Glaubt man den offiziellen Stellen, so sind die sogenannten "Spaziergänge" der Corona-Zweifler und Impfgegner im Wittelsbacher Land bisher alle geordnet verlaufen. Kein Grund also, dagegen mit beschränkenden Allgemeinverfügungen vorzugehen. Aber ist das wirklich so?
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