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Zwei Alkoholisierte und 13.000 Euro Schaden bei Unfall in Daiting

Daiting

Unfall auf Kreisstraße: Zwei Alkoholisierte und 13.000 Euro Schaden

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    Bei Daiting kam es zu einem Unfall – einer der Beteiligten war alkoholisiert.
    Bei Daiting kam es zu einem Unfall – einer der Beteiligten war alkoholisiert. Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

    Gleich zwei alkoholisierte Autofahrer an einem Ort konnte die Polizei am Ostersonntag bei Daiting aus dem Verkehr ziehen. Zunächst kam es gegen 18.30 Uhr auf der Kreisstraße zwischen Daiting und Hochfeld zu einem Unfall. Ein 48-jähriger Donauwörther blieb dort mit seinem Pkw auf der Fahrbahn stehen, da er wenden und wieder zurück nach Daiting fahren wollte. Bei seinem Wendemanöver übersah er, dass ein 48-jähriger Monheimer mit seinem Pkw hinter ihm wartete.

    Beim Rückwärtsfahren touchierte er mit dem Heck seines Fahrzeugs die vordere Stoßstange des Monheimers. Dabei entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von rund 13.000 Euro. Verletzt wurde laut Polizei keiner der Beteiligten. Bei der Unfallaufnahme nahmen Beamte bei dem Verursacher deutlichen Alkoholgeruch wahr. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von ca. 1,5 Promille. Doch damit war die Sache noch nicht beendet.

    Denn während der Unfallaufnahme kam noch ein 43-jähriger Bekannter des Unfallverursachers zu Fuß zur Unfallstelle. Dieser war laut Zeugenaussagen bereits zuvor dort erschienen, aber dann wieder weitergefahren. Auch bei dem 43-Jährigen nahmen die Beamten eine Alkoholfahne wahr. Da er einen freiwilligen Atemalkoholtest vor Ort ablehnte, nahmen die Polizisten diesen, wie seinen Bekannten, mit zur Dienstelle. Dort wurde bei beiden eine ärztliche Blutentnahme durchgeführt. Nach dieser wollte der 43-Jährige doch noch einen Atemalkoholtest durchführen. Dieser ergab einen Wert von über zwei Promille. Beide Bekannte mussten ihren Führerschein abgeben. Auf den 48-Jährigen kommt ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohols zu. Sein Bekannter muss sich wegen eines Vergehens der Trunkenheit im Verkehr strafrechtlich verantworten. (AZ)

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