung von Feuerwehrhäusern ebenfalls gefördert werden“, so Knoll. Bisher war eine Förderung nur für Neubauten möglich. Die Neuerung bedeute eine Entlastung der Kommunen bei ihrer Pflicht, dem vorbeugenden Brandschutz nachzukommen – und mache den Weg frei für sicherheitsrelevante Investitionen, die allen Feuerwehrleuten im Freistaat zugutekommen. Im Rahmen der Verlängerung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) sind bis Ende 2027 kostenintensive Verbesserungen vorgesehen. Folgende Schwerpunkte gibt es:
Im Bereich des Feuerwehrhausbaus wurden zwei neue Fördertatbestände eingeführt: Die neue Förderung von Generalsanierungen soll laut Knoll einen deutlichen Anreiz schaffen, Bestandsbauten weiterzunutzen und Flächenverbrauch zu vermeiden. Vielfach gibt es in Feuerwehrhäusern keine gesonderte Sanitäranlage für Frauen. Mit der neuen Förderung für die erstmalige Schaffung von geschlechtergetrennten Sanitärräumen in bestehenden Feuerwehrhäusern soll sich das ändern.
Insgesamt geht es um 22 Millionen Euro mehr pro Jahr
Mit verschiedenen Verbesserungen werden speziell kleinere Feuerwehren unterstützt: Die Förderung von Feuerwehrhäusern erfolgt gestaffelt, je nach Zahl der notwendigen Stellplätze: je größer die Zahl der Stellplätze, desto höher war bisher der Festbetrag. Der Festbetrag für den ersten und zweiten Stellplatz bei Neubau/Generalsanierung wurde nun von bisher jeweils 121.000 Euro auf 160.000 Euro angehoben. Von dieser deutlichen Anhebung um etwa ein Drittel werden laut Knoll vor allem kleinere Gemeinden profitieren. Da aber der neue angehobene Festbetrag auch für die ersten beiden Stellplätze bei größeren Feuerwehrhäusern Anwendung findet, erhöht sich für alle Feuerwehrhäuser die Förderung.
Die Förderfestbeträge für vier Standardfahrzeugtypen wurden jeweils um 25 Prozent angehoben. Beim gemeinsamen Bau eines Feuerwehrhauses durch zwei oder mehrere Gemeinden wird ein Förderanreiz gesetzt, indem ein Förderzuschlag von zehn Prozent auf die geltenden Basisfestbeträge gewährt wird. 250.000 Euro an Förderung kann künftig für die Errichtung eines Übungshauses gewährt werden, um die Ausbildung in den Landkreisen zu stärken. Nicht mehr in den FwZR enthalten ist künftig die Förderung von Hilfeleistungssätzen.
In der Pressemitteilung von Knoll heißt es weiter: „Insgesamt hat das Innenministerium damit ein kraftvolles Maßnahmenpaket geschnürt, das mit jährlichen Mehrausgaben von rund 22 Millionen Euro die Gemeinden und ihre Feuerwehren zukunftsweisend unterstützt.“ (AZ)
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