Zwei Männer geraten in Friedberg in einen Streit, greifen zum Teppichmesser und stechen aufeinander ein. Beide werden verletzt, beide sind Opfer und Täter zugleich. Vor dem Augsburger Amtsgericht wurde nun der eine Beteiligte, ein 35-Jähriger, zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Geplant war eigentlich, über beide Männer in einem gemeinsamen Verfahren Recht zu sprechen. Doch der zweite Angeklagte, ein 31-Jähriger, ist untergetaucht und für die Justiz derzeit nicht erreichbar.
So blieb der 35-Jährige, der seit dem Tatabend im vergangenen Dezember in Untersuchungshaft saß. Dieser betonte nach einer Erklärung seines Anwalts Marco Müller, dass er sich vor allem verteidigen wollte. Der 31-Jährige, den er seit einiger Zeit kannte, habe ihn nach der Arbeit angerufen und an den Friedberger Bahnhof bestellt. Schon dort wurden die Männer handgreiflich, wurde während des Prozesses bekannt. Entsprechende Videos gehören zu den Prozessakten. Anschließend seien die beiden Männer zusammen mit einem dritten, ebenfalls nicht mehr erreichbaren Zeugen, in das Zimmer des 35-Jährigen in einer Geflüchtetenunterkunft in Friedberg gegangen.
Männer verletzen sich in Friedberg gegenseitig mit Messer
Später eskalierte der Streit dort. Mehrfach habe der 31-Jährige versucht, den auf dem Bett liegenden 35-Jährigen mit seinem Cutter-Messer zu verletzen. Dieser habe sich mit einer Weinflasche und einem Buch verteidigt. Mit dem Buch habe er den 31-Jährigen gegen den Kopf geschlagen und dabei verletzt. Als dieser sein Messer verloren hatte, schnappte sich der 35-Jährige dieses und stach dem Kontrahenten damit ins Bein. Der 31-Jährige musste im Krankenwagen behandelt werden.
Derweil versuchte der 35-Jährige zu verschwinden. Er wurde aber von der Polizei gestellt und landete wegen des Fluchtversuchs noch am Abend in Untersuchungshaft. Der 31-Jährige konnte dagegen nachträglich untertauchen. Eine Blutprobe beim 35-Jährigen erbrachte einen Wert von etwa einem Promille, Drogen waren an jenem Abend ebenfalls im Spiel.
Für Verteidiger Müller stellte sich die Situation unbefriedigend dar, nachdem sowohl der 31-Jährige als auch der am Streit unbeteiligte Zeuge, dessen Personalien damals aufgenommen worden waren, nicht angehört werden konnten. Ohne sie könne gegen seinen Mandanten schwer weiterverhandelt werden. Müller regte ein Rechtsgespräch an.
Hier kamen Richterin Antonia Simon, Staatsanwältin Laura Wittlich und Verteidiger Müller überein, dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen sechs und zehn Monaten auf Bewährung zuzusagen, falls er ein Geständnis ablegt. Das tat der 35-Jährige, nachdem er bereits zuvor nicht bestritten hatte, mit dem Messer zugestochen zu haben.
Prozess wegen Messerstecherei am Amtsgericht Augsburg: So urteilt die Richterin
In ihren Plädoyers lagen Staatsanwaltschaft und Verteidigung bezüglich des Strafmaßes nahe beieinander. Unterschiedliche Meinungen herrschten darüber, ob dem Angeklagten eine Bewährungsauflage in Form von Hilfsdiensten auferlegt werden sollte, was die Staatsanwältin forderte. Richterin Simon verurteilte den 35-Jährigen schließlich zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die sie auf Bewährung aussetzte. Nachdem der Angeklagte bestätigt hatte, im Fall seiner Freilassung umgehend wieder an seine Arbeitsstelle zurückkehren zu können, verzichtete die Richterin auf die Auflage von zusätzlichen Hilfsdiensten. Immerhin habe der 35-Jährige bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft verbracht.
Weil das Urteil auf einer Verfahrensabsprache beruht, kann es frühestens nach einer Woche rechtskräftig werden.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren