20 Mobiltelefone soll ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Kaisheim in das Gefängnis „geschmuggelt“ haben. Zudem soll er dafür gesorgt haben, dass der Nachschub an bestimmten Drogen nicht ausging. Sowohl Mobiltelefone als auch Betäubungsmittel sind in Justizvollzugsanstalten für Häftlinge in der Regel verboten. Dann flog der Mann auf, Ermittlungen starteten und Verfahren gegen zahlreiche weitere Personen, Helfer und Häftlinge wurden eingeleitet. Ein erster Kunde, ein 34-Jähriger aus dem Landkreis Dillingen, der derzeit wegen Drogenhandels eine Freiheitsstrafe in Kaisheim absitzt, wurde jetzt am Augsburger Amtsgericht vom Vorwurf der Beamtenbestechung freigesprochen.
Es sei richtig, dass er sich ein Mobiltelefon beschafft habe, so der angeklagte Strafgefangene und seine Verteidigerin Nicole Lehmbruck gegenüber Richterin Susanne Scheiwiller. Er habe von einem Mitgefangenen, der inzwischen abgeschoben worden sei, ein entsprechendes Angebot bekommen. Der Mann habe zwei Handys in Kaisheim gehabt. Bedingung: Er zahle 1000 Euro auf ein bestimmtes Bankkonto ein. Also habe er, so der Angeklagte, seine Mutter gebeten, diese 1000 Euro auf besagtes Konto einzuzahlen, für das er vom anderen die IBAN bekommen habe, „sonst würde er im Gefängnis Schwierigkeiten bekommen“.
Prozess: 1000 Euro für Handy im Knast
Die Mutter habe getan, wie ihr geheißen. Als Empfängerangabe habe sie, weil sie nichts anderes gewusst habe, auf das Überweisungsformular lediglich ein großes „A“ geschrieben, als Verwendungszweck „R“. Einen entsprechenden Überweisungsbeleg übergab die Rechtsanwältin in der Hauptverhandlung zu den Akten. Erst einige Zeit später, als die 1000 Euro zurücküberwiesen worden seien, hätten Mutter und Sohn erkannt, wohin das Geld gegangen war und von wem es wiedergekommen sei. Es war der Justizbeamte, der, nachdem er aufgeflogen war, sämtliche Überweisungen bezüglich Gefängnis-Handys zurückbezahlt hatte. Im Zuge der Ermittlungen gegen den Beamten – ihm soll demnächst der Prozess gemacht werden - wurde auch mehrfach in der Haftanstalt durchsucht, von dortigen Bediensteten ebenso wie von der Polizei. Bei einer dieser Durchsuchungen sei auch sein Handy gefunden und beschlagnahmt worden, so der Angeklagte, der zuvor jeden Tag mit seiner schwer kranken Mutter telefoniert habe.
Staatsanwältin Maria Danhof sah den Vorwurf der Beamtenbestechung als erwiesen an. Der Angeklagte habe ein Mobiltelefon besessen, das habe er eingeräumt. Die Bezugsquelle, einen namentlich nicht bekannten, abgeschobenen Mann, glaube sie nicht, nannte sie vielmehr „eine Schutzbehauptung“. Danhof forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für den mehrfach vorbestraften Angeklagten, die freilich nicht auf Bewährung ausgesetzt werden könne.
Den Handy-Besitz stellte auch Verteidigerin Lehmbruck in ihrem Plädoyer nicht in Abrede. Aber: Es gebe keine Beweise, dass ihr Mandant tatsächlich den Justizbeamten bestochen habe. Wie anhand der Überweisung der Mutter zu erkennen sei, habe niemand gewusst, an wen die 1000 Euro gegangen seien. Ihr Mandant sei vom Vorwurf der Beamtenbestechung freizusprechen. Das sah auch Richterin Scheiwiller so. Es sei nicht auszuschließen, dass die Sache mit dem anderen Häftling tatsächlich so gewesen sei, wie es der Angeklagte schilderte, und dass er den Beamten in dessen Eigenschaft als Handy-Händler nicht gekannt habe. Trotz des Freispruchs ging es für den Angeklagten zurück ins Gefängnis, da seine Vorstrafe noch nicht abgesessen ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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