Die Lebenserwartung in Deutschland steigt immer weiter an und damit laut dem Statistischen Bundesamt Destatis auch die Alterung in der Bundesrepublik sowie die Zahl der Pflegebedürftigen. Aktuell leben in Deutschland knapp 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen, die zu einem Großteil zu Hause durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtlich Tätige versorgt und gepflegt werden.
Doch Pflege ist teuer und kostet Zeit. Mit den Leistungsverbesserungen der Pflegereform 2023 sollten laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem pflegende Angehörige sowie Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, gestärkt werden. Auf diesen Punkt hat schon die Erhöhung des Pflegegeldes 2024 eingezahlt. Zum 1. Januar 2025 stand bereits die nächste Erhöhung an. Warum und wie viel Geld steht Pflegebedürftigen jetzt zu? Und wann wird die Leistung wieder angepasst?
Pflegegeld-Tabelle: Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige jetzt?
Pflegebedürftige, die zu Hause durch Angehörige, Freunde oder eine andere ehrenamtlich tätige Pflegeperson versorgt werden und dabei mindestens Pflegegrad 2 haben, haben laut dem BMG Anspruch auf Pflegegeld. Was Pflegebedürftige anschließend mit dem Geld machen, steht ihnen frei, häufig wird es aber als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben.
Dem BMG zufolge erhalten berechtigte Pflegebedürftige die Leistung je nach Pflegegrad von 1 bis 5 in unterschiedlicher Höhe. Das Pflegegeld wurde laut dem BMG zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Eine weitere Erhöhung folgte im Rahmen der Pflegereform 2023 zum Jahreswechsel 2024/2025. Im Jahr 2026 ist keine Erhöhung geplant.
So viel Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige laut dem Bundesverwaltungsamt seit 1. Januar 2025 von der Pflegekasse:
| Pflegegeld 2024 | Erhöhung 2025 | Pflegegeld 2025 und 2026 | |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | - | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 332 Euro | 15 Euro mehr | 347 Euro |
| Pflegegrad 3 | 573 Euro | 26 Euro mehr | 599 Euro |
| Pflegegrad 4 | 765 Euro | 35 Euro mehr | 800 Euro |
| Pflegegrad 5 | 947 Euro | 43 Euro mehr | 990 Euro |
Übrigens: Anspruch auf Pflegegeld besteht laut dem BMG auch, wenn die Pflege zum Teil durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet wird. In diesem Fall kann das Pflegegeld mit der Pflegesachleistung kombiniert werden. Beide Leistungen werden dann allerdings nur anteilig ausgezahlt.
Warum wurde das Pflegegeld 2025 erneut erhöht? Was passiert 2028?
Während 2024 nur ausgewählte Leistungen in der Pflege angepasst wurden, ist 2025 nicht nur das Pflegegeld gestiegen. Laut dem BMG sollen alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung „regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert“ werden. Die erste Dynamisierung hat am 1. Januar 2025 mit der Erhöhung um 4,5 Prozent stattgefunden. Die nächste Anpassung ist für 2028 geplant.
Die Leistungen der Pflegekasse werden dann dem Pflegeportal pflege.de zufolge alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst. Aber: Wie ein Sprecher des BMG auf Nachfrage erklärt, „schreibt das SGB XI in § 30 zum 1. Januar 2028 eine Leistungsdynamisierung“ vor. „Eine weitere Leistungsdynamisierung nach 2028 ist gesetzlich nicht festgelegt.“ Die geplante Erhöhung 2028 ist also sicher. Was die weiteren Leistungsanpassungen in den Jahren 2031, 2034, 2037 und Co. angeht, ist deren Umsetzung ungewiss.
Die nächste Erhöhung steht also zum 1. Januar 2028 an. Um wie viel Prozent die Leistungen dann steigen werden, muss allerdings noch berechnet werden.