Wer heute Monat für Monat in einen ETF-Sparplan einzahlt, tut das meist mit einem Ziel: langfristig Vermögen aufbauen, fürs Alter vorsorgen, unabhängig bleiben. ETFs gelten als kostengünstig, transparent und breit gestreut. Doch mit der geplanten „neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende“ könnte genau diese Form der Vorsorge im Ernstfall schneller angetastet werden als bisher.
Die Bundesregierung will das bisherige Bürgergeld grundlegend nachjustieren und „Rechte und Pflichten stärker auszubalancieren“. Ein Kernpunkt: die Vermögensprüfung.
Neue Grundsicherung statt Bürgergeld: Was passiert mit der Karenzzeit auf Vermögen?
Bislang galt im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs eine sogenannte Karenzzeit beim Vermögen. Wer arbeitslos wurde, musste sein Erspartes nicht sofort bis auf den letzten Euro aufbrauchen. Ein größerer Betrag – das sogenannte Schonvermögen – blieb zunächst geschützt. Künftig soll diese Karenzzeit vollständig entfallen. Dies geht aus dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor.
Begründet wird das mit einem klaren Prinzip: „Vorrangig eigenes Einkommen und Vermögen“ müsse eingesetzt werden, bevor staatliche Leistungen wie das Bürgergeld beziehungsweise dann die Neue Grundsicherung greifen.
Statt einer einjährigen Schonfrist sollen die Freibeträge künftig abhängig vom Alter der Bürgergeld-Empfänger gestaffelt werden. Nach Angaben des Entwurfs sind vorgesehen:
- 5000 Euro bis 30 Jahre
- 10.000 Euro bis 41 Jahre
- 12.500 Euro bis 51 Jahre
- 20.000 Euro ab 51 Jahren
Zum Vergleich: Bisher lag das Schonvermögen in der Karenzzeit bei 40.000 Euro für Alleinstehende, wie aus den Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgeht.
Allein die Abschaffung der Karenzzeit soll dem Entwurf zufolge rund 50 Millionen Euro pro Jahr einsparen, die Absenkung der Freibeträge weitere rund 25 Millionen Euro jährlich. Zudem wird eine „präventive Wirkung“ erwartet: Manche Menschen könnten wegen der strengeren Regeln auf einen Bürgergeld-Antrag verzichten, heißt es im Entwurf.
Bürgergeld-Nachfolger: Das bedeutet die Neuregelung für ETF-Sparer
Die Vermögensregeln würden damit strenger ausfallen. Was passiert also mit Menschen, die sich über Jahre hinweg Geld angespart haben – etwa über einen ETF-Sparplan?
Mit der geplanten Reform gilt stärker als bisher der Grundsatz, dass zunächst eigenes Vermögen eingesetzt werden muss, bevor staatliche Leistungen greifen. Fällt das angesparte Kapital über die jeweiligen Freibeträge hinaus, muss es grundsätzlich für den Lebensunterhalt verwendet werden. Nach Einschätzung des Sozialverbands Deutschland betrifft das besonders Personen, die privat fürs Alter vorsorgen, ohne staatlich geförderte Produkte zu nutzen. Zwar bleiben bestimmte geförderte Altersvorsorgeformen geschützt – etwa Riester- oder Rürup-Verträge – doch alternative Sparformen könnten künftig „weniger geschützt als in geltendem Recht“ sein.
Dazu zählen häufig auch ETF-Sparpläne. ETFs (Exchange Traded Funds) sind laut BaFin börsengehandelte Fonds, die meist passiv einen Aktienindex nachbilden und deshalb als kostengünstige und breit gestreute Anlageform gelten. Viele nutzen sie gerade deshalb für den langfristigen Vermögensaufbau.
Eine mögliche Folge: ETFs unterliegen Kursschwankungen. Ihr Wert hängt direkt von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. Selbst breit gestreute Aktienanlagen konnten in der Vergangenheit zeitweise deutliche Verluste verzeichnen; Rückgänge von bis zu 50 Prozent und längere Verlustphasen sind historisch belegt. Müssten solche Anlagen im Zuge eines Grundsicherungsantrags verwertet werden, könnte das bedeuten, dass langfristig angelegte Rücklagen ausgerechnet in einer ungünstigen Marktphase verkauft werden müssen.
Beispielrechnung zur Neuen Grundsicherung: Das könnte sie ETF-Sparer kosten
Ein Beispiel verdeutlicht die Folgen der Karenzzeit-Änderung:
Eine 29-jährige Person, die über Jahre hinweg 18.000 Euro in einem ETF-Sparplan angesammelt hat, würde nach den geplanten Regeln bei der Beantragung von Bürgergeld nur einen Freibetrag von 5000 Euro geltend machen können.
13.000 Euro lägen damit oberhalb des Freibetrags und müssten grundsätzlich zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden, da eigenes Vermögen vorrangig zu verwenden ist. Problematisch wird das, wenn der Bürgergeld-Antrag in einer Marktphase gestellt wird, in der die Kurse gefallen sind.
Wäre das angesparte ETF-Vermögen von ursprünglich 18.000 Euro in einer solchen Phase beispielsweise nur noch 12.000 Euro wert, läge der tatsächlich verwertbare Betrag nach Abzug des Freibetrags bei 7000 Euro. Der Verlust von 6000 Euro gegenüber dem ursprünglichen Einzahlungswert wäre realisiert – nicht wegen einer langfristig falschen Anlageentscheidung, sondern wegen eines erzwungenen Verkaufszeitpunkts.
Dieses Rechenbeispiel ist stark vereinfacht. Es berücksichtigt weder individuelle Bedarfshöhen noch mögliche Sonderregelungen oder steuerliche Effekte. In der Praxis können Bedarfshöhe, Haushaltskonstellation und weitere Freibeträge das Ergebnis deutlich verändern. Die Beispielrechnung zeigt jedoch das Grundprinzip: Wer langfristig investiertes Kapital kurzfristig einsetzen muss, kann Verluste nicht aussitzen.
Neue Grundsicherung löst Bürgergeld ab: Was ist noch unklar?
Viele Details der Reform sind bislang noch offen oder hängen von der späteren Umsetzung in der Praxis ab. So weist das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) darauf hin, dass entscheidende Fragen zur konkreten Ausgestaltung der neuen Sanktions- und Vermögensregeln noch nicht abschließend geklärt seien. Unklar ist etwa, wie stark die verschärften Vermögensregeln tatsächlich wirken werden. Nach Einschätzung des IAB könnten nur vergleichsweise wenige Leistungsbeziehende unmittelbar betroffen sein, belastbare empirische Befunde zu möglichen Effekten auf Arbeitsaufnahme oder Antragstellung liegen bislang jedoch nicht vor.
Auch die praktische Anwendung durch Jobcenter dürfte eine wichtige Rolle spielen. Der Referentenentwurf geht selbst davon aus, dass ein Teil der Einsparungen aus einer „präventiven Wirkung“ entsteht – also daraus, dass Menschen wegen der strengeren Regeln möglicherweise gar keinen Bürgergeld-Antrag mehr stellen. Wie groß dieser Effekt tatsächlich ausfällt, wird sich erst nach Inkrafttreten zeigen.
Zudem bleibt offen, wie stark unterschiedliche Formen privater Vorsorge künftig tatsächlich voneinander abgegrenzt werden. Der Sozialverband Deutschland kritisiert hier mögliche Ungleichbehandlungen zwischen geförderten Altersvorsorgeprodukten und anderen Sparformen wie ETF-Anlagen.
Fest steht bislang vor allem eines: Die Reform verschiebt die Grundsicherung stärker in Richtung einer strengeren Vermögensprüfung. Welche praktischen Folgen das für Sparerinnen und Sparer haben wird, dürfte sich erst zeigen, wenn die neuen Regeln angewendet werden.
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