JVA-Beamter baut Drogen an, besitzt Kinderpornos und erhält mildere Strafe
Plus Ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld begeht mehrere Straftaten. Nun mildert das Landgericht in zweiter Instanz die Strafe ab.
"Elf Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung." Erleichtert fallen sich der Angeklagte und seine Partnerin vor dem Augsburger Gerichtsgebäude um den Hals. Erlaubt dieses Urteil in zweiter Instanz dem seit September 2019 suspendierten Beamten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Niederschönenfeld doch, demnächst vielleicht wieder in seinen früheren Beruf zurückzukehren. Das sah nach dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Nördlingen vor fast zwei Jahren noch deutlich anders aus.
Kommt der Angeklagte in der nächsthöheren Instanz in den Bereich einer Strafe, die ihm eine Rückkehr in den Staatsdienst ermöglicht? Diese Frage stand im Mittelpunkt des Berufungsverfahrens vor dem Landgericht Augsburg gegen einen ehemaligen JVA-Bediensteten. Zuvor war der 31-Jährige im Oktober 2020 unter anderem wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Zur Last gelegt worden waren dem gebürtigen Oberpfälzer neben Drogenbesitz und -anbau in einer häuslichen Aufzuchtstation auch der Besitz eines verbotenen Schlagrings und eines Munitionsgegenstandes sowie der Besitz von kinder- und jugendpornografischen Dateien.
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