Die neue Grundsicherung ist beschlossene Sache: Das Kabinett hat am Mittwoch, 17. Dezember 2025, eine weitreichende Reform des Bürgergeldes durchgewunken, wie unter anderem die Tagesschau berichtete. Am Tag zuvor hatte demnach Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ihre Unterschrift unter den Gesetzentwurf gesetzt. Das Bürgergeld soll in Zukunft „Grundsicherung“ heißen, die Geldleistung soll als „Grundsicherungsgeld“ bezeichnet werden. Ändern werden sich allerdings nicht nur die Vokabeln, Empfängerinnen und Empfänger müssen sich auf deutlich strengere Regeln einstellen.
Neue Grundsicherung: Bewerbungspflicht und schärfere Sanktionen
Das Bürgergeld sorgte in den letzten Monaten innerhalb der schwarz-roten Koalition für kontroverse Diskussionen. Im Zentrum der Debatte standen mögliche Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger, die nicht arbeiten, obwohl sie die Möglichkeit dazu hätten. Nun ist klar, dass die neue Grundsicherung deutlich schärfere Sanktionen und eine verstärkte Mitwirkungspflicht mit sich bringen wird.
Die zukünftige Grundsicherung soll das „Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung“ neu austarieren, zitiert der Spiegel aus dem Gesetzentwurf. Alle für die Grundsicherung berechtigten Personen sollen demnach „ihren Lebensunterhalt vollständig und möglichst dauerhaft aus eigenen Kräften bestreiten“. Wer arbeitslos ist, soll sich zukünftig aktiv um Beschäftigung bemühen müssen.
Das bedeutet einen Bewerbungszwang, an den sich die Empfängerinnen und Empfänger der neuen Grundsicherung halten müssen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Jobcenter sollen sie bei der Jobsuche unterstützen. Jede Person soll zukünftig „ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung und Vermittlung“ erhalten, hieß es bereits im Koalitionsvertrag von Union und SPD.
Wer diese Hilfe ausschlägt, sich weigert, eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine unzureichende Mitwirkung zeigt, soll „schneller, einfacher und unbürokratischer“ sanktioniert werden, sind sich Union und SPD einig. „Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“, sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Wichtig sind der schwarz-roten Koalition offenbar vor allem schnelle Sanktionen. Laut der Tagesschau sollen Leistungsberechtigten bereits nach dem Versäumen eines Termins im Jobcenter 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen werden.
Die Sanktionierungen sollen bei der neuen Grundsicherung bis zum kompletten Leistungsentzug gehen, der Personen treffen soll, die einem dritten Termin im Jobcenter fernbleiben, ohne eine angemessene Entschuldigung vorgebracht zu haben. „Die Grundsicherung wird schärfer als Hartz IV je war“, zitiert die Bild einen Sprecher des Kanzleramts. Allerdings wollen Union und SPD bei der Verschärfung der Sanktionen die „Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten“. Diese besagt, dass Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent unzulässig sind. Wie diese beiden Vorhaben der neuen Koalition zusammenpassen, wird sich dann in der Praxis zeigen. „Wer mitmacht, hat nichts zu befürchten“, versuchte Bas laut Bild zu beschwichtigen.
Bürgergeld: Berechnung der Regelsätze ändert sich
Das Berechnungsverfahren der Regelsätze sollte sich ebenfalls ändern, wie das Handelsblatt im März 2025 berichtet hat. Die Marschroute der Ampel war es, die aktuelle Inflation bei der Berechnung der Regelsätze stärker zu berücksichtigen. Innerhalb von zwei Jahren wurden die Leistungen dadurch um rund 25 Prozent erhöht. Union und SPD hatten sich darauf geeinigt, die Anpassung der Regelsätze auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückzuführen. Im Gesetzentwurf vom 17. Dezember 2025 ist das noch nicht konkret ausgeführt.
Ebenfalls interessant für Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung ist der Plan der Unterhändler von Union und SPD, Ämtern den Zugriff auf alle wichtigen Daten zu ermöglichen. Es soll einen „vollständigen Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden“ geben, heißt es im Kooperationsvertrag, um Sozialleistungsmissbrauch zu verhindern.
Auch beim Schonvermögen werden große Änderungen auf Bürgergeld-Empfänger zukommen. Die bisher geltende Karenzzeit, in der Ersparnisse nicht angerechnet wurden, soll abgeschafft werden. Künftig wird das Schonvermögen laut Koalitionsvertrag an die sogenannte „Lebensleistung“ gekoppelt, also an frühere Erwerbstätigkeit und Beitragsjahre. Wer beispielsweise viele Jahre gearbeitet oder Kinder erzogen hat, soll dadurch mehr behalten dürfen als Personen ohne entsprechende Beitragsbiografie.
Auch interessant: Im Zuge der Bürgergeld-Reform wurde auch ein Bürgergeld-Stopp für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Außerdem soll zukünftig Mietwucher verhindert werden.
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