Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten
Pflege
Icon Pfeil nach unten

Betrug bei Pflegediensten: So können sich Pflegebedürftige vor falschen Abrechnungen schützen

Pflege

Betrug bei Pflegediensten: So können sich Pflegebedürftige vor falschen Abrechnungen schützen

  • |
  • |
  • |
  • |
    Pflegebedürftige sollten Rechnungen des Pflegedienstes genau überprüfen, bevor sie etwas unterschreiben oder bezahlen, um sich vor Betrug zu schützen.
    Pflegebedürftige sollten Rechnungen des Pflegedienstes genau überprüfen, bevor sie etwas unterschreiben oder bezahlen, um sich vor Betrug zu schützen. Foto: Syda Productions, stock.adobe.com (Symbolbild)

    In Deutschland sind rund 1,1 Millionen pflegebedürftige Menschen auf die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste angewiesen, wie aus der Pflegestatistik des Bundes hervorgeht. Bedauerlicherweise treiben in dieser Branche auch Betrüger ihr Unwesen, die mit gefälschten Abrechnungen Profit machen. Der dabei entstehende wirtschaftliche Schaden ist enorm: Pro Jahr werden auf diese Weise dreistellige Millionenbeträge erbeutet. Darüber hinaus erschüttern die Kriminellen das Vertrauen in die gesamte Pflegedienst-Branche, die jedoch zum weitaus größten Teil gesetzeskonform arbeitet. Aber Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können etwas tun, um dem Abrechnungsbetrug vorzubeugen – und sogar selbst zur Bekämpfung des Problems beitragen.

    Falsche Pflegedienst-Abrechnungen: Wie funktioniert der Betrug?

    Das deutsche Gesundheitswesen ist ein Milliardengeschäft, an dem sich Betrüger zunehmend bereichern, wie der SWR berichtet. Ermittler decken immer wieder professionelle Strukturen von Kriminellen auf, die mit unterschiedlichen Betrugsmaschen Geld von Kranken- und Pflegekassen oder auch von Pflegebedürftigen selbst ergaunern.

    Im Pflegebereich geschieht das insbesondere über Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten. Nach Angaben der Bayerischen Polizei werden dabei entweder Leistungen dokumentiert und abgerechnet, die gar nicht oder zumindest nicht im beschriebenen Umfang erbracht wurden, oder nicht ausreichend qualifiziertes Personal als Fachkräfte abgerechnet. So komme es laut SWR beispielsweise vor, dass solche betrügerischen Pflegedienste für einen Patienten Leistungen in Rechnung stellen, die dieser aber niemals erhalten hat. Teilweise würden die Betrüger sogar Abrechnungen für bereits verstorbene Pflegebedürftige ausstellen, wie Emil Penkov, Chefermittler bei der Kaufmännischen Krankenkasse in Hannover (KKH), in dem Bericht des SWR beschreibt. Auch Doppelbuchungen, bei denen ein und derselbe Mitarbeitende an mehreren Orten gleichzeitig Patienten betreut haben soll, seien eine verbreitete Methode. In diesem Zuge würden häufig Unterschriften und digitale Signaturen gefälscht, um das illegale Vorgehen zu verschleiern.

    Wichtig: Zwar arbeitet der Großteil der Pflegedienste korrekt nach Vorschrift und hält alle gesetzlichen Maßgaben ein, wie die Bayerische Polizei betont. Doch ein paar wenige Betriebe greifen zu unlauteren Methoden wie dem Abrechnungsbetrug, um mehr Profit für sich herauszuschlagen. Damit bringen sie nicht nur die gesamte Pflegebranche in Verruf, sondern verursachen auch einen erheblichen finanziellen Schaden für das Gesundheitssystem.

