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Gebühren für Erdaushub-Deponie in Monheim steigen deutlich

Monheim

Gebühren für Erdaushub-Deponie steigen deutlich

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    In der Erdaushubdeponie der Stadt Monheim ist noch Platz für rund 80.000 Kubikmeter Material.
    In der Erdaushubdeponie der Stadt Monheim ist noch Platz für rund 80.000 Kubikmeter Material. Foto: www.gassner.media

    Erstmals seit dem Bürgerentscheid Anfang des Jahres hat sich der Monheimer Stadtrat wieder in öffentlicher Sitzung mit der bestehenden Erdaushub-Deponie beschäftigt. Da diese durch das Votum der Bevölkerung nun nicht wie geplant als sogenannte DK0-Deponie erweitert werden kann, ist eine Gebührenänderung für den noch vorhandenen Bereich fällig. Diesen beschlossen die Ratsmitglieder einstimmig.

    Bürgermeister Günther Pfefferer informierte über den Sachstand. So seien die Gebühren für die Entsorgung von Erdaushub zuletzt im ersten Quartal des Jahres 2004 geändert worden. Seitdem sind für private Anlieferer 2,60 Euro pro Kubikmeter sowie für Betriebe vier Euro pro Kubikmeter zu entrichten. In die bestehende Erdaushub-Deponie können laut Pfefferer noch etwa 80.000 Kubikmeter Material angeliefert werden. Zur vollständigen Verfüllung muss bereits im Vorfeld eine Rekultivierungsgenehmigungsplanung beim Landratsamt beantragt werden. Für die jeweiligen Maßnahmen entstehen laut Auskunft eines Planungsbüros Kosten von etwa 200.000 Euro.

    Bis zur Verfüllung der Deponie in Monheim entstehen Kosten von 482.000 Euro

    Wie der Bürgermeister ausführte, ging man ursprünglich davon aus, diese Summe in eine Gebührenkalkulation für die neue DK0-Deponie aufzunehmen. Durch den Ausgang des Bürgerentscheids – die Errichtung einer solchen Deponie wurde im Januar knapp abgelehnt – sei dies nicht möglich. Somit müssten die bisherigen und zukünftig zu erwartenden Kosten für die Rekultivierung sowie die Einnahmen verglichen werden.

    Gerechnet auf eine Abschreibungsdauer von 20 Jahren entstehen laut Pfefferer bis zur vollständigen Verfüllung der Erdaushub-Deponie Kosten von rund 482.000 Euro. Diese verteilt auf das verbleibende Restvolumen von 80.000 Kubikmetern ergibt eine neu zu erhebende Gebühr von sechs Euro pro Kubikmeter. Der Beschlussvorschlag für das Gremium sah nun vor, diese sechs Euro sowohl privaten wie auch gewerblichen Anlieferern zu berechnen und entsprechend eine neue Satzung zu erlassen. Ergänzend sollte ein alter Eintrag, der das Einbringen von unzulässigem Erdaushub mit einer Strafe von 50 D-Mark belegt, auf 50 Euro abgeändert werden. Beides fand die Zustimmung der Ratsmitglieder.

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