Seit Februar gibt es in der Tiefgarage Ost in Friedberg ein neues System beim Parken: Mittels Kennzeichenerfassung werden alle ein- und ausfahrenden Fahrzeuge registriert. Wer nicht bezahlt, bekommt keinen Strafzettel von der Stadt mehr, sondern eine sogenannte Vertragsstrafe in Höhe von 45 Euro, die an den für den Parkraum beauftragten Dienstleister Wemolo aus München gehen. Die Parkgebühren an sich erhält weiterhin die Stadt. So weit, so gut. Doch was ist, wenn Parkplatznutzer bezahlt haben und trotzdem eine Zahlungsaufforderung bekommen? Drei Betroffene erzählen.
Eine von ihnen ist Melanie Bartl aus Kissing. Sie parkt regelmäßig in der Tiefgarage Ost, so auch an diesem einen Freitag. Bei ihrer Rückkehr will sie am Parkautomaten bezahlen. Wählt das Kennzeichen aus und fährt nach Hause. Eine Woche später dann die böse Überraschung: ein Brief von Parkdepot, das von Wemolo mit der Abwicklung der Vertragsstrafen beauftragte Unternehmen. „Ich bin aus allen Wolken gefallen“, sagt sie. „Ich habe ja bezahlt, was hätte ich noch tun sollen?“
Tiefgaragennutzer haben unterschiedliche Probleme in Friedberg
Wie sich hinterher im Kontakt mit Parkdepot rausstellte, hatte Bartl wohl ein unvollständiges Kennzeichen eingegeben. Verärgert über die 45 Euro, die aus Kulanz letztlich auf 15 Euro reduziert wurden, ist sie trotzdem: „Warum lässt der Automat überhaupt ein offensichtlich falsches Kennzeichen zu?“, will sie wissen. Zudem sei sie sicher, dass bei der Ausfahrt der Bildschirm grün aufleuchtete – ein Zeichen dafür, dass alles passt.
Ein anderes Problem gab es bei Christian Teuber aus Friedberg. Der Arzt ist auf Hausbesuch, stellt sein Auto in der Tiefgarage Ost ab. Hinterher bezahlt er bar am Parkautomaten, verzichtet auf das Rückgeld, das der Automat aus technischen Gründen nicht ausspucken kann. Auch er erhält eine Vertragsstrafe von 45 Euro. Warum das geschehen ist, weiß er im Nachhinein nicht. Erst im Gespräch kristallisiert sich ein möglicher Grund heraus: Wer zu viel Geld einwirft, muss das nämlich nochmal mit einem extra Klick bestätigen.
Für Teuber ist klar: Die Tiefgarage meidet er zukünftig. „Für mich ist das Abzocke von der Betreiberfirma.“ Dass eine ehemals städtische Parkfläche mit einem Unternehmen wie Wemolo und die wiederum mit Parkdepot zusammenarbeitet, könne er nicht nachvollziehen.
Eine Autofahrerin aus Aichach, die anonym bleiben möchte, hat bei ihrem Besuch auf eine weitere Art und Weise Probleme mit Wemolo bekommen. Sie will nämlich die Parkgebühren über die Smartphone-App Easypark bezahlen. Dabei unterläuft ihr ein kleiner, aber entscheidender Fehler: Sie wählt die falsche Parkzone an. Dadurch ist bei dem Parkraumbewirtschafter det Tiefgarage keine Zahlung hinterlegt und sie bekommt eine Woche später Post. „Ich betrachte ein solches Vorgehen als ganz bewusst kalkulierte Abzocke“, sagt sie.
Betreiben die Betreiber Wemolo „Abzocke“? Die Stadt widerspricht
Der Begriff „Abzocke“ ist auch bei den Stadtwerken Friedberg kein unbekannter Begriff im Zusammenhang mit den neuen Betreibern der Tiefgarage Ost, sie widersprechen dem Vorwurf aber deutlich. „Die Firma Wemolo betreibt in Friedberg kein unanständiges Geschäftsmodell“, erklärt deren Leiter, Holger Grünaug. Es würden lediglich Verstöße gegen die Parkgebührenordnung der Garage Ost verfolgt, die automatisch erfasst würden, ohne versteckte Klauseln. Auch die Höhe der Vertragsstrafe sei nachvollziehbar. „Bei der bisherigen öffentlichen Parküberwachung wurde meist ein Verwarnungsgeld für ‚Parken ohne Parkschein' in Höhe von 25 Euro erhoben. Nach dem sogenannten Bußgeldkatalog gilt dieses aber nur für ein Parken von 30 bis 60 Minuten“, erklärt Grünaug. Längere Verstöße seien teurer. Addiere man dann die Gebühr für die Ermittlung des Halters in Höhe von zwölf Euro hinzu, merke man, „dass die erhobenen 45 Euro durchaus realistisch sind“.
Diese Kalkulation führt auch Wemolo an. „Das System dient nicht dazu, Parkende zu bestrafen. Eine Vertragsstrafe fällt lediglich dann an, wenn ein Kunde die Parkfläche nutzt, ohne die entsprechende Parkgebühr innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters zu bezahlen“, erklärt die Pressestelle. Dafür sei es jedoch unerlässlich, dass das Kennzeichen korrekt eingegeben werde. Über einen nicht funktionierenden Bildschirm bei einer Ausfahrt könne man im Einzelfall nichts sagen.
Beschwerden über Betreiberfirmen wie Wemolo, die alle nach einem ähnlichen Prinzip arbeiten, gibt es nicht nur in Friedberg. In anderen Bundesländern sind Verbraucherzentralen auch gerichtlich gegen einige Formulierungen in den Geschäftsbedingungen vorgegangen, die laut Wemolo aber bereits vor einem Urteil geändert wurden und laut Stadtwerke auch in Friedberg nie Anwendung fanden. Grundsätzlich gebe es laut Holger Grünaug vonseiten der Stadtverwaltung keinen Anlass, die bisherigen Regelungen nochmal zu debattieren.
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