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Sind die Messer eines Dillingers Waffen oder Sammlerstücke?

Augsburg/Dillingen

Prozess gegen Mann aus Dillingen: Waffen oder Sammlerstücke?

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    Ein Dillinger muss sich vor dem Landgericht in Augsburg verantworten.
    Ein Dillinger muss sich vor dem Landgericht in Augsburg verantworten. Foto: Bernhard Weizenegger (Archivbild)

    Schwierige Konstellation für einen 35-jährigen Angeklagten aus Dillingen: Allein schon, weil die Polizei bei ihm beutelweise illegale Betäubungsmittel gefunden hat, würde ihm eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr drohen. Neben den Drogen fand die Polizei aber auch mengenweise Messer aller Art bis hin zu Schwertern. Sollte sich der Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vor dem Augsburger Landgericht bestätigen, steht dem Mann eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren in Aussicht.

    Diese Konstellation aufzulösen, nennt Rechtsanwalt Michael Bauer als seine Hauptaufgabe in dem Verfahren, das jetzt begonnen hat. Hintergrund ist laut Bauer der, dass sein Mandant seit vielen Jahren ein leidenschaftlicher Messer-Sammler sei. Immer wieder kaufe er auf Flohmärkten oder im Internet „alte Schätzchen“ – so zumindest die Hoffnung – die er dann bei sich zu Hause aufbereitet, pflegt, sammelt. Weil sein Mandant viel in der Natur unterwegs ist, leidenschaftlich angelt, gehörten bestimmte Messer zu seinem „Handwerkszeug“. Dass beim Angeklagten zu Hause direkt neben einer Tüte voller Marihuana Messer lagen, habe diese besonderen Gründe und passe schwerlich zum klassischen Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens.

    Angeklagter Dillinger sitzt seit April in Untersuchungshaft

    Am ersten Verhandlungstag stand das Verlesen der Anklageschrift im Zentrum. Darin wird dem Angeklagten, der seit April 2025 in Untersuchungshaft sitzt, vorgeworfen, dass er mindestens seit Mai 2023 einen gewinnbringenden Handel mit illegalen Betäubungsmitteln betrieben habe. Den entsprechenden Stoff habe er sich von Hintermännern zuschicken lassen. Diese Hintermänner waren es, die sich selbst bei der Polizei angezeigt hatten, wodurch auch der Mann aus Dillingen ins Visier der Ermittler geraten war. Ein erster Beteiligter hatte, so fand es die Polizei heraus, die Drogen per Post aus Spanien zu sich, in den Raum Eichstätt, bestellt. Von dort transportierte sie ein zweiter, ebenfalls von der Polizei verfolgter Mittäter, nach Dillingen zum Angeklagten.

    Im Einzelnen nennt die Anklage zunächst sechs Termine zwischen Mai und Juli 2023, zu denen der Dillinger jeweils vier Kilogramm Marihuana erhalten habe. Im August 2023 soll er weitere acht Kilo Marihuana und drei Kilo Haschisch erhalten haben. Im September seien zwei Lieferungen von jeweils vier und fünf Kilo Marihuana festgestellt worden. Zwei ähnliche Lieferungen seien auch im Oktober erfolgt. Aufgrund des Wirkstoffgehalts der Droge und eines daraus resultierenden Marktpreises von rund 4000 Euro pro Kilo habe der Angeklagte mit insgesamt 52 Kilo Marihuana rund 208.000 Euro mit seinem Drogenhandel erwirtschaftet. Diesen Betrag will die Staatsanwaltschaft gemäß der Devise „Verbrechen darf sich nicht lohnen“ per Wertersatz vom Angeklagten zurückerstattet haben.

    Mehrere Kilogramm Drogen in der Wohnung des Dillingers gefunden

    Bei einer Durchsuchung der Wohnung des 35-Jährigen und eines angrenzenden Stadels im April 2025 entdeckten Ermittler rund 4,9 Kilo Marihuana, 2,5 Kilo Haschisch, 1,5 Kilo Amphetamin und 42 Gramm Kokaingemisch. Diese, so die Anklage, habe der Angeklagte dort zum Weiterverkauf gelagert gehabt. Neben zwei Feinwaagen und einschlägigem Verpackungsmaterial entdeckten die Ermittler über 42.000 Euro Bargeld in der Dillinger Wohnung. Und dann listet die Anklage fein säuberlich eine Reihe von unter anderem Einhandmessern, Klappmessern, Springmessern, Dolchen, Schwertern auf, jeweils mit der Angabe der Klingenlänge (zwischen 3,5 und 86 Zentimetern) und jeweils mit dem Zentimeter-Abstand zu den ebenfalls gelagerten Drogen. Während manche der Messer von den Drogen aus gesehen unmittelbar in Griffweite lagen, sei selbst aus dem Keller, wo das Amphetamin gelagert gewesen sei, in 20 bis 25 Sekunden eine Waffe erreichbar gewesen. Dem Angeklagten, so die Staatsanwältin, sei bewusst gewesen, dass sämtliche genannten Gegenstände geeignet und von ihm dazu bestimmt gewesen seien, beim Einsatz gegen Personen erhebliche Verletzungen herbeiführen zu können.

    Im Anschluss stellte Verteidiger Bauer für die nächste Sitzung des Gerichts eine Aussage seines Mandanten und eine Verteidigererklärung in Aussicht. Es stehe außer Zweifel, dass es sich mit den gefundenen Gegenständen so verhalte wie angeklagt. Es sei aber eben zu berücksichtigen, dass die Messer nicht beschafft worden seien, um Drogenhandel mit Waffen zu betreiben, sondern dass der Mandant diese – und weiter andere mehr, um die sich die Polizei nicht gekümmert habe – wegen seiner Sammelleidenschaft besessen habe. Das Verfahren wird Ende Oktober fortgesetzt, weitere Verhandlungstage sind bis Anfang Dezember terminiert.

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