Wer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, hat unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Bürgergeld. Wer die Sozialleistung erhält, wird nicht nur monatlich mit einem festen Geldbetrag unterstützt, sondern muss in der Regel auch die Kosten für die Unterkunft nicht selbst tragen. Bei der Antragstellung gilt es allerdings einiges zu beachten, da stets die individuelle Lebenssituation innerhalb der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden muss. Je nachdem müssen neben dem Hauptantrag unterschiedliche Anlagen ausgefüllt und abgegeben werden. Welche davon wann erforderlich sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wie beantragt man Bürgergeld?
Wer Bürgergeld erhalten möchte, muss die Sozialleistung beim zuständigen Jobcenter beantragen. Der Antrag kann entweder in Papierform, persönlich und per Post, oder online auf der Website der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden. Dort werden auch die einzelnen Schritte der Online-Beantragung erläutert. Nach dem Anlegen eines persönlichen Benutzerkontos kann der Antrag auf Bürgergeld mittels eines Online-Formulars ausgefüllt werden. Hierbei werden verschiedene persönliche Daten und Informationen abgefragt.
Die Angaben müssen durch das Jobcenter auf ihre Richtigkeit überprüft werden können. Daher ist die antragstellende Person verpflichtet, Nachweise für bestimmte Informationen zu liefern. Dazu zählen etwa der Personalausweis oder Reisepass, Lohnbescheinigungen und Mietverträge. Liegen diese Nachweise in digitaler Form vor, können sie direkt in der Antragsmaske hochgeladen werden. Sind alle erforderlichen Angaben gemacht, wird der Antrag online an das zuständige Jobcenter übermittelt.
Wird der Bürgergeld-Antrag in schriftlicher Form gestellt, müssen je nach den persönlichen Lebensumständen mehrere Formulare ausgefüllt und eingereicht werden. Im Hauptantrag werden grundsätzliche Informationen zur Person und der Bedarfsgemeinschaft abgefragt. Je nachdem, wie die individuelle Lebenssituation der einzelnen Personen aussieht, müssen zusätzlich dazu weitere Angaben gemacht werden. Hierfür stellt die Bundesagentur für Arbeit spezielle Anlagen-Formulare zur Verfügung. Welche dieser Anlagen im jeweiligen Fall benötigt werden, ist im Hauptantrag ausgeführt.
Bürgergeld-Antrag: Welche Anlagen müssen zusätzlich eingereicht werden?
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind neben dem ausgefüllten Hauptantrag grundsätzlich die folgenden Anlagen einzureichen:
- Kontoauszüge: Bei der Antragstellung müssen alle Personen der Bedarfsgemeinschaft von sämtlichen vorhandenen Bankkonten jeweils die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen.
- Selbstauskunft über das Vermögen (Anlage VM): In diesem Dokument werden Angaben über die Vermögensverhältnisse der gesamten Bedarfsgemeinschaft gemacht. Der Antragsteller gibt unter anderem Auskunft über den Besitz von Grundstücken und Immobilien, Kraftfahrzeugen, Geldanlagen sowie Wertgegenständen.
- Auskunft über das Einkommen (Anlage EK): Diese Anlage wird jeweils für alle Personen ausgefüllt, die in der Bedarfsgemeinschaft leben und mindestens 15 Jahre alt sind. Dabei müssen Angaben zur Erwerbstätigkeit, zum Arbeitgeber und dem Weg zur Arbeitsstätte gemacht werden. Zudem wird abgefragt, ob die Person bereits andere Leistungen wie Wohngeld, Arbeitslosengeld, Kindergeld oder BAföG sowie Unterhaltszahlungen, Renten oder Mieteinnahmen erhält.
- Auskunft über das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Anlage EKS): Das Formular muss von allen Personen in der Bedarfsgemeinschaft über 15 Jahre ausgefüllt werden, die einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Unter anderem wird hier Auskunft über verschiedene Betriebseinnahmen und -ausgaben, die Beschäftigung von Angestellten und die Absetzung von Einnahmen erteilt.
Je nach individueller Lebenssituation des Antragstellenden und der einzelnen Personen in der Bedarfsgemeinschaft verlangt das Jobcenter darüber hinaus zusätzliche Anlagen. Dazu zählen beispielsweise:
- Anlage UH1: Diese Anlage müssen Personen der Bedarfsgemeinschaft beifügen, die aufgrund einer Trennung, Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft Anspruch auf Unterhalt haben. Hier wird die aktuelle Familiensituation und die Höhe der Unterhaltszahlungen abgefragt.
- Anlage UH2: Lebt eine Person in der Bedarfsgemeinschaft, die aufgrund einer Schwangerschaft Anspruch auf Unterhalt hat, muss dieses Formular ausgefüllt werden. Es enthält Angaben zum voraussichtlichen Entbindungstermin, den Personalien des Kindsvaters und der Art sowie Höhe des Unterhalts.
- Anlage UH3: Das Dokument richtet sich an Personen der Bedarfsgemeinschaft, die unter 25 Jahre alt sind und von mindestens einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft Unterhalt beziehen. Es müssen Angaben zu den persönlichen Daten der Eltern, der etwaigen Schul- oder Berufsausbildung des Kindes und der Unterhaltshöhe gemacht werden.
- Anlage UF: Hierbei handelt es sich um einen Unfallfragebogen, der für Personen in der Bedarfsgemeinschaft eingereicht werden muss, die Bürgergeld beantragen, weil sie einen gesundheitlichen Schaden durch einen Dritten erlitten haben. Hier werden beispielsweise Details zum Schädiger, der Art des Unfalls oder Schadensereignisses und den daraus resultierenden Verletzungen angegeben.
- Anlage MEB: Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen, können diese Mehrbedarfs-Anlage ausfüllen. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss hierbei über die zugrundeliegende Erkrankung Auskunft geben.
- Anlage BB: Dieses Formular dient der Beantragung eines „unabweisbaren besonderen Bedarfs“. Dazu zählen beispielsweise dauerhaft benötigte Hygienemittel bei bestimmten Erkrankungen oder Kosten, die durch die Wahrnehmung des Umgangsrechts bei getrenntlebenden Eltern entstehen.
- Anlage SV: Die Anlage wird für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft ausgefüllt, die nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflicht- oder familienversichert sind. Diese können hiermit auch einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen beantragen.
- Anlage WEP, KI und HG: Der Antragsteller muss für alle weiteren in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen jeweils ein eigenes Formular einreichen, das über ihre persönlichen Daten und derzeitige Lebenssituation informiert. Für Personen über 15 Jahre wird die Anlage WEP und für Personen unter 15 Jahre die Anlage KI verwendet. Leben verwandte oder verschwägerte Personen im selben Haushalt wie die Bedarfsgemeinschaft, muss für diese die Anlage HG ausgefüllt werden.
- Anlage KDU: Wer beim Jobcenter Bedarfe für die Unterkunft und Heizung anmelden will, muss dieses Dokument einreichen, in dem etwa die Art und Größe der Unterkunft sowie die Höhe der Miet-, Neben- und Heizkosten abgefragt werden.
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