Startseite
Icon Pfeil nach unten
Friedberg
Icon Pfeil nach unten
Kissing
Icon Pfeil nach unten

Kissing: Bauausschuss fordert: Eine Gaube muss in die Umgebung passen

Kissing

Bauausschuss fordert: Eine Gaube muss in die Umgebung passen

  • |
  • |
  • |
    Den Reihenhaus-Charakter nicht gewahrt sieht der Kissinger Bauausschuss bei den Dachausbauplänen eines Bauwerbers in der Albert-Einstein-Straße.
    Den Reihenhaus-Charakter nicht gewahrt sieht der Kissinger Bauausschuss bei den Dachausbauplänen eines Bauwerbers in der Albert-Einstein-Straße. Foto: Heike John

    Dachgaube ist nicht gleich Dachgaube und kein Dachausbau ist mit dem anderen vergleichbar. So könnte man zwei Projektanfragen beurteilen, die zusammen mit weiteren Baugesuchen im Kissinger Bauausschuss behandelt wurden.

    Im einen Fall geht es um eine geplante Sanierung samt Ausbau eines Dachgeschosses in der Albert-Einstein-Straße (25), die in der vorliegenden Weise nicht befürwortet wurde. Nach Wunsch des Bauwerbers soll je eine Dachgaube auf der Nord- und auf der Südseite des Reihenmittelhauses entstehen. Das Haus hat eine Breite von rund sechs Metern und die Dachgauben sind in einer Breite von etwas über vier Metern geplant. Nach Ansicht des Landratsamtes handelt es sich hierbei um Zwerchgiebel und nicht um Dachgauben. Während diese unabhängig von den Außenwänden auf dem Dach positioniert sind, stehen sogenannte Zwerchgiebel in der Flucht der Gebäudeaußenwand.

    Da sie am bestehenden Reihenmittelhaus nicht untergeordnet sind, stehen sie der Rechtsprechung für Dachgauben auf Reihenmittelhäusern entgegen. Der Reihenhaus-Charakter sei damit nicht mehr gegeben, heißt es in der Stellungnahme. Aus Sicht des Landratsamtes ist das Bauvorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht deshalb nicht genehmigungsfähig. Zudem werde das Vorhaben aufgrund seiner Dimension auch gestalterisch als problematisch erachtet. "Die leichte Erhöhung des Dachstuhls entfremdet komplett den Reihenhaus-Charakter und ist abzulehnen", fand auch Franz-Xaver Sedlmeyr (CSU). Auch Katharina Eigenmann (Grüne) sprach sich gegen die Genehmigung des Dachausbaus aus. "Wir können schon verstehen, dass eine sechsköpfige Familie mehr Wohnraum schaffen möchte", zeigte sie Verständnis. Aber die Diskussion über eine Dachgaube oder sogar einen Zwerchgiebel bei einer so flachen Dachneigung habe man im Gremium schon öfter geführt, erinnerte sie. Die Schaffung eines dritten Vollgeschosses sei im vorliegenden Fall einfach nicht möglich, so beurteilte Katharina Eigenmann, die selbst Architektin ist.

    Kissinger Räte sind mit Nutzungsänderung einverstanden

    Anders verhielt es sich beim Antrag eines Bauherrn, der in der Münchner Straße 19 eine Dachgaube zu einem Zwerchgiebel mit Balkon umändern möchte. Der Errichtung des betreffenden Einfamilienhauses mit einer Garage und einem Carport wurde bereits im Bau- und Werkausschuss vom Juni vergangenen Jahres sowie im November dann auch vom Landratsamt zugestimmt. Nun soll die genehmigte Dachgaube auf der Südseite des Einfamilienhauses zu einem Zwerchgiebel mit Balkon geändert werden. Dieser ist mit einer Breite von 3,29 Metern und eine Dachneigung von 32 Grad geplant und wurde an diesem Standort einstimmig genehmigt.

    Ebenfalls keine Diskussionen gab es beim Antrag auf eine Nutzungsänderung in der Industriestraße 34a. Das Bauvorhaben im "Gewerbegebiet Mitte" sieht vor, in den bereits vorhandenen Sozialräumen eine Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal zu errichten. Da dies laut Bebauungsplan zulässig ist und auch die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen wurden, konnte zugestimmt werden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde ebenso erteilt zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften mit je einer Garage und einem Stellplatz in der Blütenstraße 4 und 4a im rückwärtigen Teil eines bestehenden Grundstückes sowie für den Anbau an eine bestehende versetzte Doppelhaushälfte in der Rosenstraße 13a mit einem Flachbau. Im Sinne einer gewünschten Nachverdichtung wurde auch dem Neubau eines Doppelhauses mit Carport hinterhalb eines bereits bestehenden Doppelhauses in der Birkenstraße 2 zugestimmt. "Die Abstandsflächen sind jedoch nicht nach unserer Kissinger Satzung", so wies Katharina Eigenmann hin. Sie regte an, diesbezüglich für künftige Prüfungen auch einen Hinweis an das Landratsamt zu geben.

    Lesen Sie dazu auch:

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden