Bereits im Juni hatte der Gemeinderat in Genderkingen einen vom Bürgerverein gestellten „Bürgerantrag“ zur Zukunft der von der Gemeinde erworbenen ehemaligen Raiffeisen-Geschäftsstelle abgelehnt. Grund war, dass das Gesetz nur eine Antragstellung durch wahlberechtigte Personen vorsieht. Mit fünf Punkten versuchten der Verein und sein Vorsitzender Bernhard Schellenberger, den Antrag doch auf die Agenda des Gemeinderats zu bringen. Unter anderem bot er am 11. Juli an, eine „formale Anpassung könne kurzfristig erfolgen“. Nun behandelten die Ratsmitglieder erneut das Thema.
Genderkingen
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