Auch wenn die Durchschnittsgehälter in Deutschland im Verlauf der letzten Jahre gestiegen sind – etwa durch die schrittweise Erhöhung des Mindestlohns –, sind viele Arbeitgeber aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht bereit, ihren Beschäftigten großzügige Gehaltserhöhungen zu gewähren. Doch es gibt Mittel und Wege, mit denen Arbeitnehmer durch Verhandlungsgeschick jetzt mehr Geld für sich herausholen können, ohne auf eine klassische Lohnsteigerung zu bestehen.
Gehaltsverhandlung: Welchen Trick können Arbeitnehmer nutzen, um mehr Geld herauszuholen?
Viele Arbeitnehmer dürften das Problem kennen: Aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten bleibt effektiv immer weniger vom Lohn übrig. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, sollten Beschäftigte die Möglichkeit der Gehaltsverhandlung für sich nutzen, wie Steuerberater Sascha Matussek im Interview mit der Bild empfiehlt. „Genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt, zu sagen: Ich verhandle und ich verhandle clever“, so der Experte. Denn die Frage nach einer regulären Lohnerhöhung stößt in wirtschaftlichen Krisenzeiten bei Vorgesetzten selten auf Zuspruch. Doch Matussek verrät einen Ansatz, der den Arbeitgeber nicht viel kostet, sich aber direkt auf dem Konto des Arbeitnehmers bemerkbar macht.
Statt eine gewöhnliche Erhöhung des Bruttolohns zu fordern, könnten Angestellte laut dem Steuerberater ihren Vorgesetzten bitten, einen freiwilligen monatlichen Fahrtkostenzuschuss zu zahlen. Dieser liegt aktuell bei bis zu 38 Cent pro Kilometer. Bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometern mal fünf Wochenarbeitstagen würde sich der Zuschuss also auf rund 150 Euro pro Monat belaufen, wie Matussek beispielhaft vorrechnet. Diese 150 Euro kämen ohne Abzüge beim Arbeitnehmer an.
Für den Arbeitgeber bleibt der Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei. Bei anderen Verkehrsmitteln (zum Beispiel dem Privatauto des Angestellten) kann der Arbeitgeber den Zuschuss gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG pauschal mit 15 Prozent versteuern. In beiden Szenarien fallen für den Arbeitnehmer keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben an. Damit kommt der Fahrtkostenzuschuss für Arbeitnehmer laut der Plattform für betriebliches Mobilitätsmanagement navit.com einer indirekten Gehaltserhöhung sowie Nettolohnoptimierung gleich.
Fahrtkostenzuschuss oder Pendlerpauschale: Was lohnt sich mehr für Arbeitnehmer?
Laut Matussek würden die meisten Angestellten ihren Anspruch auf steuerfreie Fahrtkosten durch die sogenannte Pendlerpauschale geltend machen. Dabei bekommen Arbeitnehmer Geld vom Finanzamt zurück, indem sie in der Einkommensteuererklärung ihre Fahrtkosten zur Arbeitsstätte angeben und so ihr zu versteuerndes Einkommen senken, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe erklärt. Zum 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung die Pauschale auf 38 Cent pro Kilometer erhöht. Unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel beläuft sich der Betrag also nach dem oben angeführten Beispiel mit 20 Kilometern Arbeitsweg und fünf Wochenarbeitstagen ebenso wie beim Fahrtkostenzuschuss auf 150 Euro pro Monat.
Die Pendlerpauschale kann jedoch nur jährlich rückwirkend als Werbungskosten von der Einkommenssteuer abgesetzt werden und kommt dem Arbeitnehmer – anders als der Fahrtkostenzuschuss – nicht durch einen monatlich zum Gehalt ausgezahlten Mehrbetrag zugute, so die Argumentation des Steuerexperten Matussek. Unterm Strich stünde Beschäftigten also sowohl durch Inanspruchnahme der Pendlerpauschale als auch des Fahrtkostenzuschusses mehr Geld zur Verfügung, allerdings mache sich letzterer im Geldbeutel deutlicher bemerkbar.
Laut navit.com ist es übrigens in der Regel nicht möglich, von beiden Regelungen gleichzeitig zu profitieren. Das heißt, wer bereits den Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommt, kann nicht noch zusätzlich am Jahresende die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen – es sei denn, der Zuschuss fällt niedriger aus als die Pauschale. In diesem Fall kann der Differenzbetrag in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
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