Wenn vom Grad der Behinderung (GdB) die Rede ist, denken viele zuerst an körperliche Einschränkungen – an das, was sichtbar ist. Doch was ist mit den Beeinträchtigungen, die man nicht auf den ersten Blick sieht? Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Traumafolgestörungen können das Leben ebenso tief treffen, den Alltag einschränken, Beziehungen verändern und berufliche Wege blockieren. Gilt für solche seelischen Erkrankungen ebenfalls ein Grad der Behinderung?
Psychische Gesundheit: Ab wann spricht man von einer Krankheit?
Die psychische Gesundheit ist ein zentraler Bestandteil unseres allgemeinen Wohlbefindens. Doch bei immer mehr Menschen scheint das innere Gleichgewicht zu schwanken. Laut der Jahreserhebung des Robert Koch-Instituts (RKI) zeigte sich im Jahr 2024, dass fast jeder dritte Erwachsene in Deutschland ein niedriges psychisches Wohlbefinden aufweist – insbesondere jüngere Menschen waren betroffen.
Aber ab wann spricht man von einer echten psychischen Erkrankung? Das RKI definiert eine psychische Störung als „Veränderungen von Wahrnehmung, Denken, Fühlen und Verhalten, die mit Leid und Funktionseinschränkungen in wichtigen Lebensbereichen verbunden sind“. Mehr als 40 Prozent der Erwachsenen in Deutschland erfüllten im Jahr 2024 diese Kriterien – ein leichter Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren.
Die Diagnose einer psychischen Erkrankung erfolgt laut Neurologen und Psychiatern im Netz meist durch eine Kombination aus ärztlichem Gespräch, körperlicher Untersuchung und weiteren Tests. International gibt es eine statistische Klassifikation psychischer Krankheiten, auf die sich Ärzte bei der Diagnosestellung stützen können.
Ein häufiges Beispiel für eine psychische Erkrankung ist die Depression. Zu den Hauptsymptomen gehören nach Angaben der Deutschen Depressionshilfe eine depressive Stimmung sowie Interessen- oder Freudlosigkeit. Weitere Anzeichen sind unter anderem Schlafstörungen, Hoffnungslosigkeit, Appetitlosigkeit oder Suizidgedanken. Treten über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen fünf Symptome auf, darunter mindestens ein Hauptsymptom, wird dem Portal zufolge eine Depression diagnostiziert.
Grad der Behinderung: Gilt er für psychische Störungen?
Auch für psychische Störungen kann ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Grundlage dafür ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), die genau festlegt, wie Beeinträchtigungen bewertet werden. Voraussetzung für die Feststellung eines GdB ist dabei laut der Verordnung immer eine ärztlich gesicherte Diagnose der psychischen Erkrankung. Nur so kann eine offizielle Bewertung erfolgen.
Wer einen GdB feststellen lassen möchte, muss dem Pflegeportal betanet.de zufolge einen entsprechenden Antrag stellen. Die Höhe des Grades richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung im Alltag, Beruf und sozialen Leben. Entscheidend ist nicht nur das einzelne Symptom, sondern alle Folgen der Erkrankung und die Einschränkungen der Teilhabe am Leben. Bei einer Depression zum Beispiel wird nicht nur die psychische Symptomatik selbst bewertet, sondern auch, wie stark sie den Alltag erschwert.
Welche psychischen Erkrankungen erhalten einen GdB?
Nicht nur körperliche, auch psychische Erkrankungen können einen Grad der Behinderung begründen. Laut der VersMedV kann bei folgenden psychischen Erkrankungen ein GdB festgestellt werden:
- Schizophrene Erkrankungen
- Psychosen
- Affektive Psychosen
- Neurosen
- Persönlichkeitsstörungen
- Folgen psychischer Traumata
- Psychovegetative oder andere psychische Störungen
- Psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
Psychische Erkrankungen: Wie hoch ist der Grad der Behinderung?
Wie hoch der Grad der Behinderung bei psychischen Erkrankungen ausfällt, hängt von der Stärke der Symptome, ihrer Ausprägung und den Schädigungsfolgen ab. Es werden also nicht nur aktuelle Beschwerden berücksichtigt. Auch frühere Traumata oder belastende Ereignisse, die das Leben nachhaltig geprägt haben, fließen in die Bewertung ein. Je stärker die psychische Störung das tägliche Leben beeinflusst, desto höher kann der GdB ausfallen.
Laut der versorgungsmedizinischen Verordnung werden folgende psychische Erkrankungen mit einem entsprechenden GdB bewertet:
| Psychische Erkrankung | Schweregrad / soziale Anpassung | Grad der Behinderung |
|---|---|---|
| Schizophrene Erkrankungen | ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten | 10–20 |
| mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 30–40 | |
| mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 50–70 | |
| mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 80–100 | |
| Affektive Psychosen | ein bis zwei mehrwöchigen Phasen im Jahr, je nach Art | 30–50 |
| häufigeren Phasen von mehrwöchiger Dauer | 60–100 | |
| GdS bei mehreren vorhergehenden manischen oder depressiven Phasen | 50 | |
| Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumata, psychovegetative oder andere psychische Störungen | leichtere Störungen | 0–20 |
| stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung | 30–40 | |
| schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 50–70 | |
| schwere Störungen mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 80–100 | |
| Psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen | schädlicher Gebrauch, leichte psychische Störungen | 0–20 |
| Abhängigkeit mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 30–40 | |
| Abhängigkeit mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 50–70 | |
| Abhängigkeit mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 80–100 | |
| Abstinenz nach vorherigem GdS von mindestens 50 | 30 (sofern keine bleibenden Störungen) |
Wenn körperliche und psychische Einschränkungen zusammen auftreten, kann der GdB deutlich höher ausfallen. Wer etwa Ohrgeräusche und Gleichgewichtsstörungen hat, bekommt laut VersMedV einen GdB von 0 bis 10. Treten jedoch gleichzeitig schwere psychische Begleiterscheinungen und soziale Anpassungsschwierigkeiten auf, kann der Grad der Behinderung auf 50 oder mehr steigen.
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