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Kinderzuschlag ohne Wohngeld: Wie hängen die Leistungen zusammen?

Kinderzuschlag

Kinderzuschlag ohne Wohngeld: Wie hängen die Leistungen zusammen?

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    Reicht das Einkommen nicht ganz, können Wohngeld oder Kinderzuschlag die Existenz sichern. Aber kann man sie auch zur gleichen Zeit beziehen?
    Reicht das Einkommen nicht ganz, können Wohngeld oder Kinderzuschlag die Existenz sichern. Aber kann man sie auch zur gleichen Zeit beziehen? Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

    Sowohl der Kinderzuschlag als auch das Wohngeld sind staatliche Sozialleistungen, die für Menschen mit einem geringen Einkommen gedacht sind. Also Menschen, die zwar ein Einkommen haben, dieses aber nicht ausreicht, um die Existenz zu sichern. Dabei liegt die Frage nahe: Kann man eigentlich beide Leistungen zur gleichen Zeit beziehen – oder wird das eine etwa auf das andere angerechnet? Was die Voraussetzungen sind, um jeweils Kinderzuschlag und Wohngeld zu erhalten und wie die beiden Leistungen zusammenhängen, erfahren Sie hier.

    Auch interessant: Wohngeld soll Haushalte mit geringem Einkommen unterstützen. Um es zu erhalten, braucht es einen Antrag. Das Wohngeld wird auch rückwirkend ausgezahlt, wenn ein entsprechender Anspruch besteht. 

    Wann habe ich einzeln Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld?

    Laut der Bundesagentur für Arbeit kann Kinderzuschlag erhalten, wer ein geringes Einkommen hat und mindestens ein Kind bis zu dem Alter von 25 Jahren, das im Haushalt lebt, und für das auch Kindergeld bezogen wird. Es gibt dabei eine Mindesteinkommensgrenze, die erreicht werden muss: Für Ehepaare liegt diese bei 900 Euro Einkommen im Monat und für Alleinerziehende bei 600 Euro.

    Ob Wohngeld gezahlt wird, hängt vom Einkommen ab: Laut Familienratgeber der Aktion Mensch informiert, gibt es ein Mindesteinkommen und Einkommensgrenzen nach oben. Diese Grenzen richten sich nach der Haushaltsgröße und der sogenannten Mietstufe des Wohnorts, die die regionalen Unterschiede in der Miete an den Zuschuss anpassen. Laut Verbraucherzentrale gibt es keine simple Einkommensschwelle.

    Übrigens: Immer mehr Menschen haben finanzielle Sorgen aufgrund hoher Wohnkosten? Erfüllt man bestimmte Voraussetzungen, hat man vielleicht Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld kann eine wichtige finanzielle Unterstützung in Zeiten steigender Wohnkosten bieten, jedoch sind damit auch einige Herausforderungen verbunden.

    Wird Kinderzuschlag auf Wohngeld angerechnet?

    Bei der Frage, ob man Kinderzuschlag und Wohngeld kombinieren kann, wird es etwas komplizierter. Wer bereits Arbeitslosengeld bekommt, wenn also das Grundeinkommen durch Sozialleistungen gedeckt ist, kann grundsätzlich kein Wohngeld mehr erhalten, wie das BMWSB schreibt. Auf der anderen Seite kann auch der Kinderzuschlag nicht bezogen werden, wenn ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, schreibt der DGB. Aber: „Parallel zum Kinderzuschlag können Sie mit dem Wohngeld einen Zuschuss zu Ihren Wohnkosten bekommen“, sagt die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Daniela Jaspers.

    Möchte man Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig beziehen, empfiehlt es sich, für beide Leistungen parallel zu stellen, damit sich die Wohngeldstelle und Familienkasse miteinander abstimmen können. Das passiert automatisch.

    Auch interessant: Eine Reform von Wohngeld und Kinderzuschlag könnte Familien mit geringem Einkommen erhebliche Erleichterungen bringen und Bürokratie abbauen.

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