Seit 1. April sind E-Autos in Bayern bis zu drei Stunden auf öffentlichen Parkplätzen von der Parkgebühr befreit. Dafür muss nur eine Parkscheibe genutzt werden. In Günzburg ärgerte sich der Stadtrat darüber - und die örtlichen Stadtwerke verlangen von E-Auto-Fahrern in der von ihnen betriebenen Tiefgarage weiter Gebühren. Begründung: Die Stellplätze gehören nicht der Stadt und seien damit privat. Wie ist die Situation in Friedberg?
Die Stadt Friedberg übernimmt die Vorgabe des Freistaats auf allen öffentlichen Parkflächen. Daraus resultierende Mindereinnahmen können nicht abgeschätzt werden.
Auch in Tiefgaragen ist das Parken für Elektroautos in Friedberg kostenlos
Die Garagen Ost und West werden von den Stadtwerken betrieben. Laut deren Leiter Holger Grünaug haben Stadt und Stadtwerke Friedberg die Rechtslage geprüft. In Friedberg wird auch in den Tiefgaragen die Parkgebühr mittels Automaten erhoben, es gilt die Verordnung der Stadt und die Parkraumüberwachung erfolgt ebenfalls auf öffentlich-rechtlicher Grundlage mit Verwarnungsgeld. Folge sei damit, dass auch die öffentlichen Stellplätze in den Garagen künftig kostenfrei durch E-Fahrzeuge genutzt werden können.
Der Freistaat möchte mit der neuen Regel den Absatz von E-Autos ankurbeln. Im Günzburger Stadtrat hatte es geheißen, angesichts der Kosten für ein E-Auto sei der Erlass der Parkgebühr kein Anreiz zum Kauf eines solchen. Zudem sei die Regel ungerecht gegenüber Menschen, die sich nur ein günstiges Auto leisten können. Holger Grünaug lässt anklingen, dass ihn die Vorgabe aus München ebenfalls nicht ganz glücklich macht. Inhaltlich schließe er sich der Günzburger Sicht an.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren