Pünktlich zum Start ins neue Jahr soll mit der Reform des Bürgergelds die neue Grundsicherung kommen. Mit im Gepäck: Verschärfte Regeln, die schnell zu Konsequenzen führen sollen. Nach den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 8. Oktober 2025 war zudem klar: Meldeversäumnisse und Pflichtverletzungen sollen künftig konsequent sanktioniert werden. Vor allem im Visier: Leistungsberechtigte, die Termine im Jobcenter versäumen. Die Erreichbarkeit beziehungsweise Nicht-Erreichbarkeit ist von zentraler Bedeutung.
Neue Grundsicherung: Was passiert bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen?
Das Jahr 2026 soll einige Änderungen bringen, allen voran bei der neuen Grundsicherung. Die Koalition habe sich, so Kanzler Friedrich Merz laut der Bundesregierung, nach „sehr, sehr guter Zusammenarbeit“ in einer „wirklich guten Atmosphäre“ auf konkreten Reformpunkte geeinigt. Die Botschaften: Menschen, die arbeiten können, sollen „schnellstmöglich in Arbeit gebracht werden“ und wer sich weigert, wird bestraft. Beim Gewerkschaftskongress der IGBCE erklärte der Kanzler zwei Wochen später zurückschauend auf die Ergebnisse, dass man künftig „mit dem Instrument der neuen Grundsicherung“ sowohl absichern als auch Anreize geben möchte, „die notwendig sind, um in den Arbeitsmarkt zurückzukehren“.
Wie bereits im Koalitionsvertrag als auch im Ausschuss betont, soll auch bei der neuen Grundsicherung das Prinzip Fördern und Fordern gelten. Ein Kooperationsplan zwischen Jobcenter und Empfänger soll künftig geschlossen werden und so den Weg zum Job ebnen. Wer sich gegen den Plan stelle oder Termine verpasse, müsse mit „deutlichen Konsequenzen rechnen“, geht aus dem Bericht zur Ausschusssitzung auf der Homepage der CDU hervor.
Die neue Grundsicherung soll sich übrigens berechnen, wie es der Fall bei Hartz IV war. Durch die Reform des Hinzuverdienst könnte sich die Zahl der Empfänger zudem deutlich reduzieren, das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor.
„Nicht erreichbar“: Welche Konsequenzen drohen Empfängern?
Aus dem Beschlusstexte des Koalitionsausschusses wird deutlich, was Empfängern droht, die Termine beim Jobcenter versäumen:
- Wer für die Leistungen berechtigt ist, aber einen ersten Jobcenter-Termin auslässt, erhält umgehend einen zweiten Termin.
- Wer den zweiten Termin nicht wahrnimmt, erhält Leistungskürzungen von 30 Prozent.
- Die Geldleistungen werden komplett eingestellt, wird auch ein dritter Termin verpasst.
Ändert sich im nächsten Monats nichts an der Erreichbarkeit, werden alle Leistungen – demnach auch die Kosten der Unterkunft – gänzlich eingestellt. Weiter heißt es: „Sofern der Leistungsberechtigte die Arbeitsaufnahme verweigert, werden im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Geldleistungen gestrichen.“ Härtefälle sollen berücksichtigt werden.
Während diverse Experten bereits bei den Änderungsplänen nicht an die Umsetzung härterer Sanktionen glaubten, ebbt die Kritik nicht ab. Anfang November 2025 betonte beispielsweise die Gewerkschaft Verdi, dass „überzogene Mitwirkungspflichten und Sanktionen“ kaum Effekte für den Arbeitsmarkt hätten, vielmehr bereits Benachteiligte „in die Verelendung“ getrieben würden. Nach dem Gesetz solle bei dreimaligen Nicht-Erscheinen im Jobcenter die betroffene Person als „nicht erreichbar“ gelten - so solle das Urteil von 2019 „unterlaufen“ werden. Die Folgen sei entsprechend groß: „keine Regelleistung, keine Miete, keine Krankenversicherung, auch nicht rückwirkend“.
Übrigens: Die Abstimmung mit dem Jobcenter ist wohl auch bei der neuen Grundsicherung unumgänglich, wird ein Umzug geplant.
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