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Gesetzesänderungen
01.01.2020

Mindestlohn, Bahn, Steuern: Das ändert sich 2020 in Deutschland

Ab 2020 muss überall in Deutschland bei jeder Transaktion der Kassenbon ausgedruckt werden.
Foto: Jens Kalaene/zb/dpa

Mit dem Jahreswechsel gibt es in Deutschland wieder einige neue Gesetze und Verordnungen. Was sich 2020 ändert - die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Für das neue Jahr 2020 hat die Bundesregierung so einige Änderungen auf den Weg gebracht. Davon sind dieses Mal vor allem Arbeitnehmer und Steuerzahler betroffen, aber auch Familien, Verbraucher und Patienten. In unserer Übersicht listen wir genau auf, welche Neuerungen zum Jahr 2020 wichtig für die Menschen werden.

Neue Gesetze und Verordnungen: Das ändert sich 2020 in Deutschland

Zum neuen Jahr 2020 ändert sich viel mehr als das bei einem normalen Monatswechsel der Fall ist. Weil es diesmal gar so viele verschiedene neue Gesetze und Regelungen gibt, bieten wir den großen Überblick.

Neue Regelungen im Job: Das ändert sich 2020 für Arbeitnehmer

  • Mindestlohn steigt: Gerade Arbeitnehmer können von Veränderungen im neuen Jahr schon ab dem 1. Januar 2020 profitieren. Der gesetzliche Mindestlohn steigt. Ab 1. Januar 2020 liegt der Stundenlohn bei 9,35 Euro brutto statt wie zuvor bei 9,19 Euro. Sie wollen wissen, wie sich der Mindestlohn auf Ihr derzeitiges Gehalt auswirkt? Dann können Sie den Mindestlohn-Rechner des Arbeitsministeriums ausprobieren.
  • Mehr Geld für Azubis: Auch Auszubildende bekommen mehr Gehalt. Der Azubi-Mindestlohn steigt. Jeder, der 2020 eine Berufsausbildung beginnt, soll nun mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr - sofern der Bundesrat zustimmt.
  • Studium für Hebammen: Grundlegend anders werden im neuen Jahr Geburtshelfer ausgebildet. Die Hebammen-Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Hochschulstudiums. Die Ausbildung besteht ab 2020 aus einem drei- bis vierjährigen Bachelor-Studium mit hohem Praxisanteil und einer staatlichen Abschlussprüfung.
  • Mehr Gehalt für Pfleger: Noch nicht im Januar, aber dennoch sehr bald geht es auch in der Pflegebranche mit den Gehältern im Jahr 2020 aufwärts. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dringt darauf, dass diese Entscheidung bald fällt. Es gebe zwei Optionen: Entweder soll die Lohn-Anhebung über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gelöst werden. Oder es soll ein deutlich höherer Mindestlohn beschlossen werden. Spahn will zu Jahresanfang Klarheit darüber haben, "welchen dieser Wege wir nun gehen".
  • Bessere Verpflegung: Über alle Berufe hinweg dürfen sich Arbeitnehmer ab 2020 über mehr Geld fürs Essen freuen. Wer aus beruflichen Gründen auswärts tätig ist, kann sich ab 2020 über eine höhere Verpflegungspauschale freuen. Dauert die Abwesenheit mehr als acht Stunden, gibt es 14 Euro statt wie bisher 12 Euro. Ist der Beschäftigte 24 Stunden unterwegs, gilt die neue Pauschale von 28 Euro. Bei mehrtägigen Reisen steigt die Pauschale für An- und Abreisetag auf 14 Euro.
  • Unterhalt für Pflegebedürftige: Wer einen Menschen pflegt, soll künftig entlastet werden. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz betrifft unterhaltsverpflichtete Eltern – sowie Kinder von Menschen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro wird auf deren Einkommen zurückgegriffen. Mehr dazu lesen Sie hier.
  • Mehr Fachkräfte: Arbeitnehmer, die jetzt schon in Deutschland tätig sind, könnten bald Verstärkung aus dem Ausland bekommen. Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Damit bekommen Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Bislang galt dieses Gesetz nur für akademisch ausgebildete Fachkräfte. Mehr dazu lesen Sie auf der Internetseite des Arbeitsministeriums.
  • Umzug für den Job: Kosten für den beruflichen Wohnortwechsel kann man künftig von der Steuer absetzen. Ab dem 1. März 2020 können Ledige pauschal 820 Euro absetzen - etwa für Schönheitsreparaturen in der vorherigen Wohnung. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können dann 1639 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, erklärt der Bund der Steuerzahler. Zusätzlich können sie etwa Kosten für den Makler oder den Transport der Möbel absetzen - wenn diese einzeln belegbar sind.

Freibeträge, Abgaben und Pauschalen: Das ändert sich 2020 für Steuerzahler

Was sich für Steuerzahler im Jahr 2020 ändert, ist Ihnen wichtiger als alles andere? In dieser Übersicht finden Sie alle wichtigen Neuerungen: Was sich 2020 für Steuerzahler ändert.

  • Steuererklärung: Die Steuererklärung ist auch 2020 noch freiwillig - zumindest unter bestimmten Voraussetzungen: Nicht jeder ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Freiwillig ist es nach Angaben des Bunds der Steuerzahler für Menschen mit geringen Einkünften: etwa für Ledige, die 2020 einen Arbeitslohn von bis zu 11.900 Euro erzielen. Für Verheiratete steigt der Wert um 550 Euro auf 22.600 Euro.
  • Grundfreibetrag steigt: Ab 1. Januar 2020 bleibt das Einkommen bis zu 9408 Euro steuerfrei. Damit steigt der Freibetrag um 240 Euro gegenüber dem Jahr 2019, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilte. Auch für Verheiratete steigt der Grundfreibetrag – und zwar auf 18.816 Euro.
  • Kinderfreibetrag steigt: 2020 liegt der Kinderfreibetrag bei 5172 Euro - 2019 waren es noch 4980 Euro. Eltern können diesen Freibetrag statt des Kindergelds erhalten. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Einkommensteuer automatisch, welche Vergünstigung sich für Eltern mehr auszahlen. Das Kindergeld soll erst 2021 erneut steigen.
  • Werkswohnungen: Wer von seinem Arbeitgeber eine günstige Werkswohnung gestellt bekommt, profitiert von diesem geldwerten Vorteil. Ab Januar 2020 gilt laut Verbraucherzentrale NRW ein Bewertungsabschlag: Arbeitnehmer müssen den Vorteil dann nicht versteuern, wenn die Miete mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts beträgt. Bislang mussten sie die Differenz zur ortsüblichen Miete voll versteuern.
  • Betriebsrente: Wer vom Arbeitgeber eine Betriebsrente erhält, muss darauf unter Umständen Krankenkassenbeiträge zahlen. Ab 2020 fallen die Beiträge nur auf die Summe an, die über dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro liegt - und nicht mehr auf die gesamte Rente. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Krippengeld, Impfpflicht und Co: Das ändert sich 2020 für Familien

Wenn Sie sich besonders für die Änderungen interessieren, die 2020 auf Familien zukommen, finden Sie in diesem Artikel eine Übersicht: Das ändert sich 2020 für Familien

  • Krippengeld: Eltern, die ihre ein- bis dreijährigen Kinder in Betreuung geben, erhalten ab dem 1.1.20 das sogenannte Krippengeld - allerdings nur in Bayern. Gemeinsam mit dem bereits im April 2019 gestarteten Beitragszuschuss zum Kindergarten deckt die Leistung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales nun die gesamte vorschulische Kinderbetreuung ab. Pro Kind und Monat beträgt das Krippengeld 100 Euro. Gezahlt wird ab dem ersten Geburtstag des Kindes bis zum 31. August des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Ausgeschlossen sind Eltern ab einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro - dieser Betrag steigt aber für jedes weitere Kind um 5000 Euro.
  • Kinderzuschlag: Auch beim Kinderzuschlag gibt es ab dem 1.1.20 Änderungen: Zum Jahresbeginn entfällt die obere Einkommensgrenze für die Unterstützungsleistung des Bundes. Wie bisher können Eltern den Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro monatlich beantragen, wenn sie zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder sichern können. Neu ist, dass auch die Bezieher mittlerer Einkommen einen geminderten Kinderzuschlag beantragen können. Zudem wirkt sich das Einkommen weniger stark als bislang auf die Höhe des Zuschlags aus.
  • Unterhalt für Trennungskinder und Studierende: Zum 1.1.20 tritt auch die neue "Düsseldorfer Tabelle" in Kraft, die die Unterhaltszahlungen getrennt lebender Eltern für ihre minderjährigen und in Ausbildung befindlichen Kinder sowie den Unterhalt für Studierende regelt. Gerade für jüngere Kinder steigen die Beträge stark: Der Mindestunterhalt bis zum sechsten Lebensjahr steigt von 354 auf 369 Euro, bis zum zwölften Lebensjahr von 406 auf 424 Euro und bis zur Volljährigkeit von 476 auf 497 Euro monatlich. Diese Zahlen gelten für die unterste Einkommensgruppe, für die höheren Gruppen steigen die Ansprüche entsprechend. Auch die Bedarfshöchstsätze von Studierenden steigen stark: Statt wie bisher 735 Euro müssen Eltern ihren studierenden Kindern nun maximal 860 Euro im Monat zahlen. Allerdings steigt auch der Selbstbehalt von Unterhaltspflichtigen.
  • BAföG: Ab dem Wintersemester 2020 gilt für Studierende auch ein neuer BAföG-Höchstsatz: Nach der starken Erhöhung 2019 steigt der höchstmögliche Betrag um acht Euro auf 861 Euro im Monat. Zudem werden die Einkommensfreibeträge für Eltern angehoben. Auch Studierende profitieren von höheren Freibeträgen: Eigenes Vermögen wird erst ab 8200 Euro angerechnet. Somit könnte die Förderung durch BAföG in Zukunft für noch mehr Studierende als bisher in Frage kommen.
  • Wohngeld: Von der Wohngeldreform, die ebenfalls zum 1.1.20 in Kraft tritt, sollen laut Bundesregierung rund 660.000 Haushalte in Deutschland profitieren, vor allem Familien und Rentner. Dafür stehen rund 1,2 Milliarden Euro mehr als bisher zur Verfügung. Teil der Reform sind eine regional gestaffelte Anhebung der Höchstbeträge sowie eine Öffnung des Wohngelds für mehr Bezugsberechtigte. Zudem soll eine neue Mietenstufe eingeführt werden, die jene Mieter berücksichtigt, die unter besonders hohen Mieten in Städten wie München leiden.
  • Impfpflicht: Ab kommendem März müssen Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas oder Asylbewerberheimen betreut werden, die Masernimpfung vorweisen. Kleine Kinder, die nicht gegen die Infektionskrankheit geschützt sind, können dann sogar vom Besuch einer Kita ausgeschlossen werden. Eltern, die ihre nicht geimpften Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen betreuen lassen, können mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro belegt werden. Der Nachweis soll per Impfausweis, Untersuchungsheft und Attest möglich sein. Die Impfpflicht gilt auch für Erwachsene, die in der Pflege, in Schulen oder in der Kinderbetreuung arbeiten und für Menschen, die in Asylbewerberheimen leben.

Strom teurer, Bahnfahren billiger: Das ändert sich 2020 für Verbraucher

Eine Übersicht über alle Veränderungen, auf die sich Verbraucher 2020 einstellen müssen, findet sich auch hier: Das ändert sich 2020 für Verbraucher.

