Sie sollte einem älteren Ehepaar in Mering im Haushalt helfen. Doch sie nutzte ihren Job aus, um bei den Senioren Bargeld und Münzen im Wert von über 70.000 Euro zu entwenden. Eine 51-jährige Frau aus Bobingen ist deshalb bereits im vergangenen Jahr vom Aichacher Amtsgericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Doch weil die Haushaltshilfe sich gegen das Urteil wehrte, kam es jetzt vor dem Landgericht Augsburg erneut zu einem Prozess – und zu einer deutlich milderen Strafe.
Als Haushaltshilfe hatte die 51-Jährige Zugang zu allen Zimmern und Schränken des Ehepaars. Dabei entdeckte sie in einem Kleiderschrank Kuverts mit Bargeld und 16 Goldmünzen. Sie griff mehrfach zu und nahm unterschiedliche Summen mit, mal 25.000 Euro, mal 700 Euro. Allerdings fiel der Diebstahl auf – und die Frau geriet in Verdacht. Beim dritten Diebstahlversuch wurde der Haushaltshilfe eine „Falle“ mit markierten Geldscheinen gestellt, woraufhin die Frau überführt wurde.
Der Wert der gestohlenen Goldmünzen hat sich inzwischen fast verdoppelt
Der Wert der Goldmünzen wurde beim ersten Prozess noch auf rund 34.000 Euro beziffert. Weil diese Münzen inzwischen aufgrund des Goldpreises fast das Doppelte wert seien, legte der 85-jährige Mann als Zeuge vor Gericht größten Wert darauf, die Münzen zurückzubekommen. Weil bei der angeklagten Frau, die in Bobingen wohnt, bei einer Hausdurchsuchung 56.000 Euro Bargeld beschlagnahmt worden waren – also mehr, als sie gestohlen hatte –, bestand der Verdacht, sie habe die Münzen bereits zu Geld gemacht. Sie selbst sträubte sich, näheres über den Verbleib der Münzen zu sagen.
Vor Gericht wurde viel gerechnet, wie das bestohlene Ehepaar wieder an ihre Werte kommen könnten. Und wie Umstände entstehen könnten, die für die Angeklagte noch eine Bewährungsstrafe rechtfertigen könnten. Dabei spielten die beschlagnahmten 56.000 Euro eine Rolle, die an die Geschädigten fließen sollen. Die Angeklagte sagte jetzt auch zu, jedes Jahr 5000 Euro zu zahlen, nachdem sie jetzt wieder eine Arbeit habe. Insgesamt soll sie 70.000 Euro an das Paar zahlen.
Frau bestiehlt Senioren: Sie wurde schon wegen ähnlicher Taten verurteilt
Dass die Frau vor dem Amtsgericht in Aichach eine Gefängnisstrafe erhalten hatte, führten die Anwälte vor allem auf zwei einschlägige Vorstrafen zurück. Hatte sie doch schon zweimal zuvor ganz ähnlich Geld gestohlen. Verteidigerin Donatella Angino plädierte für eine „milde Strafe“, Verteidiger Werner Ruisinger – wie schon in Aichach – für ein Jahr und drei Monate auf Bewährung. Eine Aussetzung zur Bewährung zog auch Staatsanwältin Jana Etzold in Betracht. Das Gericht um die Vorsitzende Richterin Barbara Siemer änderte das Urteil entsprechend ab. Es bleibt bei einem Jahr und neun Monaten – allerdings muss die Frau die Zeit nicht im Gefängnis absitzen, sondern bleibt auf Bewährung frei. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.
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