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Gartenhäuser: Wie viele Hütten sind in gemeinschaftlichen Gärten erlaubt?

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Debatte um sechs „Nebengebäude“: Wie viele Hütten im Garten sind erlaubt?

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    Die Bewohner eines Anwesens in der Neudegger Siedlung haben zahlreiche sogenannte „Nebengebäude“ im Garten errichtet - eigentlich wäre nur eine Gartenhütte pro Grundstück erlaubt.
    Die Bewohner eines Anwesens in der Neudegger Siedlung haben zahlreiche sogenannte „Nebengebäude“ im Garten errichtet - eigentlich wäre nur eine Gartenhütte pro Grundstück erlaubt. Foto: Thomas Hilgendorf

    Die kleine Hütte im Garten, sie gehört ja irgendwie dazu - und kaum jemand stört sich in der Regel an den schmalen Schuppen. Manche würden das Gartenhäuschen gar als deutsches Kulturgut bezeichnen. Wenn jedoch sechs solcher Bauwerke auf dem Rasen vor dem Haus stehen, so kann das Unmut hervorrufen. Bereits zum zweiten Mal wurde jetzt im Donauwörther Bauausschuss über den kleinen Garten eines Mehrparteienhauses in der Neudegger Siedlung diskutiert, in dem gleich sechs Hütten und Verschläge stehen. Dabei ging es in der Hauptsache um die Frage: Wie viele Nebengebäude im Garten sind tolerierbar?

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