In den Fall um den mutmaßlichen B16-Schützen von Dillingen kommt Bewegung. Wie die Generalstaatsanwaltschaft München am Donnerstag mitteilt, wurde bereits am 10. April vor dem Schwurgericht am Augsburger Landgericht Anklage erhoben. Der Vorwurf: 23-facher versuchter Mord.
Der Tatverdächtige soll Mitglied in radikalen Chatgruppen gewesen sein
Die Ermittlungen hatte in dem Fall die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) übernommen. Tatverdächtig ist ein jetzt 22-jähriger Mann türkischer Staatsangehörigkeit. Er soll an mehreren Tagen im September 2025 in Tarnkleidung vom Fahrbahnrand aus mit einem Luftgewehr mit Zielfernrohr willkürlich auf Autos geschossen haben, die auf der B16 bei Dillingen unterwegs waren. Insgesamt spricht die ZET von 23 Fällen. Die Ermittler werfen dem Mann vor, er habe die Fahrer mit den Schüssen irritieren wollen, sodass sie von der Fahrbahn abkommen und bei Autounfällen getötet oder verletzt werden.
Gegenüber unserer Redaktion berichtete eine betroffene Frau damals von einem lauten Knall: „Dann hat es plötzlich einen massiven Schlag gegeben. Es war, als würde ein riesiger Eisklotz vom Himmel fallen“, berichtete sie damals. Der Fall hatte weit über die Region hinaus für Aufsehen gesorgt. Bekannte des Tatverdächtigen beschrieben die Familie eigentlich als „ganz normal“. Zu schlimmeren Unfällen und Personenschäden kam es durch die Angriffe glücklicherweise nicht. Die betroffenen Autofahrer kamen mit dem Schrecken davon. Insgesamt spricht die ZET von einem Sachschaden in Höhe von 33.000 Euro.
Der B16-Schütze soll Sympathisant des Islamischen Staats sein
Doch das ist nicht alles: Die Anklage geht von einer extremistisch-islamistischen Tatmotivation bei dem Angeschuldigten aus: Er soll mit dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) sympathisiert und die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA glorifiziert haben. Aus diesem Grund soll der 22-Jährige als Tatzeit die Tage um den 11. September ausgewählt haben. Bereits am 13. September wurde der Mann festgenommen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Nach Informationen unserer Redaktion fanden die Ermittler bei dem Angeschuldigten Flaggen, die auf seine Gesinnung schließen lassen. Auch soll er Mitglied einer radikalen Chatgruppe gewesen sein, in der Gewaltfantasien geteilt wurden.
In der Anklage wird dem 22-Jährigen neben versuchten Mordes in 23 Fällen auch der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr und unerlaubtes Führen einer Schusswaffe vorgeworfen. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nun das Landgericht Augsburg zu entscheiden.
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