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Verbraucher
22.03.2023

Umdenken statt Wegwerfen: EU plant ein Recht auf Reparatur

Elektrogeräte sind auf dem Wertstoffhof Vaihingen der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) in einem Sammelcontainer untergebracht.
Foto: Marijan Murat, dpa

Viele Elektrogeräte werden einfach entsorgt, wenn sie defekt sind. Das will die EU-Kommission jetzt ändern und die Hersteller zum Reparieren zwingen.

Es ist nicht nur eine umweltpolitische Sünde, sondern auch ein Ärgernis für Verbraucher: Ob die Waschmaschine streikt, der Staubsauger den Geist aufgibt oder der Ofen nicht mehr geht – in den meisten Fällen sind die Bürger gezwungen, ihr nicht mehr funktionierendes Haushalts- oder Elektrogerät wegzuwerfen und durch ein neues Modell zu ersetzen. Reparaturen erweisen sich entweder als unerschwinglich, zu aufwändig oder aber Ersatzteile sind nicht mehr vorrätig. 

Regel soll auch für selbst verschuldete Schäden gelten

Das will die EU nun ändern und das „Recht auf Reparatur“ gesetzlich verankern. Justizkommissar Didier Reynders stellte am Mittwoch das sogenannte „Verbraucherpaket" in Brüssel vor. Im Zentrum des Vorschlags steht zum einen, dass Händler fehlerhafte Geräte im Rahmen der gesetzlichen Garantiezeit von zwei Jahren reparieren müssen, solange die Kosten nicht höher als die Bereitstellung eines Ersatzprodukts ausfallen. Für Verbraucher soll das umsonst sein, sogar bei selbst verschuldeten Schäden. Der Anspruch der Kunden soll derweil weit über die zwei Jahre hinausgehen. So würden Hersteller bestimmter Geräte wie Fernseher, Waschmaschinen, Staubsauger oder Kühlschränke verpflichtet werden, fünf bis zehn Jahre nach dem Kauf noch kostenpflichtige Reparaturdienstleistungen anzubieten. 

Man wolle die Verbraucher zu einem „Umdenken“ bewegen, sagte Reynders. Zunächst ist die Richtlinie für klassische Haushaltsgeräte geplant, in einem nächsten Schritt könnte sie dann auch für Tablets oder Smartphones gelten. Zudem will die EU eine neue Online-Plattform in der Gemeinschaft einrichten, damit die Europäer verschiedene Reparaturdienste finden und vergleichen und sich darüber hinaus über Verkäufer überholter Waren informieren können.

Die Wirtschaft fürchtet logistische und finanzielle Belastungen

Peter Adrian, Chef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), warnte vor „großen Herausforderungen“, die durch das Gesetz auf viele Unternehmen zukämen. Die Verlängerung des Anspruchs auf Reparatur, das dadurch notwendige längere Vorhalten von Ersatzteilen oder die Rücknahme von fehlerhaften Geräten bedeuteten „zahlreiche logistische und finanzielle Belastungen“. Die Kommission hofft dagegen, dass Hersteller angeregt werden, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln

Das Recht auf Reparatur auch auf selbst verschuldete Schäden zu erweitern könne „nicht für alle Güter funktionieren“, meinte der CDU-Europaparlamentarier Andreas Schwab. Vielmehr müsse es „für jedes Einzelprodukt festgelegt werden“. Die EU-Abgeordnete Anna Cavazzini (Grüne) forderte „eine Ausweitung der gesetzlichen Garantie auf die erwartete Lebensdauer eines Produktes“, um den Reparaturmarkt anzukurbeln und Reparatur erschwinglich zu machen. „Kurzlebige Schrottprodukte verschwinden so vom Markt.“ Für den EU-Abgeordneten René Repasi (SPD) ist entscheidend, „dass Unternehmen keine abschreckenden Mondpreise verlangen, damit das Recht auf Reparatur sozial verträglich ist“. 

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Der Vorschlag gilt der Kommission zufolge nicht nur dem besseren Verbraucherschutz, sondern helfe auch, die Ziele des Grünen Deals zu erreichen, nachdem der Kontinent bis 2050 klimaneutral sein soll. Denn: Entsorgte Produkte verursachen der Behörde zufolge jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall. Hinzu kommen 261 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen in der EU. Durch das Gesetz sollen über 15 Jahre 18,5 Millionen Tonnen CO2-Ausstöße eingespart werden. . Den Verlust, der den Konsumenten durch die Entscheidung für Ersatz statt Reparatur entsteht, schätzt Brüssel auf fast zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Nun müssen sich das EU-Parlament und die 27 Mitgliedstaaten beraten und einen Kompromiss zu den Vorschlägen aushandeln.

Andauernd kommen neue Smartphones auf den Markt. Welche Geräte eignen sich für Verbraucher am besten? Tests bewerten die Marktlage des Jahres 2023.

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.03.2023

Gut gemeint, schlecht gemacht und ab der Realität leider vorbei.

Gerade im Haushalt ist die Reparatur angesichts der Kosten nicht selten unsinnig im Vergleich zum Neuerwerb. Woran liegt es? Erheblich überteuerte Preise für Ersatzteile und die "Fachmann:in".

23.03.2023

Vielleicht bringt die zahlreichen logistischen und finanziellen Probleme endlich die Hersteller einfachste Konstruktionsfehler die teilweise über 15 oder 20 Jahre bekannt sind zu begeben bzw. Nicht absichtlich einbaut. Bei siwassolltenicht nur Einrichtungen auf Reperatur bestehen sondern die Hersteller zu Schadensersatz verpflichtet werden.

22.03.2023

Wenn Elektrogeräte defekt sind, sind sie i.d.R. auch technisch veraltet. Ich investiere keinen € in veraltete Geräte.

22.03.2023

Musst du nicht, die EU verbrieft nur das Recht es zu können

23.03.2023

Ich weiß, aber wie SIE vielleicht wissen kommt es in der EU öfter vor, daß ein "Kann" in ein "Muß" umgewandelt wird.