Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Diesel-Skandal: BGH-Urteil zum Diesel-Skandal bei VW: Das ändert sich für Kläger

Diesel-Skandal
25.05.2020

BGH-Urteil zum Diesel-Skandal bei VW: Das ändert sich für Kläger

Der vom Abgas-Skandal betroffene Dieselmotor vom Typ EA189 von Volkswagen.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa

Viele vom Diesel-Skandal betroffene VW-Kunden können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs wohl ihr Auto zurückgeben und Geld einfordern.

Der Bundesgerichtshof hat klagenden VW-Käufern den Rücken gestärkt: Im VW-Abgas-Skandal hat der BGH einem Diesel-Kläger recht gegeben und im Wesentlichen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz bestätigt. Demnach haben leitende Mitarbeiter und auch Vorstände des Konzerns von den Manipulationen zumindest gewusst und diese gebilligt. Klagende Kunden können damit ihr Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis teilweise zurückverlangen.

Schadenersatz im Diesel-Skandal – was bedeutet das genau?

Das BGH-Urteil stellt nun die Weichen für die rund 60.000 noch laufenden Verfahren gegen den Wolfsburger Autokonzern. Im Grunde muss VW den Kauf ungeschehen machen, also das Auto zurücknehmen und dem Kunden das gezahlte Geld erstatten. Das gilt sogar für Gebrauchtwagen aus zweiter Hand.

Welche Auswirkungen hat das BGH-Urteil zum Diesel-Skandal?

Durch das Urteil ist für viele Kläger der Weg zum Schadenersatz frei. Denn an den höchstrichterlichen Entscheidungen aus Karlsruhe orientieren sich alle Gerichte der unteren Instanzen. Experten wie Professor Stefan Reindl, Direktor des Instituts für Automobilwirtschaft in Geislingen, sind sicher: „Das Urteil könnte zur Blaupause werden und auch zu Klagen gegen andere Automobilhersteller jenseits von VW führen. Auch Mercedes könnte betroffen sein.“

VW: Wie wirkt sich die Nutzungsentschädigung aus?

Die klagenden Käufer haben die Möglichkeit, ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einzufordern. Aber: Den vollen Kaufpreis erhalten sie nicht zurück. Die gefahrenen Kilometer werden als Nutzungsentschädigung angerechnet, da davon ausgegangen wird, dass der Fahrer einige Zeit gefahren ist und davon profitiert hat. Das Geld wird auch nicht mit der Gießkanne an alle Betroffenen ausgeschüttet: Nur die Kunden, die VW bereits verklagt haben und deren Verfahren noch läuft, haben Anspruch.

Wem nützt das Urteil des BGH im Diesel-Skandal?

Grundvoraussetzung ist, dass über die Klage noch nicht abschließend geurteilt wurde wie auch ein Diesel-Käufer selbst geklagt haben muss, um von dem Urteil profitieren zu können. Für einen Großteil der Verfahren dürfte das BGH-Urteil also eine wichtige Richtschnur sein. Volkswagen will es aber erst gar nicht auf tausende Gerichtsentscheidungen ankommen lassen und kündigte nach der Urteilsverkündung an, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als „pragmatische und einfache Lösung“ anbieten, erklärte der Konzern. Das würde es den Klägern ersparen, ihren Prozess zu Ende zu führen. VW begründete die angekündigten Angebote damit, dass viele Kunden im Fall eines Urteils ihren Dieselwagen zurückgeben müssten, das aber nicht wollten.

Diesel-Skandal: Kann ich noch klagen?

Kommt drauf an. In Bezug auf den bislang betrachteten Skandalmotor mit der Nummer EA-189 hängt das auch von der Verjährungsfrist ab. Die Rechtslage ist kompliziert, trotzdem rät Rechtsanwalt Jens Dötsch vom Deutschen Anwaltverein (DAV) bislang untätigen Klagewilligen mit einer Rechtsschutzversicherung dazu, aktiv zu werden. Grundsätzlich gilt in Bezug auf eine Verjährung eine Frist von drei Jahren, gerechnet vom Ende des Jahres, in dem die Kunden Kenntnis vom Mangel bekamen. Nach Ansicht von VW aber sind Fälle, in denen bis heute noch nicht geklagt wurde und auch nicht zum Musterverfahren angemeldet waren, verjährt.

Wem nutzt das Urteil zum Diesel-Skandal bei VW nicht?

Mit dem Urteil ist längst nicht alles entschieden. So gibt es rund 10.000 Kläger, die ihr Dieselauto erst nach dem September 2015 kauften, als die Abgasaffäre öffentlich wurde. Diesen Fall wird sich der BGH in weiteren Verfahren genauer ansehen. Auch vonseiten des Automobilkonzerns wird mit wenig Entgegenkommen zu rechnen sein. VW sagte: „Wir sind davon überzeugt, dass Kläger keine Ansprüche haben, wenn sie beim Kauf von der Umschaltlogik in der Abgas-Software wissen mussten, und dass Klägern keine Deliktzinsen zustehen.“ Daher werde der Konzern in den anhängigen Verfahren ihre Position verteidigen. Ebenso hat das Urteil auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich keine Auswirkungen mehr.

Genauso müssen andere Konstellationen in Verfahren erst geklärt werden. So haben manche nicht gegen Volkswagen, sondern gegen ihren Autohändler geklagt. Noch einmal andere haben das Software-Update aufgespielt, andere nicht. Und dann gibt es noch zahlreiche Klagen gegen andere Autohersteller wie etwa Daimler. Ebenso ist es weiterhin möglich, dass VW sich mit Klägern auf einen Vergleich einigt, also ohne Urteil Geld zahlt. Der Fall ist daher nur beispielhaft und viele Rechtsfragen noch immer ungeklärt. Die Karlsruher Richter haben daher bereits für Juli die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen angesetzt, weitere sollen folgen. (dpa, mells)

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.