  • Bahntickets günstiger: Bahnfahren im Fernverkehr sollen günstiger werden - die Mehrwertsteuer soll von 19 auf 7 Prozent sinken. Die Bahn hat schon angekündigt, die Mehrwertsteuer-Senkung an die Kunden weiterzugeben. Allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen.
  • Fliegen wird teurer: Die Steuern auf Flugtickets sollen ab April 2020 steigen. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Airlines dürften diese Steuer wohl zumindest teilweise auf die Flugpreise aufschlagen.
  • Höhere Bußgelder: Auch Autofahrer müssen sich 2020 auf Änderungen einstellen - vor allem, wenn sie auf der Straße zum Verkehrssünder werden. Wer innerorts 26 bis 30 km/h zu schnell unterwegs ist, muss 100 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Beim zweiten Mal innerhalb eines Jahres gibt es zudem einen Monat Fahrverbot. Wird das Handy am Steuer benutzt, sind 100 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg. Wer außerorts und auf Autobahnen bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet, muss 200 Euro Bußgeld zahlen, erhält zwei Punkte in Flensburg und darf einen Monat sein Auto nicht nutzen.
  • Gebäude sanieren: Wer demnächst eine Gebäudesanierung anstrebt, kann dafür Zuschüsse vom Staat erhalten. Steht eine Erneuerung in der Eigentumswohnung an oder müssen im Haus Wände, Decken oder Dach gedämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen eingebaut werden, wird das ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Auch hier bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrats.
  • Niedrigere Steuern: Für Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden soll künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (7 statt 19 Prozent) verlangt werden. Auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher soll die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Neues bei Ärzten und Apotheken: Das ändert sich 2020 für Patienten

Wenn Ihnen besonders wichtig ist, was sich im neuen Jahr 2020 in Sachen Ärzte und Apotheken ändert, finden Sie hier eine Übersicht: Das ändert sich 2020 für Patienten.

  • Nummer für alle Ärzte: Hilfe bei der Suche nach einem Facharzt gab es bei den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen schon immer. Doch zum Jahreswechsel wird das Angebot ausgeweitet und bundesweit vereinheitlicht: Wer einen Termin braucht, kann künftig rund um die Uhr die Nummer 116 117 anrufen. Länger als vier Wochen sollen Patienten dabei nicht warten müssen - ganz egal, ob es um einen Fach-, Haus- oder Kinderarzt geht, auch für die Dauerversorgung. Die Servicestellen sollen zudem in Akutfällen weiterhelfen, am Wochenende zum Beispiel.
  • Dauerrezepte für Chronisch Kranke: Unter bestimmten Bedingungen können Patienten mit Pflegegrad oder chronischen Krankheiten beim Arzt künftig eine sogenannte Wiederholungsverordnung bekommen. Das sind praktisch Dauerrezepte. Vorteil: Ist eine Packung leer, muss man nicht sofort wieder in die Sprechstunde rennen, sondern kann sich das Medikament in der Apotheke einfach noch einmal aushändigen lassen - je nach Verordnung bis zu vier Mal.
  • Neue Kassenleistungen: Zum neuen Jahr 2020 gibt es wieder einmal veränderte Kassenleistungen. Für Zahnersatz gibt es von der Kasse bald etwas mehr Zuschuss - nämlich 60 statt 50 Euro, mit Bonusheft sogar bis zu 75 Prozent. Die Regelung tritt aber erst im Oktober 2020 in Kraft. Und: Fettabsaugen wird 2020 Kassenleistung - allerdings nur probeweise und nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Die Kasse soll künftig bei Patientinnen mit einem schweren Lipödem, einer Fettvermehrungsstörung, das sogenannte Absaugen bezahlen.
  • Vorsorge-Untersuchungen: Frauen im Alter zwischen 20 und 65 werden ab 2020 alle fünf Jahre per Post zu einer Früherkennungs-Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs eingeladen. Und auch das Vorsorge-Angebot selbst ändert sich ein wenig: Für Frauen zwischen 20 und 34 gibt es - wie bisher - einmal jährlich den sogenannten Pap-Test. Ab 35 soll eine neue, alle drei Jahre angebotene Kombinationsuntersuchung den bisherigen jährlichen Test ersetzen.
  • Apotheken: Neu ist 2020 die Möglichkeit, sich in der Apotheke gegen die Grippe impfen zu lassen, zunächst allerdings nur im Rahmen regionaler Modellversuche. Und bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln wird es ein klein wenig teurer, was vor allem die Krankenkassen betrifft: Der Notdienstzuschlag hierfür steigt von 16 auf 21 Cent, bei dokumentationspflichtigen Medikamenten wie Betäubungsmitteln sind es künftig 4,26 statt 2,91 Euro. (AZ/dpa)

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