Brutto ist nicht gleich netto – das zeigt sich spätestens beim Blick auf die Gehaltsüberweisungen. Was im Arbeitsvertrag noch als vielversprechende Summe verhandelt wurde, landet am Monatsende in deutlich geringerer Höhe auf dem Konto. Vom Einkommen werden verschiedene Beträge abgezogen. Dabei handelt es sich nicht nur um Steuern, sondern auch um Beiträge zur Sozialversicherung. Diese Abzüge können den Lohn ganz schön schmälern. Doch wie genau unterscheiden sich Brutto und Netto – und was bleibt am Ende wirklich vom Gehalt übrig?
Übrigens: Die Sozialabgaben sollen im Jahr 2026 einen neuen Höchststand erreichen. 21,3 Prozent des Einkommens sollen dafür fällig werden. Und ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht: Bis 2035 könnten die Beiträge weiter steigen – und das Gehalt weiter verringern.
Definition: Was ist das Bruttogehalt?
Das Bruttogehalt ist laut dem Bundesfinanzministerium der vereinbarte Lohn noch vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben – es ist also immer höher als das Nettogehalt. Von diesem Betrag werden der Kreissparkasse Waiblingen zufolge verschiedene Steuern und Beiträge abgezogen, darunter:
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer
- Solidaritätszuschlag
- Rentenbeitrag
- Krankenversicherungsbeitrag
- Pflegeversicherungsbeitrag
- Arbeitslosenversicherung
Die Beiträge zur Sozialversicherung zahlt man jedoch nicht allein. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber laut faire-integration.de, einem Beratungsangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), einen Teil der Kosten. So werden beispielsweise Beiträge zur Unfallversicherung vollständig vom Arbeitgeber getragen.
Definition: Was ist das Nettogehalt?
Das Nettogehalt ist dem Bundesfinanzministerium zufolge der Betrag, der nach allen Abzügen übrig bleibt – also die Summe, die tatsächlich auf dem Konto landet. Wie hoch es ausfällt, hängt davon ab, welche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.
Grundsätzlich werden vom Bruttogehalt immer Beiträge für die Lohnsteuer, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Für bestimmte Anstellungsarten gelten andere Regeln. So bleibt laut faire-integration.de beispielsweise bei Werkstudenten, Minijobbern oder Praktikanten oft mehr Netto vom Brutto übrig, da nicht alle Beiträge in voller Höhe anfallen. Werkstudenten müssen meist nur die Pflegeversicherung und Lohnsteuer zahlen, während Minijobber oder Praktikanten häufig nur Beiträge für die Rentenversicherung leisten.
Auch spannend: Trotz geplanter Steuersenkungen im Jahr 2026 soll das Nettogehalt für viele Deutsche sinken. Ein gutes Nettogehalt liegt bei etwa 2700 Euro pro Monat – damit gehört man in Deutschland zur Mittelschicht.
Brutto oder Netto: Wie kann man sich den Unterschied beim Gehalt merken?
Die Begriffe Brutto und Netto stammen, wie das Bundesfinanzministerium erklärt, ursprünglich aus dem Italienischen. Im Deutschen bedeutet Brutto sinngemäß „vor Abzug“ und Netto „nach Abzug“. Doch wie kann man sich merken, welcher Begriff für welchen Betrag steht?
Eine einfache Eselsbrücke liefert das Bundesfinanzministerium selbst: Der Anfangsbuchstabe B von Brutto steht für „bevor“, der Buchstabe N von Netto für „nach dem Abzug“. So lässt sich auf einfache Weise unterscheiden, welcher Betrag höher ist und welcher tatsächlich ausgezahlt wird. Alternativ nennt die Kreissparkasse Waiblingen eine weitere Eselsbrücke:
- Brutto steht für „brutal viel“ Geld
- Netto steht für „net so viel“ Geld
Gehalt berechnen: Wie viel Netto bleibt vom Brutto übrig?
Mit dem Arbeitgeber wird das Bruttogehalt vereinbart – ausgezahlt wird letztlich das Nettogehalt. Wer sein Gehalt richtig verhandeln möchte, sollte daher genau wissen, welche Abzüge anfallen, um im Alltag ausreichend Geld zur Verfügung zu haben. Wie viel vom Bruttogehalt abgezogen wird, kann stark variieren. Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) spielen dabei Faktoren wie Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Kirchenzugehörigkeit und Bundesland eine Rolle. Auch die Höhe des Einkommens beeinflusst die Abzüge: Je höher das Gehalt, desto höher der prozentuale Steueranteil. Der Steuersatz liegt laut VLH je nach Einkommen zwischen 14 und 45 Prozent des Jahreseinkommens.
Brutto vs. Netto – Rechenbeispiel für das monatliche Gehalt:
Sabine ist ledig, hat keine Kinder, ist Mitglied einer Kirche, gesetzlich versichert und arbeitet in Baden-Württemberg. Ihr monatliches Bruttogehalt beträgt 4000 Euro. Laut dem Brutto-Netto-Rechner von lohnspiegel.de – einer Website des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung – ergeben sich daraus folgende monatliche Abzüge:
- Lohnsteuer: 523,50 Euro
- Kirchensteuer: 41,96 Euro
- Krankenversicherung: 350 Euro
- Rentenversicherung: 372 Euro
- Pflegeversicherung: 96 Euro
- Arbeitslosenversicherung: 52 Euro
Addiert man alle Abgaben und zieht sie vom Bruttogehalt ab, bleibt Sabine ein Nettolohn von 2563,54 Euro übrig. Von ihren 4000 Euro brutto werden also fast 36 Prozent für Steuern und Sozialabgaben einbehalten. Der Unterschied zwischen dem Brutto- und Nettogehalt ist also erheblich und zeigt, wie stark Steuern und Sozialabgaben das eigentliche Einkommen schmälern.
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