Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind, gelten unter Umständen als pflegebedürftig und können einen Pflegeantrag stellen. Je nach Schwere der Beeinträchtigung kann ein Pflegegrad von 1 bis 5 vergeben werden. Pflegegrad 1 steht dabei für die geringste Beeinträchtigung. Laut dem Statistischen Bundesamt sind davon etwa 13,8 Prozent aller Pflegebedürftigen betroffen.
Weil sie aber selbstständiger sind und weniger Hilfe benötigen als Pflegebedürftige mit einem höheren Pflegegrad, haben sie laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nur Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung. Vielen stellt sich daher die Frage, wie viel Geld Menschen mit Pflegegrad 1 im Jahr 2026 von der Pflegekasse bekommen.
Pflegegrad 1: Welche Leistungen erhalten Betroffene?
Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen Leistungen, es bestehen lediglich Unterschiede in der Leistungshöhe. Bei Pflegegrad 1 ist das anders. Dem BMG zufolge ist für Betroffene nur ein Teil der Leistungen vorgesehen.
Diese Leistungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bekommen:
Diese Leistungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 von der Pflegekasse nicht bekommen:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Tages- und Nachpflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Vollstationäre Pflege
Pflegegrad 1 im Jahr 2026: Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige?
Im Rahmen der Pflegereform 2023 wurden viele Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Das BMG spricht dabei von „allen Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung“. Gemeint sind damit Geld- und Sachleistungen, und davon haben auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 profitiert. Die nächste geplante Erhöhung in der Pflege steht 2028 an. Wie sieht es 2026 aus?
So viel Geld bekommen Menschen mit Pflegegrad 1 laut dem Bundesverwaltungsamt im Jahr 2026 im Vergleich zu 2024 – also vor der letzten Erhöhung:
| Pflegeleistung | 2024 | Erhöhung | 2025 und 2026 |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 125 Euro | 6 Euro mehr | 131 Euro |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 40 Euro | 2 Euro mehr | 42 Euro |
| Hausnotruf | 25,50 Euro | keine Erhöhung | 25,50 Euro |
| Wohnrausmanpassung | 4000 Euro | 180 Euro mehr | 4180 Euro |
| Wohngruppenzuschuss | 214 Euro | 10 Euro mehr | 224 Euro |
Alle diese Leistungen werden – bis auf den Zuschuss zur Wohnraumanpassung, der pro Gesamtmaßnahme gewährt wird – monatlich ausgezahlt.
Insbesondere die Erhöhung des Entlastungsbetrags dürfte Menschen mit Pflegegrad 1 gefreut haben. Denn die Leistung kann laut dem BMG bei Pflegegrad 1 relativ flexibel eingesetzt werden, etwa für die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege sowie Leistungen von Pflege- und Betreuungsdiensten und Angebote zur Unterstützung im Alltag.
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