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Energie
02.12.2020

Attraktive Förderung für private Ladestationen: Das müssen Sie wissen

Auch Ladestationen an Privathäusern oder Wohnanlagen werden vom Bund jetzt gefördert.
Foto: stock.adobe.com

Auf dem Weg hin zu einer umweltfreundlichen Verkehrswende hat die Bundesregierung ihr Förderprogramm soeben erweitert. Wer für welche Vorhaben wo Geld beantragen kann.

Der Ausbau der Elektromobilität ist eine von mehreren Maßnahmen für eine erfolgreiche Verkehrswende und im Kampf gegen den Klimawandel. Neben den attraktiven Zuschüssen für den Kauf eines Elektroautos von bis zu 9000 Euro hat die Bundesregierung daher jetzt ein weiteres Förderprogramm auf den Weg gebracht: Seit 24. November gibt es 900 Euro Zuschuss für private Ladestationen. Das Angebot richtet sich an Hausbesitzer und Mieter, an Wohnungseigentümergemeinschaften und auch an private und gewerbliche Vermieter.

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen 11-kW-Ladestation inklusive Energie- und Lademanagementsystem zur Steuerung der Ladestation. Wer eine Ladebox mit höherer Ladeleistung kauft, muss sie auf 11 Kilowatt drosseln lassen. Voraussetzung ist außerdem, dass ausschließlich Ökostrom verwendet wird und die Gesamtkosten der Anlage inklusive Einbau bei mindestens 900 Euro liegen.

Dabei können auch notwendige Ausgaben für Elektroinstallationsarbeiten mit eingerechnet werden. Die Kosten für notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude – wie zum Beispiel Erdarbeiten – sind ebenfalls absetzbar. Gleiches gilt für die eventuell notwendige Modernisierung der Haustechnik sowie die Telekommunikationsanbindung der Ladestation.

Förderungen der KfW

Ganz wichtig: Als Erstes muss der Förderantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Anschließend wählt man eine förderfähige Ladeeinrichtung aus (auf der KfW-Homepage gibt es eine Liste) und holt sich dafür sowie für die Elektroinstallation Angebote ein. Wenn nicht bereits geschehen, gilt es zudem einen Ökostromtarif abzuschließen oder den Strombezug aus der eigenen Photovoltaikanlage sicherzustellen.

Ein Elektroauto lädt an einer Ladestation.
Foto: Hendrik Schmidt/zb/dpa

Liegt ein positiver Förderbescheid vor, kann die Ladebox gekauft und installiert werden. Nachdem die Rechnungen sowie das Inbetriebnahmeprotokoll bei der KfW eingereicht worden sind und falls alle Vorgaben eingehalten wurden, wird die Förderung in Höhe von 900 Euro ausbezahlt. Besonders attraktiv ist die Förderung dadurch, dass man nur den Betrag, der 900 Euro übersteigt, am Ende selber tragen muss – die Ladestation gibt es im günstigsten Fall also fast geschenkt.

Übrigens: Wer einen Förderantrag gestellt hat, muss nicht gleich die Ladebox kaufen und installieren, sondern hat dafür insgesamt neun Monate Zeit. Insgesamt 200 Millionen Euro hat das Bundesverkehrsministerium zunächst an Fördergeldern vorgesehen. Das würde rechnerisch für 222.222 Ladepunkte reichen.

Mehrfamilienhäuser: 900 Euro Zuschuss für jeden Ladepunkt

Interessant für Besitzer von Mehrfamilienhäusern: Wenn die Ladestation mehrere Ladepunkte hat, gibt es für jeden davon den Zuschuss von 900 Euro – vorausgesetzt, die Gesamtkosten betragen mindestens 900 Euro pro Ladepunkt.

Unter anderem bieten die regionalen Energieversorger AllgäuStrom und die Lechwerke AG (LEW) förderfähige Ladestationen an. Das LEW-Ladepaket enthält beispielsweise neben der Ladebox die Anmeldung der Station beim regionalen Verteilnetzbetreiber sowie die Montage und Inbetriebnahme durch einen Fachhandwerker.

Konkrete Infos dazu gibt es unter www.lew.de/ladepaket, zum AllgäuStrom-Angebot unter www.allgaeustrom.de/energie-zukunft/elektromobilitaet/foerderprogramm.

Die Ladebox des Vereins Interessengemeinschaft zur Förderung der Elektromobilität im Unterallgäu (IFEU) steht ebenfalls in der oben erwähnten KfW-Liste der förderfähigen Ladestationen. Infos hierzu unter www.i-feu.de.

Zum Autor: Martin Sambale ist Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrums Allgäu, kurz eza!

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