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  3. Mieten: Wem die neue Mietpreisbremse hilft - und wem nicht

Mieten
13.07.2018

Wem die neue Mietpreisbremse hilft - und wem nicht

Vor allem in den Ballungsräumen ist Wohnen teurer geworden. Was bringt die Neuregelung der Mietpreisbremse?
Foto: Matthias Balk, dpa

Die Mietpreisbremse wird neu geregelt. Auf Druck der CDU/CSU sind die neuen Regelungen aber nicht so streng wie geplant. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die sogenannte Mietpreisbremse soll eigentlich verhindern, dass in bestimmten Gegenden die Mieten extrem steigen. So richtig funktioniert hat das allerdings nicht. Deshalb wird an dem Gesetz von 2015 jetzt noch einmal herumgeschraubt. Hier ein Überblick, was bisher galt, und wie die Mietpreisbremse künftig funktionieren soll.

Was steht aktuell im Gesetz zur Mietpreisbremse?

Vermieter dürfen dem Gesetz zufolge die Mieten beim Wechsel der Bewohner um maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Diese setzt sich als Durchschnittswert der Mietverträge der vier Vorjahre zusammen. Die Bremse gilt aber nur für Wiedervermietungen, nicht für Neubauten oder stark sanierte Wohnungen.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Sie besteht in 313 von 11.000 Städten und Gemeinden hierzulande, in der laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) rund ein Viertel der Deutschen lebt. Darunter sind Metropolen und ihr Umland, mittelgroße Städte, reiche ländliche Gemeiden wie Emmendingen und Sylt. Grundlage sind die Beschlüsse der Bundesländer, die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen.

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Die Mietpreisbremse gilt in Bayern in 137 Kommunen mit besonders angespannten Wohnungsmärkten, darunter Augsburg, Kempten, Neu-Ulm, Ingolstadt, Neuburg, Landsberg, Dießen und Eresing.

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Wie haben sich die Mieten seit Bestehen des Gesetzes verändert?

Der Mietanstieg hat sich eher noch beschleunigt. 2017 kletterten die Mieten im Bundesschnitt mit plus 4,3 Prozent noch stärker als im Vorjahr, zeigen Zahlen des Zentralen Immobilien-Ausschusses (ZIA). Bei bestehenden Wohnungen in einigen Großstädten stiegen die Mieten laut Bundesbank 2017 sogar mehr als neun Prozent.

Funktioniert die Mietpreisbremse?

Das DIW erklärte im Frühjahr in einer Studie auf Basis von über 200.000 Inseraten, dass sich der Mietanstieg mit dem Gesetz "insgesamt nicht spürbar verlangsamt hat". In einigen Gegenden, in denen die Mieten zuvor stark stiegen, wirke die Bremse aber "sehr wohl und dämpfe den Anstieg dauerhaft". Das Fazit: "Die Mietpreisbremse ist besser als ihr Ruf, die Erwartungen waren aber vielerorts schlicht zu hoch."

Warum stiegen die Mieten trotz Bremse weiter?

Weil viele Wohnungen fehlen. Die starke Wirtschaft und die Niedrigzinsen treiben die Immobiliennachfrage und so die Mieten. Bis zu 400.000 neue Wohnungen pro Jahr sind laut Branche und Politik nötig, um den Bedarf zu decken. 2016 entstanden aber nur 278.000. "Die Mietpreisbremse kann allenfalls die Symptome des Mietpreisanstiegs lindern", sagt Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. "Gegen die Wohnungsnot ist mit ordnungspolitischen Mitteln wenig auszurichten."

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Wie wird die Mietpreisbremse jetzt neu geregelt?

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat die geplante Neuregelung der Mietpreisbremse nach Kritik aus der Union abgeschwächt.

  • Zwar sollen Vermieter, wie schon geplant, künftig statt elf Prozent nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen. Die Neuerung soll aber nur für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Das geht aus dem auf den 10. Juli datierten Gesetzentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. In allen anderen Gebieten bliebe es damit bei der bisherigen Höhe von elf Prozent. Für die entsprechende Einstufung der Gebiete sind die Landesregierungen zuständig.
  • Gemäß dem neuen Entwurf darf, wie auch bisher schon geplant, die Miete nach einer Modernisierung um maximal drei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren steigen.
  • Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse sieht auch eine Auskunftspflicht für Vermieter vor, wenn sie zehn Prozent oder mehr auf die ortsübliche Miete aufschlagen wollen.
  • Bei Modernisierungen, die mit der Absicht durchgeführt werden, Mieter loszuwerden, sollen Mieter Anspruch auf Schadenersatz bekommen. Wer eine solche Modernisierung ankündigt oder vornimmt, müsste mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Wie ist die Neuregelung einzuschätzen?

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), bezeichnete den neuen Entwurf als "Schritt in die richtige Richtung". Die niedrigere Modernisierungsumlage und die neue Kappungsgrenze leisteten "einen substanziellen Beitrag zum Schutz gegen unfaire Mieterhöhungen und "Herausmodernisieren"". Das angedachte Bußgeld müsse hingegen noch überprüft werden.

Die wohnungspolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, Caren Lay, sagte, die Umlage sorge für massive Mietsteigerung und die Verdrängung von Mietern. "Statt die Umlage ganz abzuschaffen, knickt Bundesjustizministerin Barley in ihrem neuen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse ein". Die Grünen schlugen vor, die zulässige Miethöhe von derzeit zehn Prozent auf fünf Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete abzusenken.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW reagierte erfreut auf die Änderung bei der Modernisierungsumlage. Präsident Axel Gedaschko erwartet aber "letztendlich keine positive Wirkung für den Wohnungsmarkt". Der Deutsche Mieterbund nannte den Gesetzentwurf in seiner neuen Fassung "enttäuschend".

Die FDP forderte erneut die Abschaffung der Mietpreisbremse. Der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Föst, sagte: "Das Herumdoktern an einer gescheiterten Maßnahme macht es nicht besser." Der beste Mieterschutz sei ausreichender Wohnraum. Dafür brauche es weniger Bürokratie und eine Senkung der Baukosten.  (AZ, dpa)

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