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Katzenfreigang oder Wohnungshaltung? Expertenrat für Katzenbesitzer

Haustiere

Freilauf oder Wohnung: Worauf Katzenbesitzer achten sollten

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    Eine Katze verlässt eine Wohnung durch eine Terrassentür.
    Eine Katze verlässt eine Wohnung durch eine Terrassentür. Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Archivbild)

    Neue Katzenhalter stehen vor einer Grundsatzentscheidung: Freigang oder Wohnungshaltung? Ilona Wojahn vom Deutschen Tierschutzbund hilft, erklärt, wie man herausfindet, was zur eigenen Wohn- und Lebenssituation passt: „Freigang bedeutet in den meisten Fällen, dass Katzen Kontakt zu Artgenossen bekommen können und deshalb auch Infektionsgefahren ausgesetzt sind. Deshalb ist es wichtig, Katzen erst einmal impfen zu lassen.“ Zudem sollte darauf geachtet werden, dass sich die Katze bereits an ihre Umgebung gewöhnt hat, bevor sie nach draußen darf. Insbesondere Freigänger sollten regelmäßig auf Parasiten wie Zecken, Flöhe oder Würmer untersucht werden. 

    Die Tiere sollten frühestens nach der Kastration Freigang erhalten. „Kastrierte Kater neigen weniger zu Revierkämpfen und entfernen sich nicht so weit von ihrem Zuhause“, erklärt Wojahn. Die Expertin empfiehlt, das Tier in diesem Zuge auch zu chippen und zu registrieren. „Wenn ein Tier gefunden wird, kann jeder Tierarzt und jedes Tierheim den Chip auslesen und im Haustierregister den Halter ausfindig machen“, erklärt die Expertin.

    Muss man eine Katze an den Freigang gewöhnen?

    Der Freigang ist nur sinnvoll, wenn die Katzen dabei keinen Gefahren ausgesetzt sind und selbst keine Gefahr für andere Tiere darstellen. Frühestens nach vier bis sechs Wochen sollte das Tier Freilauf bekommen. „Bei den ersten Erkundungen der Umgebung sollte man dabei sein und sie beobachten. Auch bei den ersten Ausflügen sollte ihr immer die Möglichkeit gewährt werden, dass sie wieder ins Haus gelangen kann, falls sie sich erschrickt“, rät Wojahn. Halter könnten die Fütterung mit Rufsignalen verknüpfen, auf die das Tier dann auch reagieren kann, wenn es im Freien ist. „Hilfreich sind auch feste Fütterzeiten“, so Wojahn. 

    Wann Freigang keine Option darstellt

    Nicht alle Katzen können nach draußen. Ist die Wohnung etwa an einer viel befahrenen Hauptstraße, kann der Freigang tödlich enden. Hat die Katze dennoch einen starken Freiheitsdrang, der in der Wohnung nicht gedeckt werden kann, kann auch ein begleiteter Freigang an einer Katzenleine eine Lösung sein. Aber: „Nicht jede Katze mag sich derartig anziehen lassen“, sagt Anna-Lena Busch vom Deutschen Tierschutzbund.

    Katzen, die durch medizinische Beeinträchtigungen schlechter mit der Umgebung interagieren können, sollten laut Busch nicht in den Freigang gehen. Im ländlichen Raum besteht zudem auch die Gefahr, dass Katzen, die in einer bestimmten Distanz vom nächsten Wohngebäude angetroffen werden, ins Visier eines Jägers geraten können. „In den meisten Bundesländern ist der Abschuss dieser Haustiere laut geltender Jagdgesetze unter bestimmten Umständen erlaubt“, so Wojahn. 

    Rechtslage bei frei laufenden Katzen

    Neugierigen Katzen ist es kaum zu vermitteln, dass sie sich nur im eigenen Grundstück aufhalten dürfen. Streifzüge in Nachbars Garten sind rechtlich generell zu dulden, auch wenn es dem Nachbarn nicht gefällt. Revierkämpfe, die zu Verletzungen führen, Kratzer auf dem Autodach, Appetit auf Nachbars Goldfische und die Hinterlassenschaften in den nachbarlichen Blumen- und Gemüsebeeten sind jedoch häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen, die laut Expertin nicht selten Anwälte beschäftigen. „Die Gesetzeslage ist hier schwammig. Im Prinzip haftet laut BGB aber der Tierhalter für alle Schäden, die sein Haustier verursacht, was jedoch nicht immer bewiesen werden kann“, so Wojahn. 

    Um unerwünschten Katzenbesuch zu verhindern, gibt es natürliche Vergrämungsmaßnahmen wie stark duftende Pflanzen. „Dazu zählen Lavendel, Pfefferminze oder die berühmte ,Verpiss-dich-Pflanze´“, sagt Wojahn. Auch das Ausbringen von Rindenmulch auf Beeten oder Kaffeesatz soll Katzen vom Scharren abhalten. „Sandkästen für Kinder sollten abgedeckt werden, da Katzen sich diese gern für ihr Geschäft aussuchen“, so Wojahn. 

    Reine Wohnungshaltung nur unter bestimmten Voraussetzungen

    Ausschließlich in der Wohnung halten sollte man eine erwachsene Katze nur, wenn sie noch nie Auslauf erlebt hat. „Bei Katzenwelpen sollten immer mindestens ein Pärchen zusammen in die Wohnung oder das Haus einziehen dürfen. So haben sie Spielpartner, Sozialkontakte, können zusammen kuscheln oder sich gegenseitig putzen“, erklärt die Expertin. Für die Tiere ist es wichtig, dass die Wohnung ausreichend Platz bietet. Den Katzen sollten in mehreren Zimmern Kratz-, Rückzugs- und Schlafmöglichkeiten ebenso wie erhöhte Liegeflächen und Verstecke zur Verfügung stehen. 

    „Mit Wohnungskatzen müssen sich Halter mehr beschäftigen, damit sie nicht durch Langeweile und zu wenig Bewegung krank oder dick werden“, so Wojahn. Ideal seien bei Möglichkeit auch vernetzte Balkons oder Terrassen, damit die Tiere dennoch ein kleines Stück Freiheit bekommen.

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    1 Kommentar
    Martin Dünzl

    "Mit Wohnungskatzen müssen sich Halter mehr beschäftigen..." - sich ein Haustier zuzulegen, um sich danach nicht damit zu beschäftigen - was soll das denn? Seine Katze dann einfach auf Kosten der Allgemeinheit rauszulassen, damit sie anderen (Wild-)Tieren nachstellt, beunruhigt oder tötet und dann auch noch deren Kadaver oder ihren stinkenden Katzenkot im Sandkasten der Nachbarskinder zu hinterlassen ist einfach nur asozial...

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