Deutschland gilt als Mieterland. Über 50 Prozent der Menschen hierzulande leben in Mietwohnungen. Das ist abgesehen von der Schweiz der höchste Wert in Europa. Millionen von deutschen Haushalten erhalten damit jedes Jahr von ihrem Vermieter eine Heizkostenabrechnung. Da es dort immer wieder zu Fehlern kommt, kann es sich für Mieterinnen oder Mieter lohnen, einen genaueren Blick auf ihre Abrechnung zu werfen – auch wenn diese angesichts der vielen Informationen auf den ersten Blick verwirrend erscheinen mag.
Wann ist eine Nachzahlung fällig?
Oftmals findet man ganz oben auf der Abrechnung die eigenen Kosten – aufgeschlüsselt in jenen Betrag, der als Vorauszahlung bereits entrichtet worden ist, und jenen, der tatsächlich zu bezahlen ist. Daraus ergibt sich, ob eine Nachzahlung fällig ist oder es eine Rückzahlung gibt.
Zudem muss die Heizkostenabrechnung auch eine Gesamtkostenaufstellung ausweisen. Diese beinhaltet alle Heizkosten, die in der Abrechnungsperiode – zwölf Monate – für das gesamte Objekt aufgelaufen sind. Die Gesamtkosten setzen sich aus den Heiznebenkosten und den Brennstoff- beziehungsweise Energiekosten zusammen.
Das sind die Unterschiede zwischen Öl, Gas und Strom
Zu Letzteren zählen die Ausgaben für Öl, Gas, Pellets, Fernwärme oder den Strom für die Wärmepumpe. Für die Ermittlung der Heizkosten bei Gas, Fernwärme und Strom ergeben sich die Energiekosten direkt aus den jeweiligen Rechnungen der Energielieferanten für den Abrechnungszeitraum. Anders ist es bei den Heizkosten mittels Pellets oder Öl. Dort werden alle Einzellieferungen in dem betreffenden Zeitraum aufgeführt. Zudem müssen die Anfangs- und Restbestände berücksichtigt werden.
Die Heiznebenkosten setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Posten zusammen: Wartung der Heizungsanlage, Betriebsstrom, Kaminkehrer, Verbrauchserfassung, Miete der Erfassungsgeräte und Lieferung der Brennstoffe. Nicht abgerechnet werden dürfen jedoch etwaige Reparaturkosten oder die Ausgaben für eine neue Heizungsanlage.
Aufgepasst: Das dürfen Vermieterinnen und Vermieter nicht tun
Wichtig sind die Angaben zur Kostenverteilung. Die Gesamtkosten werden nämlich in Grundkosten und Verbrauchskosten aufgeteilt. Die Grundkosten für die Heizung machen den Teil der Heizkosten aus, der verbrauchsunabhängig entsprechend der Wohnfläche der einzelnen Mieteinheiten umgelegt wird. Dieser beträgt 30 bis maximal 50 Prozent der Gesamtkosten. Im Gegensatz dazu bilden die Verbrauchskosten jenen Teil der Heizkosten ab, der durch den tatsächlichen Verbrauch der jeweiligen Mietpartei anfällt – entsprechend den in der Heizkostenabrechnung angegebenen Verbrauchswerten. Die Verbrauchskosten dürfen mit 50 bis maximal 70 Prozent zu Buche schlagen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Stehen Wohneinheiten im Abrechnungszeitraum leer, dürfen Vermieter die anteiligen Grundkosten nicht auf andere Mieter abwälzen.
Was sind die häufigsten Fehlerquellen in der Abrechnung?
Stellt sich die Frage, warum nicht jede Mietpartei allein entsprechend ihres Verbrauchs zur Kasse gebeten wird. Das klingt im ersten Moment gerechter – ist es aber nicht wirklich. Allein schon aufgrund der Lage bestimmter Wohnungen – Dach-, Erdgeschoss oder Nordseite – kann sich der Wärmebedarf im Vergleich zu anderen Wohnungen im selben Haus deutlich unterscheiden. Die Grundkosten, deren Höhe sich an der Wohnfläche bemisst, sollen diesen strukturellen Nachteil teilweise ausgleichen, während das individuelle Heizverhalten den Rest über den Verbrauch bestimmt.
Zu den häufigsten Fehlerquellen in der Heizkostenabrechnung zählen falsche Wohnflächenangaben und Zählerstände sowie unterlassene Abzüge bei Leerstand einzelner Wohnungen im Haus.
Zur Person
Martin Sambale ist Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrums Allgäu – kurz eza! – in Kempten. Aktuell klärt er über alles auf, was mit Heizungen zu tun hat. Lesen Sie hier zum Beispiel alles über Heizlastberechnung und wie die Heizung richtig dimensioniert wird. Wie man zusätzlich seine Heizkosten senken kann, erklärt er außerdem.
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