Fehlgeburten sind immer noch ein Tabu-Thema, obwohl es viele Frauen gibt, die im Laufe ihres Lebens davon betroffen sind. Viele Schwangere beschäftigen sich deshalb erst mit der Diagnose „Missed Abortion“, also wenn das Baby im Bauch keinen Herzschlag mehr hat, mit ihren Optionen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Stille Geburt im Überblick.
Welche Möglichkeiten haben Schwangere mit der Diagnose „Missed Abortion“?
Wie Hebamme Pia Petrovic erklärt, gibt es grundsätzlich erstmal keine Eile, eine Entscheidung zu treffen: „Im Schockzustand etwas zu entscheiden, ist immer schwierig.“ Grundsätzlich gibt es drei Optionen: eine Ausschabung, eine Einleitung der Geburt mit Hilfe von Medikamenten und abwarten, bis die Geburt von selbst einsetzt. Viele Frauenärztinnen und -ärzte geben bei der Diagnose eine Überweisung zur Klinik für eine Ausschabung mit. Diese muss man aber nicht nutzen, wenn man nicht möchte.
Welche Leistungen der Hebamme übernimmt die Krankenkasse?
Auch wenn das Embryo oder der Fötus keinen Herzschlag mehr hat, gibt es einen Anspruch auf Hebammenleistungen. Darunter fallen die Betreuung bis das Kind zur Welt kommt, die Geburt und die Betreuung im Wochenbett. Im Wochenbett können Hebammen tatsächlich genau die gleichen Leistungen abrechnen, wie bei Lebendgeburten. Petrovic empfiehlt deshalb: „Betroffene sollten immer ihre Hebamme ansprechen, viele unterstützen ihre Frauen gerne weiter.“
Ab wann habe ich Anspruch auf Mutterschutz?
Seit 1. Juni gilt der gestaffelte Mutterschutz bei Fehlgeburten. Durch die Neuerung haben deutlich mehr Frauen Anspruch darauf – allerdings erst bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Ein Großteil der Fehlgeburten passieren tatsächlich zuvor, hier müssten sich die Betroffenen bei Bedarf weiterhin krankschreiben lassen. Darüber hinaus gilt: Für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt die Schutzfrist zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen. Ab der 24. Woche – dann spricht man von einer Totgeburt – beträgt die Schutzfrist 14 Wochen. Es gibt aber keine Pflicht, diese Zeit in Anspruch zu nehmen.
Gibt es ein medizinisches Risiko, wenn man abwarten möchte, bis der Körper den Geburtsprozess selbständig einleitet?
„Ich wüsste keinen Fall, bei dem es so wäre“, sagt Hebamme Pia Petrovic. Ängste, dass sich das tote Kind im Bauch infizieren könnte, seien unbegründet. In der Regel können Schwangere einfach abwarten, sofern es für sie nicht emotional zu belastend ist.
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