    Diese Problematik nimmt aktuell ein besorgniserregendes Ausmaß an. Wie aus einem Bericht des GKV-Spitzenverbands hervorgeht, sind die Schäden durch Betrug und Korruption im Gesundheitswesen derzeit so hoch wie nie zuvor. Allein im Zeitraum zwischen 2021 und 2023 stiegen sie um rund 52 Prozent an – von 132 Millionen auf über 200 Millionen Euro. KHH-Chefermittler Penkov geht zusätzlich von einer hohen Dunkelziffer aus. So könnten sich die Gesamtschäden für das deutsche Gesundheitssystem sogar auf Milliardenhöhe belaufen.

    Betrug beim Pflegedienst: Was können Pflegebedürftige dagegen tun?

    Der Bayerischen Polizei zufolge gilt der Abrechnungsbetrug als Straftat und kann gemäß § 263 Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Doch auch Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können sich der Beihilfe zum Abrechnungsbetrug strafbar machen, wenn sie falsch ausgefüllte Leistungsnachweise unterschreiben. Daher sollten pflegebedürftige Menschen sowie ihnen nahestehende Personen gewisse Vorsichtsmaßnahmen treffen, um sich vor der Betrugsmasche zu schützen:

    • Kostenvoranschlag anfordern: Schon bevor der Pflegedienst erstmals tätig wird, sollten Betroffene im Rahmen des Pflegevertrags einen schriftlichen Kostenvoranschlag von dem Anbieter fordern, in dem alle möglichen Leistungen und die entsprechenden Kosten festgehalten sind. Laut der Verbraucherzentrale ist es zudem wichtig, dass aus dem Dokument hervorgeht, welche Kostenanteile die Pflegekasse jeweils übernimmt und wie hoch demnach der Eigenanteil ausfällt.
    • Leistungsnachweis genau kontrollieren: Die Verbraucherzentrale rät dazu, den Leistungsnachweis des Pflegedienstes, welcher von der pflegebedürftigen Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet werden muss, vor dem Unterschreiben gründlich zu überprüfen. Wurden die aufgelisteten Leistungen tatsächlich in dem beschriebenen Umfang erbracht? Und entsprechen sie den getroffenen Vereinbarungen im Kostenvoranschlag? Hierfür kann es hilfreich sein, die Einsätze des Pflegedienstes jeweils direkt im Anschluss zu protokollieren. Falls Pflegedienste die Leistungen in digitaler Form, beispielsweise auf einem Tablet, abzeichnen lassen, sollte man laut dem SWR zudem immer eine ausgedruckte Quittung anfordern.
    • Rechnungen überprüfen: Der Pflegedienst erstellt auf Basis des unterschriebenen Leistungsnachweises seine Rechnungen. Diese sollten nach Angaben der Verbraucherzentrale vor dem Bezahlen stets mit dem Leistungsnachweis abgeglichen werden. Damit diese Vorabüberprüfung möglich ist, sollten Pflegebedürftige dem Pflegedienst keine Einzugsermächtigung für ihr Bankkonto erteilen oder diese rückgängig machen.
    • Keine Blanko-Unterschriften: Der SWR und die Verbraucherzentrale raten dringend davon ab, im Vorfeld Leistungsnachweise oder Rechnungen blanko zu unterschreiben, da sonst Leistungen im Nachhinein dazu erfunden und abgerechnet werden können.
    • Verdachtsfälle melden: Bei Fehlern oder Unstimmigkeiten empfiehlt die Verbraucherzentrale, zunächst den Pflegedienst zu kontaktieren und um Korrektur zu bitten. So lassen sich Irrtümer und unbeabsichtigte Fehler schnell klären. Besteht allerdings der Verdacht auf systematischen Abrechnungsbetrug, sollten Betroffene dies bei der zuständigen Pflegekasse melden. Wie der SWR erklärt, haben alle Kassen zu diesem Zweck sogenannte Fehlverhaltensstellen eingerichtet. Häufig kann die Meldung hier sogar anonym über ein spezielles Hinweisgeberportal erfolgen. Diese Hinweise von Betroffenen sind ein entscheidender Hebel, um Abrechnungsbetrug aufdecken zu können. Wie das Deutsche Medizinrechenzentrum informiert, kann zudem der Medizinische Dienst zur Überprüfung der Pflegeleistungen hinzugezogen werden.
    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren