2026 wird es in der Pflege mehr Geld geben – aber nicht für alle gleichermaßen. Während TVöD-Pflegekräfte feste Gehaltserhöhungen sicher haben, bleiben Mindestlohn und regionale Löhne ab Sommer 2026 unklar. Erfahren Sie hier, mit welchen Erhöhungen Pflegekräfte rechnen können und wo sich Beschäftigte noch gedulden müssen.
Gehaltserhöhung in der Pflege: Bekommen Pflegekräfte 2026 mehr Geld?
Pflegekräfte können 2026 voraussichtlich mit mehr Geld rechnen – zumindest im öffentlichen Dienst: Für die rund 2,6 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen, zu denen auch viele Pflegekräfte gehören, steigen die Tabellenentgelte im TVöD in zwei Stufen um insgesamt 5,8 Prozent – zunächst um 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro) zum 1. April 2025 und dann noch einmal um 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Dies berichtet unter anderem die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
Parallel dazu wurde der Pflegemindestlohn in der Altenpflege bereits zum 1. Juli 2025 angehoben – Pflegehilfskräfte erhalten seither mindestens 16,10 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro, teilt die Bundesregierung mit.
Öffentlicher Dienst: Was TVöD-Pflege 2026 konkret einbringt
Für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst stehen die Entwicklungen für 2026 also eindeutig fest: Die Tabellenentgelte im TVöD steigen zum 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent – das ist tariflich vereinbart und von Bund, VKA und Arbeitgeberverbänden bestätigt. Der Arbeitgeberverband bpa weist zudem darauf hin, dass diese Anpassungen für die P-Tabelle – also die Lohngruppe der Pflegekräfte – bis 2027 einem durchschnittlichen Plus von 5,99 Prozent, in einzelnen Stufen sogar bis zu 6,96 Prozent, entsprechen.
Neben der linearen Entgelterhöhung verändern sich 2026 auch weitere Bestandteile des Arbeitsentgelts: Die Jahressonderzahlung steigt ab dem Kalenderjahr 2026 im öffentlichen Dienst auf bis zu 85 beziehungsweise 90 Prozent, je nach Bereich, wie der VKA erklärt. Auch die Pflegezulage, die an die Entwicklung der Entgelttabelle gekoppelt ist, erhöht sich entsprechend – laut bpa beträgt sie zum 1. Mai 2026 141,82 Euro. Bereits ab 1. Juli 2025 werden außerdem die Zulagen für ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit deutlich angehoben, was gerade in Pflegebereichen mit hoher Belastung spürbar werde.
Pflegemindestlohn 2026: Was sicher ist – und was offen bleibt
Für den Pflegemindestlohn steht laut der Bundesregierung fest, dass die aktuelle Verordnung – die Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung – noch bis zum 30. Juni 2026 gilt. Diese Verordnung setzt die Mindestlöhne verbindlich fest und folgt einer Empfehlung der Pflegekommission, die zuletzt im August 2023 eine Entscheidung getroffen hatte. Die vom Bundesarbeitsministerium erlassene Verordnung definiert sowohl den betrieblichen als auch den persönlichen Geltungsbereich – sie gilt für Betriebe, die überwiegend Pflegeleistungen erbringen, und umfasst alle Pflege- und Betreuungskräfte, ausgenommen sind davon unter anderem Verwaltung, Haustechnik oder Küche.
Was die konkreten Beträge ab 2026 betrifft, ist die Lage zweigeteilt: Verbindlich festgelegt sind nur die Mindestlöhne bis 30. Juni 2026. Zu diesen gehören die erst zum 1. Juli 2025 erhöhten Sätze:
- Pflegehilfskräfte: 16,10 Euro
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,35 Euro
- Pflegefachkräfte: 20,50 Euro
Offen bleibt, wie es ab Juli 2026 weitergeht. Eine neue Entscheidung der Pflegekommission liegt derzeit – Stand November 2025 – noch nicht vor. Die Kommission empfiehlt mindestens alle zwei Jahre neue Mindestlöhne, aber für die Periode nach Ende der laufenden Verordnung gibt es derzeit weder eine Empfehlung noch eine Entwurfsfassung für die neue Verordnung.
Gehalt in der Pflege bei privaten Trägern: Was ändert sich 2026?
Auch private und freigemeinnützige Einrichtungen müssen ihre Löhne laut dem GKV-Spitzenverband regelmäßig anpassen, denn seit 2022 dürfen sie nur dann zur Versorgung zugelassen werden, wenn sie mindestens das regional übliche Entgeltniveau zahlen. Dieses Niveau wird jährlich auf Basis der tatsächlich gezahlten Tarif- und Kirchenlöhne je Bundesland ermittelt, und nicht tarifgebundene Einrichtungen müssen ihre Vergütung innerhalb von zwei Monaten anheben, wenn sie darunter liegen.
Für 2025 zeigte sich dem GKV zufolge ein bundesweiter Lohnanstieg von 4,9 Prozent auf durchschnittlich 23,70 Euro pro Stunde, mit teils starken regionalen Unterschieden in den Bundesländern – von 2,7 Prozent in Baden-Württemberg bis zu 8 bis 9 Prozent in Berlin, Brandenburg und Sachsen. Neue Werte für 2026 liegen noch nicht vor, werden aber wie jedes Jahr erneut festgelegt. Damit gilt: Ob private Träger 2026 mehr zahlen müssen, hängt von den neuen Durchschnittslöhnen ab – sie kommen aber in der Regel jedes Jahr.
Nach Arbeitgebertyp: Auf was müssen Pflegekräfte nun achten?
Für Pflegekräfte hängt die Gehaltsentwicklung 2026 also stark davon ab, wo sie arbeiten. Im öffentlichen Dienst stehen die Erhöhungen fest: Zum 1. Mai 2026 steigen die Tabellenentgelte um 2,8 Prozent, ergänzt durch höhere Jahressonderzahlungen und eine angehobene Pflegezulage. Wer in ambulanten oder stationären Einrichtungen arbeitet, die dem Pflegemindestlohn unterliegen, profitiert bis Juni 2026 von den bereits beschlossenen Mindestlöhnen – für die zweite Jahreshälfte stehen neue Beschlüsse der Pflegekommission jedoch noch aus. Beschäftigte in privaten und freigemeinnützigen Einrichtungen, die nicht tarifgebunden sind, müssen sich an den jährlich festgelegten regionalen Durchschnittslöhnen orientieren; diese stiegen laut GKV 2025 im Bundesdurchschnitt um 4,9 Prozent.
Damit gilt für 2026: Pflegekräfte sollten prüfen, unter welches System ihr Arbeitgeber fällt – TVöD, Pflegemindestlohn oder regional übliches Entgeltniveau. Ein Plus wird kommen – aber wie hoch es 2026 tatsächlich wird, hängt für viele Pflegekräfte vor allem vom Arbeitgebertyp ab.
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