Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Förderung: Das ändert sich 2021 bei den Zuschüssen zur Sanierung

Förderung
13.01.2021

Das ändert sich 2021 bei den Zuschüssen zur Sanierung

Der Staat ordnet die Zuschüsse zur Sanierung neu.
Foto: tatsushi, stock.adobe.com (Symbolbild)

Wer sein Haus sanieren will oder auch nur neue Fenster plant, bekommt leichter Zugang zu Fördergeldern. Teilweise werden auch die Konditionen attraktiver.

Sie soll der Vereinfachung dienen und den Zugang zu den attraktiven Förderprogrammen für energieeffizientes Bauen und Sanieren erleichtern – gemeint ist die Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Darin werden die zehn bestehenden Förderprogramme zusammengefasst.

Teile der BEG mit noch besseren Förderkonditionen sind bereits seit 1. Januar 2021 in Kraft.

Ab 1. Juli werden dann weitere Neuerungen der Bundesförderung umgesetzt: Bis 30. Juni gelten noch die bestehenden Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen, die auf Kreditbasis finanziert werden, und Komplettsanierungen. Danach treten einige Änderungen für die energetische Gebäudesanierung in Kraft.

Unter anderem wird dann der besonders hochwertige Effizienzhaus 40-Standard in der Sanierung mit einer Spitzenförderung von 45 Prozent eingeführt. Zudem honoriert der Gesetzgeber ab 1. Juli den Einsatz erneuerbarer Energien stärker. Wird die Wärme zu mindestens 55 Prozent auf der Basis erneuerbarer Energien (EE) erzeugt, zahlt der Staat bei der Sanierung zum Effizienzhaus einen sogenannten „Effizienzhaus EE-Bonus“ von fünf Prozent obendrauf.

Und wer sich für die Erstellung und Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) entschieden hat, profitiert dann zusätzlich vom iSFP-Bonus, ebenfalls in Höhe von fünf Prozent. Im individuellen Sanierungsfahrplan schlägt der beauftragte Effizienzhaus-Experte sinnvolle und aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte vor.

Effizienzhaus 40: Staat zahlt in bestimmten Fällen über 150.000 Euro Zuschuss

Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 40 übernimmt der Staat also bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die Zuschüsse können sich damit im Falle eines Einfamilienhauses inklusive Einliegerwohnung – sie zählt als zusätzliche Wohneinheit – auf mehr als 150.000 Euro summieren.

Seit 1. Januar 2021: Zuschuss für Einzelmaßnahmen bei dem Bafa beantragen

Schon jetzt gestartet ist die neue Zuschussförderung bei Einzelmaßnahmen. Wer beispielsweise seine alten zugigen Fenster ersetzen, die Fassade oder das Dach dämmen will und dafür genügend Geld auf der Seite hat, also keinen Kredit benötigt, beantragt den Investitionszuschuss ab sofort nicht mehr bei der KfW, sondern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa – jener Stelle, die bislang nur für die Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien zuständig war.

Damit ist jetzt nur noch ein Antrag für Zuschüsse zu Effizienzmaßnahmen wie beispielsweise einer Dachdämmung, zu erneuerbare Energien wie dem Einbau einer Pelletheizung und zur Förderung der Baubegleitung nötig.

Neue Fenster tragen zum Energiesparen bei,
Foto: Zacharie Scheurer, dpa

Für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Experten, dessen Einsatz eine korrekte Umsetzung auch bei Einzelmaßnahme garantieren soll, zahlt der Staat bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bis zu 2500 Euro. Zugleich ist die maximale Zuschusshöhe für eine Einzelmaßnahme auf 12.000 Euro gestiegen. Dazu kommen noch bis zu 3000 Euro als iSFP-Bonus, falls ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt worden ist.

Neu: Auch im Folgejahr Förderung für Einzelmaßnahme möglich

Eine weitere Änderung, die jetzt schon gilt: Wurde bislang bei Einzelmaßnahmen die Höhe der förderfähigen Kosten pro Objekt auf einmalig 50.000 Euro begrenzt, kann ab sofort im Folgejahr erneut ein Zuschussantrag für den nächsten Sanierungsschritt gestellt werden – auch dann winken wieder bis zu 15.000 Euro als Zuschuss für die neuerliche Einzelmaßnahme.

Höherer Wohnkomfort, niedrigere Energiekosten und Werterhalt der Immobilie – bei den attraktiven Zuschüssen gilt aktuell also mehr denn je der Grundsatz: Energetisch sanieren lohnt sich!

Zum Autor: Martin Sambale ist Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrums Allgäu, kurz eza!

Lesen Sie auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.