Wer längerfristig krank ist, wird in der Regel durch Krankengeld abgesichert. Krankenkassen zahlen die Leistung über einen längeren Zeitraum hinweg. Gerade in der Weihnachtszeit muss die Bescherung daher trotzdem nicht ins Wasser fallen. Doch gibt es auch den Bonus vom Arbeitgeber obendrauf? Kann man bei Krankengeld-Bezug zusätzlich Weihnachtsgeld bekommen, obwohl man lange krank war? Wer kommt dafür auf? Die Antworten auf diese Fragen lesen Sie hier.
Apropos: Auch die Frage nach dem Krankengeld-Anspruch bei einer Kündigung treibt viele Menschen um.
Krankengeld: Ab wann besteht Anspruch auf die Leistung?
Wer aufgrund einer Erkrankung lange Zeit vom Arbeitsplatz fernbleibt, bezieht in der Regel Krankengeld. Wie das Bundesministerium für Gesundheit informiert, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt zunächst für maximal sechs Wochen weiter. Laut der AOK handelt es sich hierbei um die sogenannte Entgeltfortzahlung. Ist eine Person länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, springt die Krankenkasse ein: Anstatt des Gehalts fließt von da an Krankengeld aufs Konto.
Die Krankengeld-Höhe orientiert sich dabei am vorherigen Verdienst. Dem Bundesministerium zufolge zahlt die Krankenkasse demnach 70 Prozent vom Brutto-, aber nicht mehr als 90 Prozent vom Nettoeinkommen. Nach Angaben der AOK ist die Leistung jedoch auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 128,63 Euro pro Tag festgelegt (Stand 2025). Auch für die Dauer der Auszahlung existiert eine klare Regelung. Wie das Bundesministerium für Gesundheit weiter erklärt, ist das Krankengeld einschließlich der Entgeltauszahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.
Womöglich trauen sich die Betroffenen nicht zu fragen, aber was passiert eigentlich in dieser Zeit mit den Arbeitnehmer-Ansprüchen? Werden bei einem langen krankheitsbedingten Ausfall Boni wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausgezahlt?
Krankengeld: Kann man trotzdem Weihnachtsgeld bekommen?
Grundsätzlich ist die Frage mit „Ja“ zu beantworten. Das Branchenportal arbeitsrechte.de schreibt hierzu: „Auch wenn das Krankengeld von der Krankenkasse bezahlt wird, zahlt das Weihnachtsgeld trotz Krankengeld weiterhin der Arbeitgeber. Der Zweck der Sonderzahlung besteht schließlich darin, den Arbeitnehmer für seine Leistungen oder Betriebstreue zu belohnen, die er erbracht hat, als er arbeitsfähig war.“ Auch die AOK sowie die Techniker Krankenkasse schreiben auf ihren Webseiten, dass Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld beim Krankengeld berücksichtigt werden.
Allerdings gilt dies nur, wenn zuvor ein Weihnachtsgeldbonus zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbart wurde und keine entsprechende Klausel vermerkt ist. Die Kanzlei Hut & Schimpke beantwortet die Frage daher offener: „Kommt drauf an: ja, wenn ein Anspruch besteht [...], aber keine wirksame Kürzungsreglung existiert. In so einem Fall entsteht auch bei mehrjähriger Krankheit der Anspruch Jahr für Jahr, allein weil das Arbeitsverhältnis besteht.“
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