Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Recht auf Reparatur in Europa: Wie könnte es aussehen?

Umweltverschmutzung
24.03.2023

Recht auf Reparatur in Europa: Wie könnte es aussehen?

Garantie abgelaufen: Ausgediente Elektrogeräte liegen auf einem Firmengelände für Elektro-Recycling (Archivbild).
Foto: Julian Stratenschulte, dpa

Das Recht auf Reparatur - oder Umtausch - können Käufer von Verbrauchsgütern bislang nur während der Garantie einfordern. Das möchte die EU-Kommission ändern.

Der technologische Fortschritt hat dazu geführt, dass Menschen immer mehr elektronische Konsumgüter nutzen. Das ist aus zweierlei Gesichtspunkten problematisch: Die Konstruktion ist in der Regel komplexer und daher fehleranfälliger, als bei rein mechanischen Gegenständen. Aufgrund der Wachstumsmärkte bedeutet die Flut an Gegenständen eine Belastung für die Umwelt, weil die Entsorgung eine immer größere Hürde darstellt. 

Diese Missstände will die EU-Kommission mit einer geplanten Gesetzesänderung beheben, die Verbrauchern mehr Rechte bei der Reparatur einräumen soll - und Hersteller stärker in die Verantwortung nehmen. Wir erklären, anhand welcher Stellschrauben das Recht auf Reparatur optimiert werden soll.

Millionen Tonnen unnötiger Müll und Elektroschrott - EU-Kommission will durchgreifen

Hintergrund: Allein innerhalb der Europäischen Union entstehen jährlich rund 30 Millionen Tonnen verschwendete Ressourcen, weil Verbrauchsgegenstände weggeworfen werden, die jedoch im Rahmen einer Reparatur wieder nutzbar sein könnten. Künftig soll es für Menschen in Europa leichter werden, Konsumgüter reparieren zu lassen, um sie nicht verfrüht und unnötig dem Müllkreislauf zuzuführen. Damit könne einerseits der Geldbeutel geschont werden, anderseits geht es auch um den Umweltschutz. "Entsorgte Produkte sind häufig noch gebrauchsfähige Waren, die repariert werden können, aber oft vorzeitig weggeworfen werden", lässt die EU in einer Mitteilung wissen.

Absicht: Die Brüsseler Behörde schildert, dass laut einer Umfrage ("Europabarometer") 77 Prozent der Europäer eine "persönliche Verantwortung für die Eindämmung des Klimawandels" empfinden würden. Mit einer neuen Regulierung des Rechts auf Reparatur sollen einer Schätzung zufolge über 15 Jahre etwa 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen eingespart werden, schildert die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Demnach könnten auch Ressourcen in Höhe von 1,8 Mio. Tonnen sowie drei Millionen Tonnen Abfall gespart werden. Ein weiteres, erklärtes Ziel der Initiative aus Brüssel: "Unternehmen davon abhalten, irreführende Aussagen über die Umweltvorteile ihrer Produkte und Dienstleistungen zu machen."

Recht auf Reparatur: EU will mit neuem Gesetz Verbraucherschutz erhöhen

Umsetzung: Elektroschrott erzeugt eine enorme Umweltverschmutzung. Mit der Gesetzesänderung sollen gleich mehrere Dinge umgesetzt werden, um einen Produktkreislauf nachhaltiger und die "Lebensdauer" länger zu gestalten

Im Rahmen der gesetzlichen Garantie sollen Produkte repariert werden - anstatt bedenkenlos ausgetauscht. Die Ausnahme soll dann eintreten, falls dies teurer wäre, als ein neues Gerät bereitzustellen. Ein wesentlicher Punkt ist auch ein leichterer Austausch zwischen Hersteller und Verbraucher. Nach Ablauf der Garantie soll das Recht auf Reparatur gültig bleiben, sofern es aus wirtschaftlicher Perspektive noch Sinn ergibt. Die Voraussetzung ist auch hier, dass preiswertere Optionen zur Wiederaufbereitung existieren.

Lesen Sie dazu auch

Im Hinblick dessen führt die EU-Kommission fünf Punkte auf, welche die geplanten Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltverschmutzung aufgrund von Elektroschrott (und anderen Dingen) verdeutlichen:

  • Beim Kauf eines Produkts entsteht der Anspruch gegenüber den Firmen, dass dieses repariert wird, sofern dies möglich ist. Es soll stets möglich sein, den Hersteller zu kontaktieren, sofern die Entscheidung zur Reparatur gefallen ist. Im gleichen Zuge sind die Erzeuger dazu angehalten, "nachhaltigere Geschäftsmodelle" zu entwickeln - und somit auch den Lebenszyklus zu verlängern.
  • Der Kontakt zwischen Hersteller und Verbraucher im Hinblick auf Reparatur soll über eine eigene Internet-Präsenz ("Matchmaking-Reparaturplattform") gebündelt und vereinfacht werden.
  • Zudem sollen Hersteller die Käuferschaft darüber informieren müssen, wie die Geräte selbst repariert werden können.
  • Mit einem gesetzlich vorgeschriebenen, ausgefüllten Standardformular mit Reparaturinformationen soll Verbraucher:innen umgehend ersichtlich werden, zu welchen (auch finanziellen) Bedingungen die Ware repariert werden kann und welche Vergleichsmöglichkeiten es gibt.
  • Eine weitere Sache soll innerhalb der EU vereinheitlicht werden: der Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen. Den Bürgern soll dabei geholfen werden, Reparaturbetriebe zu ermitteln, die sich "zu einer höheren Qualität" verpflichten. Dabei sollen Unternehmen aufgelistet werden, die sich zu einem definierten "Mindestqualitätsstandard" bereit erklären. Diese Maßnahme ziele auf die Lebensdauer ab, zudem auch auf die Verfügbarkeit.

Wann erfolgt die Umsetzung des neuen Rechts auf Reparatur?

Zeitpunkt: Das "Grüne Licht" durch die Europäische Kommission ist erst ein Zwischenschritt auf dem Weg in die Gesetzbücher: Nun muss der Vorschlag noch die Instanzen EU-Parlament und EU-Rat passieren, damit er in der Zukunft umgesetzt werden kann. Ein genauer Zeitraum, wann das Anliegen somit Realität wird, ist Stand jetzt noch unklar. Die dpa verweist darauf, dass dieser Prozess in Europa mehrere Monate dauern könne.